Hallo,
gibt es ein geltendes Recht oder ein Gerichtsurteil, in dem klar geregelt ist, wie lange eine Überweisung von einer Bank auf eine andere dauern darf? Kann ich etwaige Mahngebühren, die ausschließlich durch eine zu lange Überweisungsdauer entstehen, von der verursachenden Bank zurückfordern? Woher weiss ich, welche Bank der Verursacher ist (die Bank, bei der ich überweise oder die Bank des Empfängers, die nur verspätet gutschreibt?
Hi Werner,
die rechtlichen Seiten der Frage sind mir nicht geläufig: Im Frühjahr dieses Jahres habe ich, per Homebanking, von meinem Girokonto (Direktbank) einen größeren Betrag zur Geldanlage überwiesen - auf ein Konto bei der Muttergesellschaft (!) besagter Direktbank. Die Überweisung war etwa vier Wochen lang im elektronischen Nirwana verschwunden. Anschließend habe ich bei der Direktbank eine Auskunft bzw. Nachforschung darüber eingefordert, wer das verschuldet hat, denn hier standen auch Zinsverluste im Raum. Die Nachforschung verlief - nach mehr als drei Monaten (!) - im Sande. Anschließend hat die Direktbank mir 50,- DM gutgeschrieben für den ganzen Ärger.
DD
Die Direktbank hat allerdings n
Fürs Inland gilt es jedoch erst nächstes
Jahr irgendwann - fürs EU-Ausland schon
seit 14.8.99 .
Nach der Übergangsvorschrift (Art. 228 EGBGB Abs. 2) für inländische Überweisungen erst ab dem 1.1.2002.
Da wird endlich drin festgelegt, was wie
lang dauern darf.
Schon mal zur Info: Bei Inlandsüberweisungen muß die Überweisung binnen drei Bankwerktagen dem Begünstigten gutgeschrieben werden; institutsinterne Überweisungen längstens binnen zwei Bankwerktagen.