Telefonanschluß privat und geschäftlich genutzt

Hallo,
welche Telefonkosten kann ich bei einem gemischt genutzten Telefonanschluß (privat und gewerblich) bei den gewerblichen Ausgaben ansetzen?
Bei der Einzelabrechnung ist es klar, dass die gewerblich genutzten Gesprächsgebühren auch als Ausgaben angegeben werden können.
Aber: Was ist mit der Grundgebühr? Kann ich diese voll, teilweise oder gar nicht als gewerbliche Ausgaben angeben???
Ich plane für die Zukunft einen ISDN-Anschluß. Wie sieht es damit aus?

MfG
Werner

vor Jahren habe ich mal 240 DM pro Jahr als Pauschale bei meinen Telefonrechnungen abgezogen. Nach der letzten Betriebsprüfung hat der Prüfer gemault und hat gesagt, das wäre längst nicht mehr aktuell, jetzt wären allg. eine pauschale von 480 DM/Jahr üblich. So einfach geht das. Damit ich keinen Ärger habe, ziehe ich von der Gesamtabrechnung halt 480 DM ab. Dazu ist nun, bei der Umsatzsteuer als Eigenverbrauch zu berücksichtigen (!) noch die MwSt zu ermitteln und dann zu Deinen Lasten zu versteuern.
Anders ist es, wenn Du jedes private Telefonat dem Finanzamt nachweisen kannst (zB Einzelverbindungsnachweis, + %-Anteil an der Grundgebühr). doch diese Arbeit mache ich mir nicht.

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Hi,
wenn Du einen ISDN-Anschluß buchst, erhältst Du ja automatisch drei Rufnummern. Du läßt zwei Apparate installieren und weist jedem eine separate Nummer zu. Von einem führst Du die betrieblichen, vom anderen die privaten Gespräche; eine Nummer hast Du übrig für Fax, Internet o.ä. Die Grundgebühr bleibt ja gleich.
Oder wie der Vorredner schon gesagt hat, Du zahlst jeden Monat eine Pauschale für Privatentnahme ein - bei mir sind es 40,- DM , die der Betriebsprüfer auch nicht beanstandet hat.
DD