ich habe mit meinem PKW die Höchstgeschwindigkeit ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft um 39km/h überschritten. Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Fall ein Bußgeld vom DM 150,00 vor. Mein Bußgeldbescheid lautet allerdings über DM 225,00 plus Verwaltungskosten ect. Ist das rechtens ?
nachfolgend ein link zu Verkehrsportal.de mit der Berechnung unter Zugrundelegung der neuesten Daten des Bußgeldkataloges vom 1.4.2001. Demzufolge hast Du Recht, allerdings kann es Abweichungen geben. Lies hierzu bitte unter Hinweise den letzten Punkt, dann erklärt sich vielleicht die Differenz:
wenn Du bereits des öfteren verkehrsrechtlich aufgefallen bist, erhöht sich das Bußgeld. Dazu müsste aber ein Hinweis im Bussgeldbescheid vermerkt sein.
Kann sein, das es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, ich habe auf jeden Fall diese Erfahrung gemacht.
Der Katalog ist zwar eine Richtschnur für die Verwaltung bindet sie aber nicht. Sie kann im Fall der Abwägung des Einzelfalls durchaus vom Katalogwert abweichen und zwar in beide Richtungen. Hier könnte z.B. die Frage früherer Verstöße eine Rolle gespielt haben als auch die mit 39Km/h knapp auf der Grenze zum Fahrverbot leigende Übertretung, die vermutlich nur deshalb noch so glimpflich ausgegangen ist, weil ein Toleranzwert abgezogen wurde.
Gruß vom Wiz
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