folgendes: Ich habe eine Küche montiert bekommen.
Dabei wurde auch die Spülmaschine an das Eckventil angeschlossen.
Dieser Anschluß war aber leider nicht ganz dicht.
Zu diesem Zeitpunkt haben wir aber nicht in der Wohnung gelebt, aber in der Zwischenzeit hat es nun fortwährend getropft, da wir die Spülmaschine nicht abgesperrt haben.
Unserem Nachbarn unter uns ist natürlich in der Zwischenzeit das Wasser bis auf den Küchenboden durchgelaufen. Warum ihm das nicht eher augefallen ist, weiß ich leider nicht.
Nun taucht die Frage auf: Wer ist für den Schaden haftbar?
Nur ich? Oder auch der Monteur?
Liegt meine Schuld darin, das ich den Wasserhahn nicht abgesperrt habe?
Für Hilfe wäre ich dankbar,
Da hat wohl jeder Schuld! Halbe Halbe, dürfte das Ergebnis sein. Doch dies mußt Du vor Gericht erstreiten. Anwalt oder Rechtsschutzversicherung einschalten.
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Eine Abwicklung erfolgt immer innerhalb der jeweiligen Vertragsverhältnisse. Dort muss wenigstens Fahrlässigkeit vorliegen.
Es gilt in deinem Verhältnis zum Vermieter zu klären, ob du deiner Sorgfaltspflicht genügt hast, wenn du das Eckventil nicht abgesperrt hast. Hält das Gericht dies für gegeben, haftest du ZUNÄCHST für den ganzen Schaden. Allerdings kannst Du dann Ansprüche gegen den Installateur geltend machen. Dort ist - neben dem Fahrlässigkeitsvorwurf - vor allem Beweisbarkeit und eigenes Mitverschulden zu beachten, so dass Du - wenn überhaupt - nur anteilig Regress erhalten könntest.