Habe mich mit einem Freund entschlossen, da wir beide selbstständig sind, eng zusammen zu arbeiten.
Nun stehen aber einige Fragen an:
Wie darf ich mit ihm zusammen z.B. werben?
Wie muß ich Kunden und Auftraggebern gegenüber auftreten, so das nicht der Eindruck entsteht wir sein auch rechtlich in der Form einer GbR oder GmbH verbunden?
Darf ich von Kooperation oder Partnerschaft sprechen?
Hat vielleicht noch jemand Tips, die uns helfen eine effiziente Werbung( Wir sind in der gleichen Branche tätig)mit den Vorteilen und der Veränderung zu erstellen, damit wir es auch gut an die Kunden bringen können?
wenn ihr euch einig seid, dann macht jeder das, was notwendig ist. Ihr müßt schon aus den üblichen Gründen darauf hinweisen, daß eine „firma“ besteht. Das Problem ist uralt. Denk doch an die oHG, KG, GmbH usw. Da jeder für das Ganze verantwortlich ist, muß man halt sich intern eigigen, was jeder tun darf.
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Hi,
wer eine GmbH, oHG oder ähnliches gründet, ist verpflichtet, das entsprechend auf Briefbögen und Visitenkarten auszuweisen.
Daher tritt jeder schon einmal von vornherein als eigenständiger Unternehmer auf. Daß ihr Euch untereinander aushelft oder unterstützt, kann man ja durchaus erwähnen und vielleicht auch ein bißchen definieren, wer wann was macht, so daß die Kunden wissen, woran sie sind.
Anwalts- und Steuerberaterkanzleien funktionieren ja ähnlich.
DD
in Ergänzung der vorigen Antworten möchte ich den Aspekt der Haftung beleuchten: M. E. sollte aus gemeinsamen Schreiben (Angebote, Aufträge, Rechnungen usw.) klar und eindeutig hervorgehen, WER dahintersteht. Dazu könnt Ihr doch Eure Unternehmen gegenseitig als Partner-Firma o. ä. bezeichnen.
Dürfen wir mit den Begriffen wie Partnerschaft, engste Zusammenarbeit und ähnlichem werben?
Und wie lassen sich am besten Rechnungen erstellen für gemeinsam erbrachte Leistungen?
Vielleicht hat da noch jemand eine Idee??
An dieser Stelle schon mal herzlichen Dank,
Michael
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Und wie lassen sich am besten Rechnungen
erstellen für gemeinsam erbrachte
Leistungen?
Michael
hey, wie stellt ihr euch eigentlich die Haftung vor?? Ich gehe davon aus, dass die Endkunden nur einem von Euch einen Auftrag erteilen… dann kann doch auch nur derjenige die Rechnung stellen, oder???
WEnn DU Dir für die Leistungen dann einen „Partner“ rufst, dann musst Du Deinen Partner bezahlen, der Endkunde zahlt an Dich… und Du bist der Ansprechpartner für die Gewährleistung… auch der Leistungen Deines Partners…
Ayla, die sich fragt, was ihr eigentlich treibt…
Also ich erkläre es mal einfach (hoffe ich mal):
Wir bieten unsere Leistungen gemeinsam an.
Das heißt für den Auftraggeber, das er sich recht sicher sein kann, das sein Auftrag auch nicht am Mangel von Kapazitäten scheitert.
Die Haftung wird vom jeweiligen Partner selber getragen wie auch bisher.Dafür hat jeder unteranderem seine Betriebshaftpflichtversicherung.
Das einzige was sich ändert
ist also das wir dem Auftraggeber zwei Firmen anbieten, wobei aber jede für sich selber haftet.
Also ähnlich wie bei Subunternehmern.
Leistungen, die gemeinsam erbracht werden,
ist eine andere Frage, wobei genau da noch unser Problem liegt.
Einige Aufträge sind recht groß und lassen sich anders kaum wirklich gut erledigen.
Also suchen wir nach einer Lösung.
Hoffentlich habe ich das nun vernünftig erklärt.
Bin mir da nicht so sicher, liegt aber an der Zeit.
Also wenn nicht, frag bitte nach.
Michael, mit dem Versuch das Treiben zu erklären
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Wie sieht das denn praktisch aus??? Ein gemeinsamer Briefkopf mit 2 Firmennamen???
An welche Adresse geht die Auftragsbestätigung??? Wer ist „federführend“ und woran kann die Kundin das erkennen???
Das heißt für den Auftraggeber, das er
sich recht sicher sein kann, das sein
Auftrag auch nicht am Mangel von
Kapazitäten scheitert.
Nett gemeint, aber interessanter ist die Frage, wer für Fehler haftet und im Falle eines Falles nachbessert!!
Die Haftung wird vom jeweiligen Partner
selber getragen wie auch bisher.
… aber wenn ihr zu zweit an einem Gewerk rumbastelt… wie soll die Endkundin dann erkennen, wer was gemacht hat???
Also ähnlich wie bei Subunternehmern.
Hier ist die Regelung aber eindeutig, es haftet nur die Firma, die den Auftrag hat… und diese haftet auch für die Fehler der Subs… (gegenüber der Auftraggeberin)
Einige Aufträge sind recht groß und
lassen sich anders kaum wirklich gut
erledigen.
… ihr könnt eine Arbeitsgemeinschaft bilden. Die ARGE ist eine juristisch zulässige Variante, wird speziell für große Aufträge „erstellt“. Ist beispielsweise im Baubereich üblich, wenn die großen Baufirmen sich zur Erstellung einer Autobahn, eines umfangreichen Hochbaus oder einer Deponieerstellung „verbünden“ und gemeinsam anbieten.
Die exakten Vorgaben zur „ARGE“-Gründung kann ich Dir nicht sagen, aber das müssten die Juristen können!