Antwort von
nach 3 Tagen
hilfreich
Re^5: Werbung von Geschäftspartnern- wie?
Wir bieten unsere Leistungen gemeinsam
an.
Wie sieht das denn praktisch aus??? Ein gemeinsamer Briefkopf mit 2 Firmennamen???
An welche Adresse geht die Auftragsbestätigung??? Wer ist "federführend" und woran kann die Kundin das erkennen???
Das heißt für den Auftraggeber, das er
sich recht sicher sein kann, das sein
Auftrag auch nicht am Mangel von
Kapazitäten scheitert.
Nett gemeint, aber interessanter ist die Frage, wer für Fehler haftet und im Falle eines Falles nachbessert!!
Die Haftung wird vom jeweiligen Partner
selber getragen wie auch bisher.
... aber wenn ihr zu zweit an einem Gewerk rumbastelt... wie soll die Endkundin dann erkennen, wer was gemacht hat???
Also ähnlich wie bei Subunternehmern.
Hier ist die Regelung aber eindeutig, es haftet nur die Firma, die den Auftrag hat... und diese haftet auch für die Fehler der Subs.... (gegenüber der Auftraggeberin)
Einige Aufträge sind recht groß und
lassen sich anders kaum wirklich gut
erledigen.
... ihr könnt eine Arbeitsgemeinschaft bilden. Die ARGE ist eine juristisch zulässige Variante, wird speziell für große Aufträge "erstellt". Ist beispielsweise im Baubereich üblich, wenn die großen Baufirmen sich zur Erstellung einer Autobahn, eines umfangreichen Hochbaus oder einer Deponieerstellung "verbünden" und gemeinsam anbieten.
Die exakten Vorgaben zur "ARGE"-Gründung kann ich Dir nicht sagen, aber das müssten die Juristen können!
viel Erfolg wünscht Ayla