Hallo,
Bei Betriebsänderungen (Stellenstrichungen) sind betriebsbedingte Kündigungen die einzige Möglichkeit zur Kündigung.
Hallo Freunde,
Sachverhalt:
Jemand(52 Jahre) wurde Anfang 2000 aus einem sicheren
Arbeitsverhältnis vom neuen Arbeitgeber abgeworben.
Jetzt wurde ihm betreibsbedingt gekündigt.
Die Stelle würde damit frei und aus Kostengründen nicht mehr
besetzt.
Die Kündigung muss wegen der wirtschaftlichen Lage unvermeidbar sein. Diese Unvermeidbarkeit muss unbedingt überprüft werden.
Es handelt sich um eine bundeseit bekannte caritativen
Pflegedienst, der u.a. auch in der ambulanten Altenpflege
tätig ist.
Aus meiner Sicht ist die Kündigung nicht zulässig.
Gründe:
- Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer abgeworben.
Abwerbung ist leider kein Kündigungsschutz.
- Es besteht auch wegen des Alters eine erhöhte
Sozialpflichtigkeit des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl treffen. Hier spielt das Alter eine, aber nicht unbedingt die entscheidende Rolle.
Zumal er insgesamt bundesweit tätig ist.
3. Die finanzielle Situation war zum Zeitpunkt der Einstellung
genau bekannt.
4. Die finanzielle Situation hat sich seit der Einstellung
nachweislich mit guten Zukunftsaussichten verbessert.
Wirtschaftliche Situation überprüfen lassen.
Am einfachsten wäre es der Laden hat einen Betriebs- oder Personalrat, der ist in solchen Fällen voll Mitbestimmungspflichtig. Der kann alle Überprüfungen vorher machen. Gibt es ein solches Gremium und es ist nicht beteiligt worden ist die Kündigung unwirksam.
Hilfe kann sich der Kollege noch bei seiner zuständigen Gewerkschaft holen, wenn er denn Mitglied ist.
Gibt es weder einen Betriebs- oder Personalrat ist der Kollege ein Einzelkämpfer, und er muß gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
Vor dem Arbeitsgericht wird dann die Wirksamkeit überprüft.
Ist er übrigens der einzige der gekündigt wurde stehen seine Chancen bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht schlecht, denn vielleicht hätte er noch auf einem anderen Abeitsplatz eingesetzt werden können.
Dann ist diese Art der Kündigung auch unwirksam (Der Arbeitgeber muß alles unternehmen die Kündigung zu vermeiden).
Frage:
Wie beurteilt Ihr die Rechtslage?
Hat der Kollege in irgend einer Weise Rechtsschutz (Gewerkschaft oder Privat) sollte er auf alle Fälle klagen. Schlimmer wie auf der Straße liegen kann es nicht werden.
Mit kollegialen Grüßen
Michael
Danke für jeden Rat.
MfG