Wie hoch ist das nicht mehr pfändbare Existenzmini

Aus verschiedener Literatur ist zu entnehmen, dass bei Unterhaltspfändungen diese unter die übliche Pfändungsgrenzen gehen; das Existenzminimum wird vom zuständigen Gericht im Beschluß festgelegt.

Wer hat hiermit schon Erfahrung bzw. kann sagen, wie hoch das nicht pfändbare Existenzminimum sein muß?

mfg

Hi Peter,

die Pfändungsgrenzen ergeben sich aus § 850c ZPO. Danach ist Arbeitseinkommen unpfändbar, wenn es monatlich nicht mehr als 1.209,- DM beträgt.
Dieser Pfändungsfreigrenze kann nicht unterschritten werden, auch nicht durch Gerichtsbeschlüsse.
Das pfändungsfreie Einkommen erhöht sich in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. In diesem Bereich kann das Gericht einen Mehrbedarf anerkennen oder kürzen, wenn z.B. unterhaltsberechtigte Kinder eigenes Einkommen haben.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

ist das nicht vor wenigen Wochen auf ungefähr 1800 DM erhöht worden.
Ich hab da so eine Pressemitteilung gelesen?

Gruß,
Micha

Die Pfändungsgrenze soll per Gesetzesänderung auf ca. 1.800 DM
erhöht werden.
Der Gesetzesentwurf ist aber noch nicht in Kraft.
Vermutungen nach, soll das anfang 2002 der Fall werden.

Gruß
F.W.