ich frage hier für einen Freund, weil dieser keinen I-Net-Anschluß besitzt.
Folgender Fall:
Mein Freund besitzt eine kleine Firma mit 4 Angestellten, davon ist eine Schwerbehindert (100%).
Am Donnerstag (letzte Woche) ging er durch die Büros und erwischte eine Angestellte dabei, wie sie sich über die Schwerbehinderte und ihre Krankheit lustig gemacht hat. Die behinderte Mitarbeiterin war dabei anwesend (ebenso die anderen Mitarbeiterinnen) und verständlicherweise ziemlich am Boden zerstört, so daß mein Freund sie nach Hause geschickt hat und sie für den Rest der Woche freigestellt hat.
Mein Freund besitzt seine Firma noch nicht so lange (5 Monate) und kennt sich mit den rechtlichen Dingen noch nicht so aus.
Seine Frage:
Kann er die Haupttäterin wegen Mobbings und Störung des Betriebsklimas fristlos kündigen?
Verständlicherweise möchte er mit der „Dame“ nichts mehr zu tun haben und sie auch nicht mehr in der Firma haben.
Da sollte der Freund sich vielleicht anwaltlichen Rat holen. Je nach Schwere der „Witze“ kann natürlich eine fristlose Kündigung möglich sein, mindestens aber eine Abmahnung.
Gifterei und Mobbing sollte kein Chef in seinem Betrieb dulden. Das Arbeitsklima wird für einzelne Kollegen schnell unerträglich und die Leistungsfähigkeit des gesamten Betriebes kann darunter leiden.
Es gibt Leute mit einem losen Mundwerk, es gibt zart besaitete Menschen, es gibt eben viele Abstufungen im Umgang miteinander. Was einer als Scherz auffaßt, ist für den nächsten eine schwere Beleidigung. Die Grenzen sind fließend. Deshalb würde ich beim einmaligen Vorkommnis nicht mit der fristlosen Kündigung reagieren. Das geht mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem Arbeitsgericht nach hinten los. Statt dessen wäre eine Abmahnung angemessen. Damit diese wirksam ist, muß sie den Tatbestand/Sachverhalt und das Datum des Vorfalls genau bezeichnen. Ferner muß für den Wiederholungsfall die Konsequenz der fristlosen Kündigung unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Ein Gespräch mit dem Mobber ist außerdem sinnvoll. Ihm muß sein Verhalten vor Augen geführt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Den Empfang der Abmahnung hat er auf einer Kopie derselben mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Das Ganze wandert in die Personalakte.
Am Rande sei erwähnt, daß es nicht sehr geschickt ist, Partei zu ergreifen. Selten bekommt der Chef/Vorgesetzte sämtliche Details der Vorgeschichte eines Vorfalls mit.
Einen Mitarbeiter wegen eines Fehlers zu feuern, ist von Ausnahmen abgesehen (z. B. Diebstahl) auch nicht besonders sinnvoll, wenn der Betroffene sein Verhalten ändert.
Ich sage das nicht nur wegen eventueller Konsequenzen vor dem Arbeitsgericht, sondern insbesondere, weil man doch Wert darauf legt, daß ein Mitarbeiter seine Persönlichkeit samt seinen Fähigkeiten in den Betrieb einbringt. Gleichzeitig soll er/sie sich in das Betriebsgeschehen einfügen. Das kann nicht ohne gelegentliche Reibereien und Meinungsverschiedenheiten funktionieren. In diesem Sinn ist jedes abgestellte Fehlverhalten ein Stück Einfügung in den Betrieb und in den Kollegenkreis, mithin eine Chance.
Bin auch kein Jurist, aber bei vorsätzlich geschäftsschädigenden Verhaltens ist eine Kündigung doch wohl möglich und dies scheint ja wohl der Fall zu sein.
Habe allerdings auch schon von Urteilen gehört, wo auf Grund von Mobbing gekündigt werden „durfte“.
Außerdem sind Richter ja auch manchmal (;o))) Menschen und solches Verhalten „sehen“ die Richter auch, sodaß von daher schon die Chancen imho ziemlich gut sind…
ich frage hier für einen Freund, weil dieser keinen
I-Net-Anschluß besitzt.
Folgender Fall:
Mein Freund besitzt eine kleine Firma mit 4 Angestellten,
davon ist eine Schwerbehindert (100%).
Am Donnerstag (letzte Woche) ging er durch die Büros und
erwischte eine Angestellte dabei, wie sie sich über die
Schwerbehinderte und ihre Krankheit lustig gemacht hat. Die
behinderte Mitarbeiterin war dabei anwesend (ebenso die
anderen Mitarbeiterinnen) und verständlicherweise ziemlich am
Boden zerstört, so daß mein Freund sie nach Hause geschickt
hat und sie für den Rest der Woche freigestellt hat.
Mobbing ist die soziale Ausgrenzung einzelner oder Gruppen. Die schweiger und beobachter waren nicht weniger schuldig. Deshalb nützt eine Kündigung in den meisten Fällen wenig. Denn die Übrigen halten dann die Schwerbehinderte Kollegin für schuldig.
Dennoch ist das Verhalten der „Kollegin“ nicht in Ordnung. Ob dieses Verhalten bereits zu einer verhaltensbedingten Kündigung reicht glaube ich allerdings nicht (Allerdings fehlen dazu Info`s). Eine Abmahnug wäre hier der Weg den ein Arbeitsgericht wohl vorgeben würde. Im Wiederholungsfall wäre dann die Kündigung fällig.
Mein Freund besitzt seine Firma noch nicht so lange (5 Monate)
und kennt sich mit den rechtlichen Dingen noch nicht so aus.
Seine Frage:
Kann er die Haupttäterin wegen Mobbings und Störung des
Betriebsklimas fristlos kündigen?
Fristlos schon gar nicht. Bestenfalls Fristgerecht, dann muß die Beleidigung schon sehr massiv gewesen sein.
Verständlicherweise möchte er mit der „Dame“ nichts mehr zu
tun haben und sie auch nicht mehr in der Firma haben.
Den Teufelskreis von Mobbing kann man unterbrechen in, in dem man durch sein Verhalten klar macht, dass man es nicht akzeptiert. Gespräche mit den „Schweigern“ wäre eine Möglichkeit.
Wenn ich mich recht erinnere hat der Anwaltssuchservice.de vor einigen Wochen hierzu ein Urteil eines Obergerichts über seinen Presseverteiler verbreitet. Demnach war eine fristlose Kündigung bei Mobbing möglich.
Allerdings muss man sich Fragen, was Mobbing überhaupt ausmacht. Einmalige auch noch so üble Aktionen sind wohl nach langläufiger noch kein Mobbing, dies beginnt erst, wenn zielgerichtet über einen gewissen Zeitraum ein Kollege angegangen wird. Dies sollte daher zunächst wohl dokumentiert werden. Üblicher Weg sind hier Abmahnungen. Bei der Gelegenheit kann man dann der lieben Kollegin auch gleich besonders gut klar machen, was passiert, wenn sie erneut tätig werden sollte.
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