Hallo Zusammen!
Ich habe eine dringende Frage zu meinem Arbeitsvertrag.
Seit 1. Mai befinde ich mich nach drei befristeten Vertragsverlängerungen quasi in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Ich habe eine mündliche Zusage zur Entfristung und der Vertrag lag mir auch schon mal kurz vor. Dann wurde allerdings Korrekturbedaf festgestellt und der Vertrag wieder zurückgerufen. Ich habe somit also noch nichts unterschrieben, bin aber seit dem 1. wie gewohnt zur Arbeit erschien.
Nun steht unerwartet ein anderer (besserer) Job in Aussicht, bei dem ich theoretisch morgen anfangen könnte. Kann ich den Vertrag bei meinem „jetzigen“ Arbeitgeber noch ausschlagen oder habe ich durch mein Erscheinen am Arbeitsplatz bereits der Verlängerung zugestimmt?
Ich würde mich freuen, wenn das jemand wüßte, den neuen Job hätte ich nämlich wirklich gerne!
Gruß und Danke
Yasmin
Hallo Yasmin
ein unbefristeter Arbeitsvertrag kommt entweder mündlich, schriftlich oder durch schlüssigem Handeln zustande. Zumindest das Dritte ist bei Dir eingetreten. Das heißt, beide Vertragsparteien sind an diesen Arbeitsvertrag gebunden. Du kannst also nur fristgerecht Kündigen.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis unter zwei Jahren beträgt diese 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats (§ 622 BGB).
Es sei denn, Ihr habt einen Tarifvertrag der etwas besseres beinhaltet.
Mit kollegialen Grüßen
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mal eine ganz dumme Frage
Hallo Yasmin
ein unbefristeter Arbeitsvertrag kommt entweder mündlich,
schriftlich oder durch schlüssigem Handeln zustande. Zumindest
das Dritte ist bei Dir eingetreten. Das heißt, beide
Vertragsparteien sind an diesen Arbeitsvertrag gebunden. Du
kannst also nur fristgerecht Kündigen.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis unter zwei Jahren beträgt
diese 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats (§ 622
BGB).
Es sei denn, Ihr habt einen Tarifvertrag der etwas besseres
beinhaltet.
Mit kollegialen Grüßen
Michael
Was ist denn wenn sie den Arbeitsvertrag der ihr nun vorgelegt nicht akzeptiert? Eine Begründung braucht sie doch sicherlich zu nennen. Kann sie da nicht kündigen, und zwar fristlos? Was wird denn der jetzige Arbeitgeber machen? Er wird sie doch dann auch sicherlich fristlos kündigen. Denke ich da falsch?
Was ist denn wenn sie den Arbeitsvertrag der ihr nun vorgelegt
nicht akzeptiert? Eine Begründung braucht sie doch sicherlich
zu nennen. Kann sie da nicht kündigen, und zwar fristlos? Was
wird denn der jetzige Arbeitgeber machen? Er wird sie doch
dann auch sicherlich fristlos kündigen. Denke ich da falsch?
Hallo,
sie hat durch Ihr handeln den bisher befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umgewandelt. Egal ob sie nun noch einen schriftlichen dranhängt oder nicht.
Grüße
Michael