ein Lkw Fahrer hat bei sich zuhause Pause gemacht und beim Ausparken seinen eigenen Pkw beschädigt.
Der meint jetzt, ich müsste den Schaden meiner Versicherung melden, denn schliesslich sei es das gleiche, als wenn er einen fremden Pkw beschädigt hätte.
Da ich mir bei der Sache nicht sicher bin, wüsste ich gerne, ob er Recht hat.
ein Lkw Fahrer hat bei sich zuhause Pause gemacht und beim
Ausparken seinen eigenen Pkw beschädigt.
Der meint jetzt, ich müsste den Schaden meiner Versicherung
melden, denn schliesslich sei es das gleiche, als wenn er
einen fremden Pkw beschädigt hätte.
Da ich mir bei der Sache nicht sicher bin, wüsste ich gerne,
ob er Recht hat.
Die Haftpflicht ersetzt nur Schäden an fremden Eigentum. Da er sein eigenes Auto „geschrammt“ hat hat er halt Pech gehabt. Wenn ich das Auto meiner Frau beschädige gilt übrigens das gleiche !
Erstmal danke für die Antwort.
Da ich aber Halter des Lkw´s bin und meine Versicherung die Schäden ersetzt, bzw. ich für die Schäden aufkomme, die mein Fahrer an anderen Kraftfahrzeugen oder Gegenständen verursacht, sofern diese nicht grob fahrlässig verursacht werden, sieht die Sache da nicht anders aus?
Sorry, das ich da so nachhake, aber ich müsste es ganz genau wissen.
Gruß
roland
Das ist schon richtig. Aber es ist kein Schaden an fremdem Eigentum entstanden, sondern am eigenen. Der LKW hat ja keinen Schaden verursacht, sondern dessen Fahrer. Der Geschädigte muß also in erster Linie dem Fahrer gegenüber den Schaden geltend machen, nicht dem Halter ! Und da dein Fahrer sich nicht selbst verklagen kann …
Außerdem wird dir dein Versicherungsvertreter bestimmt das gleich sagen; einfach mal anrufen !
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Versicherung MUß zahlen
Wenn Du dem Fahrer nicht nachweisen kannst, das er es vorsätzlich gemacht hat, wird deine Versicherung in JEDEM Fall den Schaden ersetzen müssen. Auch wenn er in seinen eigenen Wagen hinein fährt.
Denn nicht der Fahrer hat den Schaden verursacht, sondern Dein Fahrzeug!! Und darauf kommt es an.
Selbst wenn ich mit einem auf meiner Frau zugelassenen Wagen in meinen eigenen Wagen fahre muß die Versicherung zahlen, da KFZ Versicherungen nie personenbezogen sind.
Wer hat denn nun Recht?
Worauf könnte ich mich denn da stützen?
Anscheinend keine einfache Frage.
Die Antwort von Dietmar passt mir natürlich besser in den Kram, aber es soll auch alles seine Richtigkeit haben, ich möchte nicht, das der arme Kerl auf seiner Rechnung sitzen bleibt, wenn er im Recht ist.
Den Versicherungsmenschen habe ich auch schon gefragt, er meinte, sie müssten nicht zahlen, aber mit dieser Antwort habe ich eigentlich vorher schon gerechnet, also darauf verlasse ich mich nicht so sehr.
Gibt es vielleicht irgendeinen Text oder Link, worauf ich mich stützen könnte?
…, aber es soll auch alles seine Richtigkeit haben, ich
möchte nicht, das der arme Kerl auf seiner Rechnung sitzen
bleibt, wenn er im Recht ist.
Den Versicherungsmenschen habe ich auch schon gefragt, er
meinte, sie müssten nicht zahlen, aber mit dieser Antwort habe
ich eigentlich vorher schon gerechnet, also darauf verlasse
ich mich nicht so sehr.
Melde den Schaden einfach deiner Versicherung. Die werden dann wohl schön detailliert Stellung nehmen und auf die entsprechenden Paragrafen hinweisen. Und wenn dein Mitarbeiter damit nicht einverstanden ist muß er klagen. Sollte er gewinnen muß deine Versicherung das dann auch noch zahlen.
Aber um ganz sicher zu gehen: Kennst du denn keinen Anwalt den du fragen könntest ? Ich bin mir sicher daß es da bereits Präzedenzfälle gibt.
Hier ist das Urteil …
Schaden am eigen PKW selber tragen!
Wer mit einem anderen Wagen sein eigenes Auto beschaedigt, der muss in der Regel diesen Schaden selber bezahlen. Ganz aktuell wurde dem Mitarbeiter einer Firma der Schadensersatz verweigert, der mit einem Firmenwagen beim Einparken seinen Privatwagen laedierte. AG Frankfurt/Main7, 32 C 438/97.
(Quelle: vt-versicherungstip Minden Nr. 43 v. 23.10.97 markt intern Verlag Duesseldorf)
ich muß dich da leider entäuschen! ich glaube dir zwar das diese urteil existiert. aber es ist ein urteil eines amtsgerichts! dieses sagt leider nichts aus! ich will es einmal krass ausdrücken. wenn ein anderer richter im saal gesessen hätte, wäre der fahrer eventuell freigesprochen worden. des weiteren sagt es nicht über die allgemeinen umstände aus. wenn der fahrer beim einparken seiner beifahrerin zwischen den schenkeln gespielt hat ist das urteil ja ok. in diesem fall könnte man ihm grobe fahrlässigkeit unterstellen und er wäre schadensersatzpflichtig.
ich kann dir das krasseste aller krassen beispiele nennen. mein damaliger nachbar fährt mit seinem auto in das auto seiner frau!!!
die versicherung mußte zahlen! denn erst einmal hat die frau einen anspruch an die versicherung ihres mannes. daran kommt sie nicht vorbei. diese kann das geld aber vom mann zurückverlangen. aber selbst dann müsste wiederum die versicherung des mannes aufkommen. es sei denn man beweist dem mann einen vorsatz oder eine grobe fahrlässigkeit. dann sieht die sache anders aus. dann bekommt die frau den schaden zwar von der versicherung des mannes ersetzt, diese hat dann aber wiederum das recht es vom mann privat zurück zu verlangen, weil seine versicherung dann die schadensregulierung verweigern kann.
du darfst nie vergessen, das die versicherung immer fahrzeug gebunden ist, und nie personengebunden. das heißt im konkreten fall, die versicherung wird zahlen müßen insofern dem arbeitnehmer nichts negatives bewiesen werden kann.
mein vater hat einen unfall verursacht, bei dem meine mutter verletzt wurde. so hat meine mutter meinen vater verklagt um schmerzensgeld fordern zu können.
auch die meinung das bei normalen haftpflichtschäden (hausrat) innerhalb der familie kein anspruch besteht ist falsch!!
wenn ich bei meinem bruder etwas auf den boden schmeisse, muß meine versicherung zahlen. selbst wenn ich mit meinem bruder in einer wohnung lebe! die versicherungen versuchen es immer wieder aber sie verlieren!
gruß lumpi
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ach Roland ganz wichtig!!
die versicherung wird deinem fahrer natürlich veruchen einen zu „stricken“ ! ich wette das sie dich fragen werden ob es üblich ist das dein fahrer umwege fährt um zu hause pause zu machen. wenn du den fahrer gut leiden kannst, und davon gehe ich aus, dann sage ja!die haben so clevere anwälte, da man denen nie trauen kann!!!
du verwechselst 2 unterschiedliche Fallkonstellationen. In dem aktuellen Fall beschädigt der Halter sein eigenes Fahrzeug mit einem Firmenwagen, in deinem Beispiel Ehemann und Ehefrau, also 2 verschiedene Personen.
Und genau davon ist es abhängig. In der Rechtswissenschaft gibt es eigentlich keine Zweifel, dass jemand keinen Schadenersatzanspruch gegen die Versicherung hat, wenn er mit einem anderen Fahrzeug sein eigenes beshcädigt. So hat das Amtsgericht auch richtig geurteilt. Dass es hierbei keine höchstrichterliche Rechtsprechung ist, halte ich für nebensächlich, da es entsprechende Urteile des BGH auch gibt.
du verwechselst 2 unterschiedliche Fallkonstellationen. In dem
aktuellen Fall beschädigt der Halter sein eigenes Fahrzeug mit
einem Firmenwagen, in deinem Beispiel Ehemann und Ehefrau,
also 2 verschiedene Personen.
also ich bin der meinung das es hier darum geht, das ein angestellter einer firma mit dem firmenwagen sein eigenes privatauto beschädigt.in diesem fall wird die versicherung der firma den schaden auch zahlen müssen.
gruß in die beste stadt deutschlands!!!(wenn man von den bürokraten absieht)
lumpi
jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, steht dir also zu. Aber die Rechtsprechung vertritt hier eine eindeutige Linie, die wir akzeptieren müssen. Die Versicherungsgesellschaften kennen die Rechtsprechung. Es wird keine Versicherungsgesellschaft geben, die diesen Fall reguliert.