hallo!
gibt es denn eine gute online-quelle in der ich sozialgerichtsurteile finde? im speziellen such ich ein urteil in dem die krankenkasse verdonnert wurde einer frau die brustvergrößerung zu zahlen da die psychische probleme deswegen hatte.
gruß
robert
Hallo,
leider kann ich Dir mit einem Urteil nicht weiterhelfen,
aber vielleicht mit einem Hinweis.
Wir haben als Kasse keinen Einfluss darauf, ob eine
Brustverkleinerung oder Brustvergrösserung von uns bezahlt
werden kann oder nicht - dies allein obliegt immer den
Ärzten und den (neutralen) Gutachtern.
In meiner nunmehr 32jährigen Praxis habe ich schon
öfters Fälle beiderlei Art gehabt, die aufgrund von ärztlichen
Gutachten auch anstandslos von uns bezahlt wurde.
Was ich damit sagen will ist, dass ein solcher Leistungsantrag
immer mit der „Qualität“ der ärztlichen Notwendigkeits-
bescheinigungen zu tun hat. Wenn z.B. die psychische Belastung
nicht durch einen entsprechenden Facharzt dokumentiert ist,
ist dem Antrag schon von vorneherein das „aus“ beschieden.
Die Aussage der Versicherten alleine und die Einschätzung
z.B. eines Allgemeinarztes haben nach meiner Erfahrung vor
den Augen der Gutachter in solchem Zusammenhang noch nie
zu einer positiven Entscheidung geführt.
Wie gesagt, das war nur eine Info von einem der damit beruflich
befasst ist.
Gruss
Günter
danke erstmal für die antwort.
in diesem fall ist es so, daß ein „gutachten“ einer psychotherapeutin vorliegt und die es aus psychoterapeutischer sicht empfiehlt. der medizinische dienst, der bei sowas ja anscheinend auch immer eingeschaltet wird, lehnt es mit dem grund ab da es „medizinisch“ nicht nötig ist.
ergo, die kasse zahlt nichts…
was tun?
gruß
robert
Hallo,
Widerspruch unter Einschaltung der Therapeutin und Forderung
einer persönlichen Vorstellung beim MDK, wenn möglich dem
Widerspruch Fotos beifügen.
Wird bereits ein Psycho-Therapie zu Lasten der Kasse
durchgeführt ?? - wenn nein gleichzeitig durch einen
zugelassen Behandler beantragen lassen.
Viele Glück !!
Günter
inzwischen glaub ich mit der „problemperson“ schon bald nicht mehr an einen erfolg.
termin beim mdk war ja schon, widerspruch wurde schon eingelegt und es geht schon seit fast einem jahr hin und her. es waren auch schon mehrere sitzungen bei der therapeutin zu lasten der kasse. hilft wohl alles nichts und die kasse kann es sich leisten das einfach „auszusitzen“ da diejenige auch kein geld für einen anwalt hat.
sie hat schon überlegt sich vielleicht an den „vdk“ zu wenden, ob die helfen können?!
gruß
robert
Hallo,
also ohne die Falldetails zu kennen, wage ich doch die
Behauptung, dass hier nicht mit dem entsprechenden
Druck durch den Therapeuten gehandelt wurde.
Im übrigen noch folgende Info:
Wenn man einen klagefähigen Bescheid von einer Kasse
hat, kann man damit ohne Anwalt zum Sozialgericht
gehen und Klage erheben - in der ersten Instanz geht das
auch ohne Anwalt.
Meines Wissens nach gibt es bei den Sozialgerichten
Rechtspfleger, die einem in solchen Sachen beraten.
Die Kasse (gottlob weiss ich nicht welche das ist) hat
keine Möglichkeit gegen das MDK-Gutachten zu entscheiden -
wenn dies generell möglich wäre - wozu brauchen wir dann
überhaupt die Gutachter ??
Alles was billiger ist wird bezahlt und jeder Antrag eines
Versicherten wird bewilligt, auch ohne Arzt.
Tja, das wär was - dann entscheide ich nach besten Wissen
und Gewissen nach eigenem Gutdünken.
Aber was ist wenn ich etwas ablehne ???
Dann kann es aber keinen Widerspruch dagegen geben, oder ??
Du merkst, ohne bestimmte Regeln geht es eben nicht, auch
wenns manchmal schwerfällt.
Und wenn der MDK meint in Eurem Falle sei eine Behandlung
zu Lasten der Kasse medizinisch nicht begründet, dann habt
Ihr die Möglichkeit, dieses Gutachten unter Zuhilfenahme der
Gerichtsbarkeit zu widerlegen.
Der Leistungsgrundsatz der Kassen ist, dass alle zugelassenen
Behandlungsmethoden bezahlt werden, die dazu dienen eine
K r a n k h e i t zu heilen oder zu lindern oder deren
Entstehung zu verhindern - wobei nicht zu verkennen ist, dass
der Gesetzgeber immer mehr die Vorsorge in den eigenverantwortlichen Bereich der versicherten überträgt.
Gruss
Günter