Fristen bei Mahnungen

Hallo,
darf ab der zweiten Mahnung die gesetzl. Zahlungsfrist von 14 Tagen verkürzt werden?
Vielen Dank,
Ulli

Hi,
30 Tage nach Rechnungsfälligkeit ist der Rechnungsempfänger eh in Verzug (neues Zahlungsbeschleunigungsgesetz).
Da u also gar keine Mahnung mehr schreiben musst, kannst Du bei dieser freiwilligen Maßnahme natürlich die Frist verkürzen.

Gruß,
Micha

Hallo Hunger,

man geht üblicherweise von einer Woche für die Bearbeitung einer Mahnung plus jeweils ein bis zwei Tagen für den Postweg aus. Normalerweise werden 10 bis 14 Tage gegeben. Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, den säumigen Schuldner zu mahnen, bzw. Du bist frei in der Gestaltung Deiner Mahnungen. Du könntest auch gleich zum Gericht gehen. Das ist aber absolut unüblich.

Gruß Dirk

Hallo,
darf ab der zweiten Mahnung die gesetzl. Zahlungsfrist von 14
Tagen verkürzt werden?

Wo steht denn was von einer „gesetzlichen Zahlungsfrist“ ?
Hab ich noch nie gehört …