hätte gerne gewußt welche Möglichkeiten ich habe. Habe einer Freundin Anfang Nov.`00 2500 DM geliehen. Das sie mir jedoch bis heute nicht zurückgezahlt hat, nicht mal einen Pfennig. Ich weiss es war ein Fehler von mir das Geld ohne irgendwelche Bestätigung mit Unterschrift ihrerseits zu verleihen. Aber ich hätte das nie und nimmer von ihr gedacht, dass sie so reagieren würde. Habe auch im nachhinein erfahren, das sie einer anderen Person auch noch Geld schuldet. Ärgerlicherweise hat sie sich bisher nicht mal telefonisch bei mir gemeldet.
Als einziger Beleg dient mir der Überweisungsauftrag bzw. Kontoauszug.
Fühl mich jetzt irgendwie machtlos. Welche Rechte hat man in solchen Situationen? Was kann ich tun?
meines wissens kannst du bei gericht einen mahnbescheid erwirken. dabei wird nicht geprüft, ob dein anspruch gerechtfertigt ist oder nicht. aber deine bekannte muß, wenn sie widersprechen will, den widerspruch begründen - oder aber zahlen.
auskunft über das verfahren müßten dir die rechtspfleger bei deinem zuständigen amtsgericht geben.
suche das persönliche Gespräch. Sonst geht im Moment nicht viel. Du kannst natürlich auch einen Mahnbescheid erwirken. Aber weder dessen Rechtmäßigkeit noch die Stichhaltigkeit eines Widerspruchs des Schuldners werden vom Gericht geprüft. Ein Mahnbescheid wäre Voraussetzung für weitere Rechtszüge, bei denen Du aber bei einer abgebrühten Schuldnerin nur verlieren kannst. Deshalb bringt das alles außer Kosten nichts.
Bei einem Gespräch solltest Du Deine Bereitschaft für Ratenzahlungen signalisieren. Auch Miniraten, z. B. 50 DM im Monat, würde ich akzeptieren. Im optimalen Fall bekommst Du eine schriftliche Vereinbarung über die Ratenzahlung hin. Das kann beliebig formlos geschehen. Ein unterschriebener Einzeiler handschriftlich auf der Rückseite eines Kalenderblattes reicht vollkommen. Wenn erst einmal Raten gezahlt wurden, könntest Du beim Ausbleiben derselben das Schuldverhältnis vor Gericht glaubhaft machen, selbst wenn es den angesprochenen Einzeiler nicht gibt. Als Startschuß für solche Aktionen ist dann ein Mahnbescheid der richtige Weg.
Insgesamt aber ist der Betrag, so bitter dessen Verlust auch sein mag, zu gering, um Dir zu einer juristischen Auseinandersetzung zu raten. Außerdem geht damit regelmäßig das Ende einer menschlichen Bindung einher, die mit weniger schwerem Geschütz immer noch zu retten ist.
dein Hinweis, dass du einen Überweisungsbeleg hast, könnte die Lösung sein.
Wenn du einen Mahnbescheid beantragst, könnte deine Freundin dagegen Widerspruch einlegen. Dann käme es zu einer Gerichtsverhandlung, in der jeder seine Position beweisen muß.
Könnte die Freundin erklären, warum du ihr das Geld überwiesen hast?
: Halt ich auch für die beste Lösung
Kurz zum Ablauf des Verfahrens: Mahnbescheid-Vordrucke bekommst Du in jedem Bürobedarfs-Handel. Hier trägst Du ein, wer Dir was schuldet, und schickst das ganze ans zuständige Amtsgericht. Dieses stellt den Bescheid dann ungeprüft zu. Allein diese Tatsache macht gerade bei „unerfahrenen“ Schuldnern schon Eindruck. Und jetzt ist sie in der Pflicht, zu der Sache Stellung zu nehmen. Von der Tatsache, daß Du keine Beweise hast, brauchst Du nichts zu sagen, bzw. schreib’ im Vordruck „Darlehen vom Nov. 2000“, schließlich kann man dies auch mündlich rechtsgültig vereinbaren.
Spreche mit deiner Freundin und sage ihr: für das geliehende Geld sollst du Steuern zahlen, da es ja deine Gewinne sind. Darum benötigst Du eine Unterschrift auf einen Geldleihvertrag über die besagte Höhe. Schon hast du einen Nachweis darüber.
Wenn sie dann nicht auf Ratenzahlung oder ähnliches reagiert - gerichtlichen Mahnbescheid absenden. Drohe ihr dann mit Lohnpfändung bei ihrem Arbeitgeber ect.
Bist Du Angestellte oder Arbeitnehmerin, dann wende eine ähliche List an, damit du irgendwie einen Nachweis erwirkst.
Ein Überweisungsauftrag kann ja auch heißen, das Du dir von ihr Geld geliehen hast und du es zurückgezahlt hast.
Aussage gegen Aussage.
Bei einem gerichtlichem Mahnbescheid, könnte es sein , dass sie zu dumm ist und nicht drauf reagiert ( 14 Tage nach erhalt ), somit ist die Schuld angenommen und du kannst gegn sie eine Zwangsvollstreckung erwirken.
Ich hoffe für euch beide, dass eure freundschaft nicht darunter kaputt geht. Suche doch sonst noch das offene Gespräch und schildere ihr, das du das Geld dringends brauchst für irgend was. ect.