Wohnungsbauprämie

Tach zusammen,

wie lange nach Auszahlung einer Wohnungsbauprämie für einen Bausparvertrag darf diese noch vom Finanzamt zurüchgefordert werden ? Ich habe heute einen Schrieb von der BSPK bekommen, das die Finanzverwaltung mitgeteilt hat das ich 1997 (!) über der Einkommensgrenze lag und nun das Geld zurückzahlen müßte. Ist dies rechtens ? Warum habe die Deppen nicht vor Auszahlung mein Einkommen überprüft ? Wozu mache ich eigentlich Steuererklärungen ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen ?

Gruß
Michael

Hi Michael,

ich weiss nicht, wen du mit „Deppen“ bezeichnest, hoffentlich doch nicht die Beamten des Finanzamtes. Denn di machen nur ihren Job. Und in deinem Fall gibt es nach deiner Beschriebung keine Ungereimtheit oder eine „Depperei“.
Das Finanzamt prüft in Abständen von bis zu 4 Jahren, ob Zulagen, Wohnungsbauprämien usw. zu Recht empfangen worden sind.
Verjährung tritt erst nach 6 Jahren ein.
Also gibt es keinen Grund, verärgert zu sein. Ganz im Gegenteil, der Staat hat dir 4 Jahre lang ein zinsloses Darlehen gewährt, in dem er die Wohnungsbauprämie nicht sofort zurück gefordert hat.
Gruß,
Francesco

und:

Also gibt es keinen Grund, verärgert zu sein. Ganz im
Gegenteil, der Staat hat dir 4 Jahre lang ein zinsloses
Darlehen gewährt, in dem er die Wohnungsbauprämie nicht sofort
zurück gefordert hat.

und: wenn ich bei meiner Bausparkasse das Formular für die Prämie
einreiche, habe ich einen Passus unterschrieben, der in etwa lautet: ‚ich bestätige, dass mein Einkommen in dem entsprechendem Jahr unterhalb der Grenze zur Einkommensförderung liegen.‘
Wenn das auf deinem Formular genauso ist, bist du der Depp, um
kein anderes Wort zu benutzen, denn du hast da eine falsche Angabe gemacht, um die Prämie zu erhalten!
(Wichtig: Ich behaupte nicht, dass du das wissentlich gemacht hast!)