Brandschutz Haus: Nur privatrechtlich geregelt?

Ich habe folgendes Problem:
Wir haben ein Reihenhaus vom Bauträger gekauft und nun stellt sich heraus, dass evtl. der Brandschutz zum Nachbarhaus nicht OK ist. Ich will hier nur die rechtliche Seite abklären, es geht um folgendes: In der niedersächsischen LBO stehen eindeutige Regelungen, wie die Wand zum Nachbarhaus brandschutzmässig auszusehen hat (90Min. feuerhemmend bis unter die Dacheindeckung). Ist aber bei allen Häusern hier nicht gemäss der LBO ausgeführt worden. Hinweis: Es sind Häuser auf eigenständigen Grundstücken, KEINE sog. „Reihenwohnungen“.
Die Auskunft des Bauamtes lautet ähnlich wie in der LBO (äusserte also Bedenken, aber ziemlich unverbindlich…). Auf die Frage was man denn nun tun solle, da ja wohl offensichtlich der Brandschutz nicht einwandfrei sei: Schulterzucken, man solle sich mit dem Bauträger einigen.
Der Bauträger meint, er hätte den Brandschutzbeauftragten der hiesigen Feuerwehr gefragt, und seiner Meinung nach würde 30Min feuerhemmend ausreichen. Sei ausserdem eine privatrechtliche Sache, mehr nicht.

Problem: Alle Auskünfte nur mündlich, das Bauamt ist sehr desinteressiert, scheinbar interessiert das überhaupt keinen so richtig. Ist das wirklich nur eine privatrechtliche Sache, die sonst keinen was angeht??? Das sehe ich aber entschieden anders!!! Man gefährdet doch damit auch andere (benachbarte) Häuser!
Ist das Bauamt nicht zu einer schriftlichen (verbindlichen) Aussage verpflichtet und muss es bei brandrechtlichen Bedenken eines Hauses nicht umgehend tätig werden zum Schutz der Allgemeinheit (Nachbarhäuser)?
Hinweis: Die Häuser sind im Rahmen einer baugenehmigungsfreien Massnahme gebaut worden, vielleicht meint das Bauamt daher, dass sie nicht zuständig sind?

Befremdend ist für mich auch die Aussage der Feuerwehr. Kennen die denn die LBO nicht?

Der Bauträger sagt nur, es ist so üblich wie ich es gemacht habe (maximal 30Min. feuerhemmend, wobei auch das wie es ausgeführt ist nicht 100%ig stimmt, aber das ist noch ein anderes Thema) und für ihn ist die Sache erledigt.

Alles ziemlich konfus, ich dachte, in Deutschland wären wenigstens solche wichtigen Dinge zwingend geregelt und das Bauamt in diesem Falle zum Handeln verpflichtet…

MfG
Werner

Grundsätzlich ist die Baubehörde verpflichtet jedem Hinweis nachzugehen, der auf eine Baugefahr hindeutet. Dazu kann man die Behörde auch notfalls per Klage zwingen. Wenn der Brandschutz nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, sollte man dem auf jeden Fall nachgehen, denn im Brandfall kann es sonst sein, das die Versicherung zwar erst zahlt, dann aber Regress nimmt, weil der Brandschutz nicht den Bestimmungen entsprochen hat und man sich dann natürlich leicht auf die Position stellen kann, dass bei ordnungsgemäßem Brandschutz das Nachbarhaus nicht beschädigt worden wäre. Was ich aber nicht an Deiner Schilderung verstehe ist, dass Du von einer baugenehmigungsfreien Maßnahme sprichts. welche Ausnahme ist denn hier zum Tragen gekommen? Sind die Häuser evtl. gar keine Häuser im Sinne der LBO? Dann wären natürlich auch die Brandschutzvorschriften u.U. nicht anwendbar.

Gruß vom Wiz

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schau mal bei http://www.brandschutz.de rein.

Wenn da was faul ist, dann steig den Herrschaften auf die Zehen. Schriftlich, damit im schlimmsten Fall keiner sagen kann, er hat nix gwußt!

Grundsätzlich ist die Baubehörde verpflichtet jedem Hinweis
nachzugehen, der auf eine Baugefahr hindeutet. Dazu kann man
die Behörde auch notfalls per Klage zwingen. Wenn der
Brandschutz nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht,
sollte man dem auf jeden Fall nachgehen, denn im Brandfall
kann es sonst sein, das die Versicherung zwar erst zahlt, dann
aber Regress nimmt, weil der Brandschutz nicht den
Bestimmungen entsprochen hat und man sich dann natürlich
leicht auf die Position stellen kann, dass bei ordnungsgemäßem
Brandschutz das Nachbarhaus nicht beschädigt worden wäre.

>>> Eben! Genauso sehe ich das auch. Aber das Bauamt und vor allem die Feuerwehr wohl nicht! Die Aussagen speziell beim Bauamt sind sehr schwammig nach dem Motto „müsste eigentlich so und so sein, dem Bauträger auf die Füsse treten? Naja, das müsse dann wohl ich selber machen…“ DAS KANN´S DOCH WOHL NICHT SEIN! Was soll ich denn tun? Muss ich immer gleich klagen? Ogottogott, alles ist geregelt hier, aber bei so wichtigen Dingen bekommt man bei den Behörden KEINERLEI Hilfe :frowning:

Wasich aber nicht an Deiner Schilderung verstehe ist, dass Du von
einer baugenehmigungsfreien Maßnahme sprichts. welche Ausnahme
ist denn hier zum Tragen gekommen? Sind die Häuser evtl. gar
keine Häuser im Sinne der LBO? Dann wären natürlich auch die
Brandschutzvorschriften u.U. nicht anwendbar.

>>> Halt! Habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Es ist dies ein Bau im Rahmen einer Bauanzeige nach §69a der Niedersächsischen LBO. Danach gilt die Genehmigungsfreiheit für „Errichtung von Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen“ für Gebiete, bei dem ein „Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuchs als Kleinsiedlungsgebiete oder als reine, allgemeine oder besondere Wohngebiete festsetzt“. D.h. der Bau wird angezeigt und die Unterlagen dann beim Bauamt hinterlegt (oder so ähnlich). Natürlich ist dies ein Haus im Sinne der LBO.

Gruß vom Wiz

MfG
Werner

Hallo Werner,

linke Tour, was die Baugesellschaft da abgezogen hat.
Setze ein Schreiben auf, mit folgendem Inhalt:

bla bla bla , hiermit melde ich bedenken an, dass die Dachgiebelwände oder die Seitenwände des Hauses nicht als Brandschutzmauern ausreichenden Schutz bzw Widerstand leisten…

Antwortet das Bauunternehmen darauf, so hast Du schon mal einen Beweis, das diese Gesellschaft dein Schreiben erhalten hat.
Gewährleistung besteht nach VOB ( Verdingungs-Ordnung-Bauleistung) in der Regel 2 Jahre. Nach BGB ( Bürgerliches Gesetz Buch ) 5 jahre, da du als Privatperson gilst. Nach klar erkannten Mangel , so wie hier beschrieben hast du nun eine Einspruchfrist von 30 Jahren ( Siehe auch arglistige Täuschung )

Bauvertrag, Kaufvertrag und alle Schreiben / Briefwechsel mit Behörden ect nehmen und ab zum Anwalt für Bauwesen und VOB-Bestimmungen.

Viel Erfolg, lass dich nicht klein kriegen, Du bist im Recht,
stell dir mal vor deine Hütte fängt Feuer und das HAus deines Nachbarn fängt mit an zu kokeln, dann bist du Schuld und du kannst auch noch deinem Nachbarn ein neues Haus kaufen.

Bis dann…

Grüße Thomas