Lieferverzug etc.
Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Mai 2001
Hallo!
Wie sieht die Rechtsprechung in sachen Lieferverzug aus? Bsp.: Ich hatte kürzlich eine Lieferung nach Österreich. Mündlich wurde vereinbart, dass die lieferung am Dienstag eintrifft. Aufgrund von Transportproblemen konnte die Spedition die teile allerdings erst am Mittwoch Nachmittag zustellen. Die Monteure haben sich dann entschlossen die Rückreise nach Deutschland anzutreten. Kurzum, mein Kunde hat mir rund 8000.- DM an meiner Rechnung abgezogen fuer Flugkosten, Parkgebuehren etc. Darf das denn wahr sein??
Muss er mich eigentlich nicht zuerst unter Verzug setzen?
Gruß Tom
