Lieferverzug etc.

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Mai 2001

Hallo!
Wie sieht die Rechtsprechung in sachen Lieferverzug aus? Bsp.: Ich hatte kürzlich eine Lieferung nach Österreich. Mündlich wurde vereinbart, dass die lieferung am Dienstag eintrifft. Aufgrund von Transportproblemen konnte die Spedition die teile allerdings erst am Mittwoch Nachmittag zustellen. Die Monteure haben sich dann entschlossen die Rückreise nach Deutschland anzutreten. Kurzum, mein Kunde hat mir rund 8000.- DM an meiner Rechnung abgezogen fuer Flugkosten, Parkgebuehren etc. Darf das denn wahr sein??
Muss er mich eigentlich nicht zuerst unter Verzug setzen?

Gruß Tom

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
    Re: Lieferverzug etc.

    Muss er mich eigentlich nicht zuerst unter Verzug setzen?

    Mit der Vereinbarung eines festen Termins haben Sie ein sog. "Fixgeschäft" abgeschlossen. Durch die Nichteinhaltung sind sie automatisch im Verzug und müssen den daraus entstehenden Schaden zahlen. Allerdings muß Ihr Kunde beweisen, daß ein Fixgeschäft zustande gekommen ist (gibt es Zeugen für die mündliche Zusage) und daß der Schaden tatsächlich so hoch war. Denn auch er hat die Pflicht den Schaden zu mindern.

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Lieferverzug etc.

      Die Vereinbarung erfolgte telefonisch! Er hat die Termine auch mehrere Male geändert auf vormittags dann nachmittags, dann doch wieder vormittags usw. Das seltsame dabei war folgendes. Als ich mit einem der Monteure der Firma telefonierte um Ihn zu informieren, meinte dieser dass das ganze weniger dramatisch sei, da ohnehin noch mehr zu tun sei. Als ich dies dem zuständigen Bauleiter mitteilte, war dieser mehr als verlegen! Allerdings habe ich keinerlei Beweise, da alles telefonisch lief. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Lieferverzug etc.

        Hi! Die Vereinbarung erfolgte telefonisch! Er hat die Termine auch
        mehrere Male geändert auf vormittags dann nachmittags, dann
        doch wieder vormittags usw. Das seltsame dabei war folgendes.
        Als ich mit einem der Monteure der Firma telefonierte um Ihn
        zu informieren, meinte dieser dass das ganze weniger
        dramatisch sei, da ohnehin noch mehr zu tun sei. Als ich dies
        dem zuständigen Bauleiter mitteilte, war dieser mehr als
        verlegen! Allerdings habe ich keinerlei Beweise, da alles
        telefonisch lief.
        Wenn er selbet ständig die Termine geändert hat kann er sich kaum beschweren.....
        Wenn er die Rechnung mindert ist ER Beweispflichtig und nicht Du!!!

        Bernd
        P.S.: Da du ihn ja vermutlich als Kunden behalten willst würde ich vorschlagen, daß du erstmal telefonisch klärst, daß du mit der Kürzung nicht einverstanden bist!

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Lieferverzug etc.

          Hallo Bernd,
          vielen Dank für Deine Antwort. Ich hatte bereits telefonisch Kontakt mit Ihm aufgenommen. Um meinen guten Willen zu zeigen, habe ich Ihm an der Rechnung 3000.- DM nachgelassen!
          Er hat sich jetzt mit seiner Beschwerde bzw. Rechnung an den Spediteur gewandt. Ich vermute nur, dass er die Rechnung nicht freigibt, bis die Sache geklärt ist. Und das geht lange. Ich habe mich allerdings dazu entschieden, nach meinem Nachlass die Mahnfristen strickt zu verfolgen. Schon deshalb, weil es sich bei dem offenen Betrag für mich nicht unbedingt um Peanuts handelt.
          Grüße Tom [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Lieferverzug etc.

        verlegen! Allerdings habe ich keinerlei Beweise, da alles
        telefonisch lief.
        Hat denn dein Geschäftspartner Beweise dafür daß du schadenersatzpflichtig geworden bist ? Wenn er Geld von deiner Rechnung einbehält muß doch wohl er Beweise liefern !

        Ich würde stur auf meiner Rechnung beharren und ggf. Mahnbescheid schicken. Sollte es vor Gericht gehen muß er nachweisen daß ein Fixgeschäft vereinbart war.

        • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Lieferverzug etc.

          schriftlich hat er überhaupt nichts in der hand. ich glaube dass er dies auch weiss. er hat mir heute nachmittag eine "bemängelung" zukommen lassen. allerdings ist diese wiederum an den haaren herbei gezogen. vom gesamten projekt hat er diverse zeichnungen erhalten um diese zu pruefen und freizugeben. dies hat er ohne beanstandung getan und so wurde das projekt auch ausgeführt. es ist normalerweise nicht meine art, aber auf diese reklamation werde ich nicht weiter eingehen. das ist sein problem. mal seh'n was da noch so alles kommt.

          Grüße
          Tom [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Lieferverzug etc.

            das projekt auch ausgeführt. es ist normalerweise nicht meine
            art, aber auf diese reklamation werde ich nicht weiter
            eingehen. das ist sein problem. mal seh'n was da noch so alles
            kommt.

            Da hast du Recht. Ich bin aus einem ähnlichen Schaden klug geworden. Wäre ich stur geblieben hätte ich wohl heut noch mein Geschäft. So wie du das schilderst klingt das nach "Nicht-zahlen-wollen".

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Lieferverzug etc.

              da stimme ich dir zu. bei meinem kunden handelt es sich um einen der groessten objekteinrichter in deutschland. wem soll oder kann man in der heutigen zeit überhaupt noch trauen? ich finde es eigentlich mutig sich in der heutigen zeit selbständig zu machen. die quittung folgt meist prompt. harren wir der dinge die da kommen... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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