Nebenkostenabrechnung

Hallo!

Das allseits beliebte Thema: die Nebenkostenabrechnung zur Wohnung. Ich habe dabei gerade ein kleines Argumentationsproblem.

Eine Freundin hat mir gestern folgendes erzählt:
Ihr Vermieter hat eine Strom-Nachzahlung für 1999 und 2000 gestellt. 1999 ist aber letztes Jahr schon abgerechnet worden. Jetzt begründet der Vermieter, daß für 1999 der Verbrauch nur geschätzt - und erst jetzt mal abgelesen worden wäre.

Das finde ich seltsam. Denn nach meinem Empfinden sollte doch eine Abrechnung gerade auf einer Ablesung beruhen. Und abgesehen davon sollte eine Abrechnung doch auch abschließend sein, d.h. für 1999 darf er doch gar nichts mehr nachfordern, oder?

Wenn er nicht mehr nachfordern darf: Anfangszählerstand für den Abrechnungszeitraum ist ja immer der Schlußstand für das Vorjahr. Wenn der Vermieter jetzt gar nicht hat ablesen lassen, wie soll dann der Verbrauch für 2000 ermittelt werden? Die Rechnung Anfangsstand 1999 + Abgerechnete Menge (ohne Ablesung) = Anfangsstand 2000 wäre ja ziemlich unfair.

  1. Würde so das nicht-mehr-nachfordern-dürfen umgangen
  2. müssten sie den damals vermutlich anders preisigen Strom 99 mit dem Preis von 2000 bezahlen.

Hat jemand vielleicht eine Idee oder besser noch Wissen dazu???

Danke Euch schonmal!
Snoef

Hallo,

wenn der Mieter eine Nebenkostenabrechnung akzeptiert hat, darf der Vermieter nicht wegen eines Fehlers, den er hätte selbst erkennen können, eine Korrektur verlangen.
Die Schätzung der Stromkosten sehe ich als solchen Fehler an, den der Vermieter selbst zu verantworten hat.

Gruß
roland

Eine Freundin hat mir gestern folgendes erzählt:
Ihr Vermieter hat eine Strom-Nachzahlung für 1999 und 2000
gestellt. 1999 ist aber letztes Jahr schon abgerechnet worden.
Jetzt begründet der Vermieter, daß für 1999 der Verbrauch nur
geschätzt - und erst jetzt mal abgelesen worden wäre.

Das finde ich seltsam. Denn nach meinem Empfinden sollte doch
eine Abrechnung gerade auf einer Ablesung beruhen. Und
abgesehen davon sollte eine Abrechnung doch auch abschließend
sein, d.h. für 1999 darf er doch gar nichts mehr nachfordern,
oder?

Wenn er nicht mehr nachfordern darf: Anfangszählerstand für
den Abrechnungszeitraum ist ja immer der Schlußstand für das
Vorjahr. Wenn der Vermieter jetzt gar nicht hat ablesen
lassen, wie soll dann der Verbrauch für 2000 ermittelt werden?
Die Rechnung Anfangsstand 1999 + Abgerechnete Menge (ohne
Ablesung) = Anfangsstand 2000 wäre ja ziemlich unfair.

  1. Würde so das nicht-mehr-nachfordern-dürfen umgangen
  2. müssten sie den damals vermutlich anders preisigen Strom 99
    mit dem Preis von 2000 bezahlen.

Was mich wundert: wenn 1999 geschätzt war, wie kann dann eine Aufteilung des gesamten Verbrauches auf 99 und 00 erfolgen?
Wenn er jetzt für 99 nachfordert, dann müsste er ja belegen, dass der Verbrauch zu 99 gehört.
Auf der anderen Seite: Wenn deine Freundin den Strom verbraucht hat, spielt es keine große Rolle, wie sich der Betrag aufteilt.
Ihren Verbrauch muss sie bezahlen. Oder spielt es eine Rolle, weil die kWh teurer geworden ist? Dann wäre es gerade von Vorteil, wenn die kWh 99 verbraucht wurden.
Im übrigen (auf wenns hier nicht mehr hilft): Ich habe meine NK-Abrechnung immer noch am gleichen Abend des Erhaltes auf die Dinge, die ich so überblicken kann überprüft - und Zählerstände kann jeder Mieter nachvollziehen).