Taxifahrer muß jeden mitnehmen????

Von: , Frage gestellt am Do, 10. Mai 2001

Hi!

Ich habe gestern um 10 Bier gewettet, daß Taxifahrer verpflichtet sind jeden - unabhängig von Rasse und Zustand - fahren müßen!

Wenn jemand sturzbesoffen ist - muß ein Taxifahrer denn dann noch fahren????

Bräuchte ggf.den Gesetzestext dafür!

Dankäää

Bernd

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: Taxifahrer muß jeden mitnehmen????

    Hi,
    im Prinzip hast Du wohl recht, es gibt eine Beförderungspflicht, aber das Bier hast Du trotzdem verloren.

    Vor einigen Jahren waren um Bautzen herum Menschenschmuggler und illegal eingereiste unterwegs, die sich per Taxi in die nächste Stadt haben transportieren lassen.
    Einige der Taxifahrer haben das ganze wohl sehr wohlwollend betrachtet (brachte ja Knete) und die leute ganz gern gefahren.
    Dann kam Prozess wegen irgendsowas wie Unterstützung von Straftaten... und in der Urteilsbegründung meinte der Richter, das die allgemeine Beförderzungspflicht da nicht als Begründung herhalten kann - er hat die Taxifahrer ohne Bewährung verknackt.
    Zugegeben ein ungewöhnliches Beispiel, aber an Stelle Deines Wettgegners würde ich das anbringen... ;-)

    Gruß,
    Micha

    • Antwort von nach 56 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Taxifahrer muß jeden mitnehmen????

      Hi!

      Das Beispiel nützt ihm rein gar nichts, denn die Wette ging lediglich um Besoffene ;o)))

      Hattu denn das Urteil bzw. einen Gesetzestext, daß auch Besoffene mitgenommen werden müßen!

      Bernd

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        *breitundfrechgrins*

        Hi, Das Beispiel nützt ihm rein gar nichts, denn die Wette ging
        lediglich um Besoffene ;o)))
        soso, oben schriebst Du "unabhängig von Rasse und Zustand".
        Sind Besoffene eine eigene Rasse *grübel*? Hattu denn das Urteil bzw. einen Gesetzestext, daß auch
        Besoffene mitgenommen werden müßen!
        nö, abba oben steht ja schon was ;-)

        Gruß,
        Micha

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          bin wohl noch besoffen ;o)))

          und das auf der Arbeit ;o)))

  2. Antwort von nach 52 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nein

    Der Taxifahrer kann den Transport von Personen aus verschiedenen Gründen ablehnen. Die entsprechenden Satzungen sind kommunal verschieden. Gruß elmore

  3. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Nicht jeden, Gesetzestext:

    Dein Bier hast Du verloren.
    Taxifahrer müssen zwar grundsaätzlich jeden mitnehmen aber ein Sturbesoffener stellt immer eine Gefahr isd § 13 dar.


    BOKraft:

    § 13 Beförderung von Personen
    Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte
    Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des
    Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von
    Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der
    Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können
    sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die
    Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für
    die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
    darstellt.


    Personenbeförderungsgesetz:
    § 22 Beförderungspflicht
    Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn(1)
    1.
    die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
    2.
    die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten
    Beförderungsmitteln möglich ist und
    3.
    die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der
    Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen
    kann.


    M.

  4. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Taxifahrer muß jeden mitnehmen????

    Hi Bernd,

    nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit der BOKraft (das ist die Durchführungsverordnung) ist ein Taxifahrer verpflichtet, jeden Beförderungsgast zu fahren.
    Ausnahmen gibt es natürlich auch, nämlich wenn von der zu befördernden Person eine Gefahr für Leib und Leben des Taxifahrers ausgeht.
    Ein Besoffener muß also dann nicht befördert werden, wenn der Taxifahrer befürchten muß, dass der Fahrgast ihm während der Fahrt ins Lenkrad greift oder fällt, wenn ein Fahrgast ihn bedroht oder der Fahrgast eine ansteckende Krankheit hat.
    Diese Ausnahmen sind ausschließlich, also keine weiteren Ausnahmen konstruierbar.
    Die rechtliche Bestimmung findest du in § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) und in § 13 BOKraft.
    Diese Bestimmungen sind Bundesgesetz und gelten also einheitlich in ganz Deutschland.
    Wer hat die Wette gewonnen?

    Gruß,
    Francesco



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