Nicht jeden, Gesetzestext:
Dein Bier hast Du verloren.
Taxifahrer müssen zwar grundsaätzlich jeden mitnehmen aber ein Sturbesoffener stellt immer eine Gefahr isd § 13 dar.
BOKraft:
§ 13 Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte
Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des
Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von
Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der
Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können
sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die
Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
darstellt.
Personenbeförderungsgesetz:
§ 22 Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn(1)
1.
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2.
die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten
Beförderungsmitteln möglich ist und
3.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der
Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen
kann.
M.