bankgebühr

hiho,

wenn eine banküberweisung wegen mangelnder Deckung storniert wird, darf die Bank dann Gebühren kassieren??

Konkret:
konto überzogen -> überweisung geht zuerst raus, wird dann aber von der bank storniert -> kassiert daraufhin 12DM stornogebühr.
(konto übrigens bei der deutschen bank geführt)

mich dünkt, das ist so nicht korrekt?!
grüße, rené

Gut gedünkt… *ggg*
Hi René,

wenn eine banküberweisung wegen mangelnder Deckung storniert
wird, darf die Bank dann Gebühren kassieren??

Auch wenn ich jetzt den Zorn unserer ‚hauseigenen‘ Banker auf mich ziehen werde…

Laut einer Grundsatzentscheidung des BGH - XI ZR 296/96 - vom 21. Oktober 1997 dürfen Banken für nicht ausgeführte Aufträge keine Gebühren erheben, weil sie keine Leistung für den Kunden erbringt (wo keine Leistung - da auch keine Bezahlung) und auch in eigenem Interesse handelt. Dabei ist es unerheblich, ob es um Überweisung, Dauerauftrag oder nicht ausgeführte Schecks bzw. Lastschriften geht.

Gebühren, die Dir bereits in Rechnung gestellt wurden, kannst Du nach dieser Entscheidung zurückfordern.

Ciao

Tessa

hallo rene,

geh mal bitte auf die website der verbraucher-beratung NRW (link habe ich z.z. nicht zur hand). die haben da zu dem thema einen musterbrief zum download, in dem du von deiner bank die gebühren zurückfordern kannst.

beste grüße
ann

hallo tessa,

Laut einer Grundsatzentscheidung des BGH - XI ZR 296/96 - vom
21. Oktober 1997 dürfen Banken für nicht ausgeführte Aufträge
keine Gebühren erheben, weil sie keine Leistung für den Kunden
erbringt (wo keine Leistung - da auch keine Bezahlung) und
auch in eigenem Interesse handelt. Dabei ist es unerheblich,
ob es um Überweisung, Dauerauftrag oder nicht ausgeführte
Schecks bzw. Lastschriften geht.

Gebühren, die Dir bereits in Rechnung gestellt wurden, kannst
Du nach dieser Entscheidung zurückfordern.

danke für die schnelle antwort und hoffentlich liest das nicht dein chef :smile:
ist ja der hammer, daß das urteil schon 97 gesprochen wurde, seit dem hab ich schon öfters gebühren bezahlt, die haben ja echt keine scham. jetzt frag ich mich natürlich, wie weit rückwirkend darf ich die gelder zurückfordern, nur die letzten 4 Wochen, 6Monate oder bis zu dem urteil zurück?

grüße, rené

danke!
hallo ann,

hab grad nachgeschaut
http://www.vz-nrw.de/SES79519831/doc260A

danke dir für den tip :smile:

grüße, rené

hi tessa,

habs schon selber rausgefunden.
laut urteil kann man bis zum 01.04.1977 zu unrecht eingezogene gebühren wieder zurückfordern!

grüße, rené

Hi René,

da hast Du etwas falsch verstanden… *grins* Mit ‚hauseigenen‘ Bankern meinte ich unsere w-w-w-eigenen Bank-Experten!

hoffentlich liest das nicht dein chef :smile:

*lach* Darüber brauchst Du Dir nur wirklich keine Sorgen zu machen. Da ich a) keine Bankerin bin und b) keinen Chef habe, besteht die von dieser Seite keinerlei Gefahr.

Ciao

Tessa

ahhhhhh, hab mich schon gewundert, warum du deine vika bzgl. deines neuen jobs nicht aktualisiert hast :smile:
na, dann wünsch ich dir mal ein dickes auftragsbuch und zeit, um deine geernteten früchte zu geniessen…
grüße, rené