Dt. Tierhilfswerk e. V

Hallo,

weiß jemand ob einen ein Verein, speziell das Dt. Tierhilfswerk, dazu zwingen kann, seinen Beitrag zu bezahlen?

Habe leider zu spät erfahren, dass der Vorstand des Dt. Tierhilfswerkes über 70 Millionen DM Mitgliedsbeiträge verschwendet hat…

Man kann doch niemand zum spenden zwingen oder???

weiß jemand ob einen ein Verein, speziell das Dt.
Tierhilfswerk, dazu zwingen kann, seinen Beitrag zu bezahlen?

Habe leider zu spät erfahren, dass der Vorstand des Dt.
Tierhilfswerkes über 70 Millionen DM Mitgliedsbeiträge
verschwendet hat…

Man kann doch niemand zum spenden zwingen oder???

Hallo Ines!

Du redest von 2 verschiedenen Sachverhalten. Zu einer Spende kann niemand gezwungen werden. Zur Zahlung von Beiträgen, deren Grundlage ein Vertrag war, kann man selbstverständlich gezwungen werden.

So weit die juristische Seite vom juristischen Laien. Du redest von Verschwendung. Das ist nicht schön, kann aber vorkommen. Dort aber wurde nicht verschwendet, dort wurde veruntreut. Ein paar Leute haben ihre privaten Konten mit Mitgliedsbeiträgen gefüllt. Unabhängig von der Rechtslage würde ich deshalb jede weitere Zahlung mit Hinweis auf die Veruntreuungen verweigern und wenn es sich um eine Mitgliedschaft handelt, auch gleichzeitig den sofortigen Austritt erklären.

Wenn der größte Teil des Beitragsaufkommens nicht plötzlich, sondern kontinuierlich über Jahre hinweg verschwindet, muß es neben den jetzt Beschuldigten entweder etliche Mittäter/Mitwisser gegeben haben oder der Verein besteht in seinen Gliederungen nur aus Naiven. In beiden Fällen ist das Tierhilfswerk der falsche Verein, um dem Tierschutz dienen zu können. Ich selbst bin vor etwa 3 Jahren von Leuten des Tierhilfswerks in einem Einkaufszentrum angesprochen worden. Die am aufgebauten Stand ausliegenden Papiere, die Ziele des Vereins, das alles kam mir sehr förderungswürdig vor. Ich wollte deshalb zahlendes Mitglied werden. Stutzig wurde ich, als man meine Unterschrift unter die Beitrittserklärung an Ort und Stelle verlangte und sich strikt weigerte, mir das Formular auszuhändigen. Ich wollte es in Ruhe zu Hause lesen und unterschrieben per Post zurück schicken. Solche Drängelei, keine Zeit zum Überlegen lassen, das ist immer oberfaul. Ich hielt das Gebaren jedenfalls für unseriös, ein Beitritt kam nicht mehr in Frage.

Gruß
Wolfgang

Hi Ines,

wenn Du Mitglied bist, dann bist Du auch vertraglich gebunden, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Da kommst Du nicht dran vorbei. Wenn die Zahlung z. B. im Januar erfolgte, und Du im Februar Deinen Austritt erklärst, kannst Du das Geld nicht einmal mehr zurückfordern.
Mein Tip: Bezahle zähneknirschend und kündige die Mitgliedschaft.

Zum Spenden kann Dich keiner zwingen.

cu Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn Du Mitglied bist, dann bist Du auch vertraglich gebunden,
den vereinbarten Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Da kommst Du
nicht dran vorbei.

Hallo Norbert,

grundsätzlich ist das richtig. Hier aber besteht zumindest der begründete Verdacht, daß das Tierhilfswerk als Vertragspartner seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat. Hat der Verein überhaupt noch den gemeinnützigen Status oder wurde der inzwischen aberkannt?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

da bin ich leider überfragt. Aber bedenke einmal: Der Verein als solches ist ja ehrenhaft und gemeinnützig. Es waren ja nur ein paar Funktionäre, die durch ihr Verhalten den Verein ins Gerede brachten und wahrscheinlich dem Tierschutz allgemein schadeten.

Stell Dir vor, nach dem Spendenskandal der CDU wären alle Mitglieder ausgetreten oder zahlten keine Beiträge mehr und keine Spenden.

So oder ähnlich ist es ja im Grunde mit allen Vereinen und Verbänden. Es sind die agierenden Personen, nicht die Institution, die Schaden anrichten. Ich denke, man sollte einmal die weitere Entwicklung abwarten. Bleibt das Tierhilfswerk bestehen, kann man auch Mitglied bleiben und zahlen. Wird das Hilfswerk aufgelöst, wechselt man zum BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) OK?

Gruß Norbert

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