Als Vorwort möchte ich erwähnen, das ich eine Eigentumswohnung erworben habe. Nach ca 11/2 Jahre fand die erste Eigentümerversammlung statt . Die Benachrichtigung der Versammlung kam in der Zeit als ich in Urlaub war. Da ich zum Zeitpunkt der Versammlung Termine hatte wollte ich diesen verlegen . Der Verwalter hatte aber zu diesem Zeitpunkt zur Verlegung auch Urlaub. Das war 10 Tage vor der Versammlung. Ein Vertreten des Hausverwalters richtete dem Verwalter dies aus , mit dem Vermerk mich bitte nur auf eine bestimmte Nummer zurückzurufen. Auch das Nachfragen meiner Frau wurde der neue Termin bestätigt, das war 2 Tage vor der Versammlung. Mir wurde dann 1 Tag vor der Versammlung vom Verwalter per Fax der alte Termin zugesandt obwohl der Verwalter wusste das dieses Fax mir nicht zugestellt wird. Weiterhin wurden persönliche Daten an dritte weitergegeben.
1)Frage : darf nur der Verwalter den Termin bestimmen und ist es rechtens das Termine so gesetzt werden.
2)besteht die Möglichkeit ein bestehenden Vertrag der mit über 50% auf 100% zu erweitern beim 4Parteien- Haus
3) wurden vertrauliche Daten an dritte gesandt.
4) möchte ich künftig an den Versammlungen teilnehmen, kann ich verlangen das der Verwalter mindesten 3 Termine setzt!
Ich schlage vor, daß Du zuerst mal bei http://www.immobilien-pur.de reinschaust. Alternativ abonnierst die Zeitschrift Immobilien Praxis und Recht. Da werden diese Themen angesprochen. Ansonsten, zu Deinen speziellen Fragen, schalte einen Anwalt ein, der sich mit dem Thema auskennt. Da ist m.E. einiges faul.