Gleichwertiger Produktaustausch oder Geld zurück?

Hallo,

ich habe mir vor 10 Monaten einen CD-Brenner gekauft, der vor 6 Wochen kaputt gegangen ist. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Da der Händler das Gerät anscheinend nicht mehr repariert (ich denke, die haben es verloren), bietet er mir nun ein anderes Gerät an, das wohl als mindestens Gleichwertig von den technischen Daten anzusehen ist (alter Brenner 4-fache, neuer Brenner 8-fache Brenngeschwindigkeit). Das gleiche Gerät ist nicht mehr erhältlich. Allerings habe ich festgestellt, dass der neue Brenner 250.- kostet, ich aber für meinen 350.- bezahlt habe. Meine Frage nun:
Habe ich ein Recht, das Geld wieder zu erhalten, oder muss ich mich mit dem Angebot der Händler begnügen?

Ich bin um jede Hilfe sehr dankbar.

Marc

Habe ich ein Recht, das Geld wieder zu erhalten, oder muss ich
mich mit dem Angebot der Händler begnügen?

Das Geld können Sie nicht mehr erhalten, da die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten abgelaufen ist. Unter „Garantie“ versteht man eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers, die über diesen Zeitraum hinausgeht. Daß man Ihnen einen anderen, technisch gleichwertigen Brenner anbietet finde ich in Ordnung. Sollten Sie nicht einverstanden sein müßten Sie die Garantiebedingungen mal durchsehen. Sollten dort bessere Konditionen drinstehen würde ich natürlich auf diesen bestehen. Meistens ist jedoch festgehalten daß eine Reparatur oder ein Austausch im Ermessen des Garantiegebers liegt.

Nachtrag …
Auch wenn Sie ihr Geld zurückerhalten würden müßten Sie sich die Zeit der Nutzung anrechnen lassen. Bei EDV-Geräten ist der Preisverfall enorm, deshalb dürften sie wohl kaum einen relevanten Betrag herausbekommen.

Hallo Marc,

der neue Brenner ist doch sogar besser als Dein alter. Und der Preisverfall in den letzten 10 Monaten war ja auch nicht von schlechten Eltern. Aber selbst wenn nicht - Du hast selbstverständlich keinen Anspruch darauf, die Differenz ausbezahlt zu bekommen. Entweder es ist ein gleichwertiger Ersatz, oder eben nicht. Wenn ja, dann Ware gegen Ware. Wenn nein, dann eben besseres Gerät.

Viele Grüße,
Snoef