Vorstand aus Gefälligkeit und eidestattl. Versich

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, daß sich jemand die Zeit nehmen kann um mir einen Rat zu geben:

Im April letzten Jahres bat mich mein Vater, dem ich bis dahin blind vertraute, wegen Schwierigkeiten in seiner Firma (Aktiengesellschaft) das Amt des Vorstandsvorsitzenden zu übernehmen. Im Juli trat ich dann auch zurück und mein Vater wurde im September wieder Vorstand, was aber bis heute nicht ins Handelsregister eingetragen wurde.

In den letzten Monaten wurde ich gelegentlich von Forderungen und dem Gecihtsvollzieher aufgesucht, der für einige Gläubiger eintreiben wollte. Mein Vater beruhigte mich mit dem Hinweis : „Die können Dir nichts, Du bist ja schließlich zurückgetreten. Das Handelsregster hat nur deklaratorischen Charakter.“

Es geschah einige Zeit nichts und diese Woche bekomme ich Nachricht vom GV, daß gegen mich ein Haftbefehl erlassen wurde, für den Fall, daß ich die eidestattl. Versicherung nicht abgäbe. Dazu bin ich eigentlich gar nicht in der Lage, weil ich ehrlich gesagt völlig fachfremd bin und keine Informationen über die Vorgänge in dem Unternehmen habe.Ich habe jetzt meine Anwältin bevollmächtigt Einsicht in die Insolvenzunterlagen zu nehmen, damit ich wenigstens die Erklärung mir Ihrer Hilfe ausfüllen kann um meine Verhaftung zu vermeiden.

Meine Alternativen sind also:

  1. Zahlung der Forderung, wobei das weitere Forderungen nach sich ziehen würde und das Problem nur verschleppen. Mein Vater hat auf Aufforderung verweigert, den BEtrag zu zahlen, obwohl ich mir sicher bin, daß er das locker könnte. Es geht um 10.000 DM

  2. Ich gebe die eidestattliche Versicherung für die AG ab, was bedeutet,daß ich wohl in öffentliche Schuldnerverzeichnisse eingetragen werde.

  3. Ich lasse mich verhaften, was mit Sicherheit den Verlust meines Arbeitsplatzes bedeuten wird, den ich seit 3 Monaten habe.

Meine Frage: Was ratet Ihr mir zu tun ? Habe ich noch andere Alternativen? Ansonsten tendiere ich zu Nr.2 wobei ich gerne wüßte wie lange ich in diesen Schuldnerverzeichnissen eingetragen bleibe und ob das meine Zukunft gefährdet. Ich bin 26 Jahre alt und plane mittelfristig die Niederlassung als Zahnarzt mit einem entsprechenden Finanzierungsvolumen.

Ich Augeblick kommt mir das Ganze ziemlich ausweglos vor.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mußt Du vermeiden. Sonst werden Finanzierungen in absehbarer Zukunft für Dich sehr, sehr schwierig.

Zunächst einmal ist zu klären, um welche Art von Forderungen es sich handelt, daß Du dafür persönlich gerade stehen sollst. Nicht abgeführte Lohnsteuern oder Sozialabgaben könnten es sein oder Du hast irgendwo eine persönliche Bürgschaft abgegeben.
Ansonsten muß auch dem Gläubiger klar sein, daß die Aussicht auf sein Geld ungünstig wird, wenn er die Kreditwürdigkeit seines Schuldners durch eidesstattliche Versicherung oder Haftbefehl zerstört. Es sei denn, der Gläubiger vermutet, daß ihm Vermögen vorenthalten wird. Mancher Gläubiger, auch mancher Anwalt zieht das Prozedere stur durch und ist sich nicht bewußt, daß er sich selbst schaden könnte. Deshalb und um die Schulden in geregelte, ruhige Bahnen zu lenken, wäre ein Gespräch mit dem Gläubiger angezeigt. Aber zunächst ist zu klären, weshalb Du überhaupt persönlich einstehen sollst.

Ist das Verhältnis zu Deinem Vater so gestört, daß er Dich mit EV und Haftbefehl alleine läßt?

Angeblich ist Dein Vater jetzt wieder Vorstand. Ohne Notar, ohne HR-Eintrag? Wurde das per Handschlag beschlossen oder wie soll das funktioniert haben?

So ganz sind die Verhältnisse für mich noch nicht durchschaubar.
Ansonsten wünsche ich Dir einen möglichst klaren Kopf. Es gibt nur sehr selten wirklich ausweglose Situationen.

Gruß
Wolfgang

Hallöchen,

böse Falle!

Zunächst einmal erzählt Dein Papa gequirlte Scheiße (Sorry Felix! Dirk läßt sich ja zur Zeit die Sonne auf den Bauch scheinen…). Deklaratorische Wirkung im Handelsregister haben nur Prokura und Handlungsvollmacht (wird ohnehin fast nie eingetragen), aber doch nicht das Handelsregister selbst!!! Wer drin steht, ist dran, weil sämtliche Änderungen erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam werden.

Außerdem vermute ich, daß die (Wieder)Bestellung Deines Vaters zum Vorstand überhaupt nicht zum Handelsregister angemeldet wurde. Eine Möglichkeit, aus dem Schlamassel rauszukommen, gibt es vielleicht trotzdem… An Deiner Stelle würde ich folgendes machen:

Du weißt, wann Dein Dad wieder zum Vorstand bestellt wurde und hast evtl. sogar eine Kopie des entsprechenden Aufsichtsratsprotokolls? Prima. Dann schnappst Du Dir schnellstmöglich einen Notar und reichst folgende HR-Anmeldung ein:

Amtsgericht XY

  • Handelsregister -

… Musterstadt

_In der Handelsregistersache der
XY AG

  • HRB … -

melde ich als Vorstandsmitglied an:

Ich habe durch Schreiben vom … mein Amt als Vorstandsmitglied gegenüber der Gesellschaft niedergelegt. Beglaubigte Fotokopie anbei.

Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom … ODER (je nachdem, ob es privatschriftlich oder notariell gelaufen ist) durch notarielle Verhandlung vom … zur UR-Nr. … des Notars … wurde Herr … zum neuen Vorstand bestellt.

Ich beantrage daher, das Handelsregister dahingehend zu berichtigen, daß ich nicht mehr Vorstandsmitglied bin.

Ort, Datum_

Kostet ca. 100 DM + ein paar Mark für die Beglaubigung des Niederlegungsschreibens.

  1. Ich gebe die eidestattliche Versicherung für die AG ab, was
    bedeutet,daß ich wohl in öffentliche Schuldnerverzeichnisse
    eingetragen werde.

Nicht doch!!! In die Schuldnerkartei wird doch die AG und nicht Du eingetragen. Schließlich gibst Du die EV für diese und nicht für Dich selbst ab.

Ob Du nun mit einer beglaubigten Kopie der HR-Anmeldung zum Rechtspfleger marschierst und die EV-Abgabe verweigerst oder den Finger (für die Firma) hebst, bleibt Deine Entscheidung. Allerdings möchte ich noch erwähnen, daß für die Abgabe einer falschen EV (was die Vermögensverhältnisse bzw. -werte der AG angeht) Knast drohen kann.

So, mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Liebe Grüße

Tessa
*die deswegen keine Geschäfte mit der Family macht*

Hallo, behalte alte Deine Sinne beisammen und denke nach.
Sammel alle unterlagen zusammen, suche einen Anwalt auf , lasse dich beraten. Gibst du eine EV ab, bekommst du nirgendwo mehr Geld.
Drohe deinem Vater mit einer Selbstanzeige, und lasse den Ballon platzen. Du bekommst höchsten eine Bewährungsstrafe, Finanzamt lobt Dich dafür und unterstütz Dich bei solchen Sachen.

Wegen welches Tatbestandes soll ich mich denn selbst anzeigen. Die Zeit drängt, weil ich am Dienstag die Erklärung abgeben soll, allerdings für das Unternehmen nicht privat. Bin ich dann trotzdem in der Schufa? Wenn ja, wie lange? Wird das nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht und bedeutet das für diese Zeit keinen Dispo,keine Kreditkarte kein neuer Mobilfunkvertrag etc. ?

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Hy Mad Morphi,

leider weiss ich nicht genau, was da bei euch abläuft, aber sämtliche Geschäfte und damit auch alle Nachteile, hast Du an der Backe. Rentenzahlungen, Krankenkassenbeiträge, Löhne und Gehälter ect. Machst Du einen EV hast Du 7 Jahre eine Insolvenzzeit an den Hacken. Eine EV bedeutet, daß Du keinerlei Besitztümer haben darfst, da sonst der Gerichtvollzieher dir alles unter den Arsch wegpfänden kann ( natürlich bis zum Existenzminimum led. zB. 1300.- alles darüber ist weg ).
Willst Du einen Handyvertrag abschließen, wird deine Bonität geprüft, und dann stehst Du in so einem Handyladen und siehe da: Tut uns leid, aber wir können Ihnen kein HAndy verkaufen; Du willst einen Gebrauchtwagen kaufen , sagen wir mal 5000.- DM, muß dieser ja angemeldet werden. logisch, schon meldet sich das Finanzamt wegen des Steuerbescheides der KFZ-Steuer und fragt: Wo haben Sie denn das Geld dafür her - Fazit : Pfändung.

Du willst einen Kleinkredit für Möbel: Vergiss es , der Möbelfritze macht eine Schufa-Anfrage- und zeigt dir einen Vogel.

Du hast doch kaum noch eine Chance auf die Füße zu kommen, denn wenn du dir einen Job suchst und du die Stelle hast, melden sich die Gläubiger bei deinem Arbeitgeber wegen Lohnpfändung, - schon bist du wieder entlassen, weil du als bestechlich gilst, da es dir ja so beschissen geht.

Schnapp Dir einen Anwalt, der soll eine Verzögerungszeit erwirken, damit Du alle Unterlagen prüfen kannst und somit mehr Luft zum Atmen hast, damit Du mit klarem sachverstand deine Lage meistern kannst.

Solche Sachen werden auch schnell vor Gericht gebracht; Unterschlagung , Steuerhinterziehung ect. Eine Sache, wo du ganz schnell in den Knast kommst. Also tret deinen Vater kräftig in den Arsch und meister Deine beschissene Situation. Sei eiskalt sonst hast du verloren und dein Leben ist kein Pfifferling mehr wert.

Hi,

die sache ist so - wie du sie geschlidert hast - etwas undurchsichtig.
Da muß erst einmal aufgeräumt werden.
Wenn jemand gegen dich eine Zwangsvollstreckung betreibt mit dem Endziel einer Eidesstattlichen Versicherung und Haftbefehl, dann ist im Vorfeld schon einiges geschehen.
Hast du diese Vorgänge nicht mitbekommen? Konnte dir jemand - obwohl du Vorstandsvorsitzender warst - solche Schriftsätze vorenthalten?
Wer stellt Forderungen gegen dich? Sind es privatrechtliche Forderungen oder öffentlich-rechtliche (Finanzamt, Sozialversicherung etc.)?
Wenn du dringend Hilfe brauchst, kann ich dir weiterhelfen. Zumindest erst einmal Feuerwehr spielen und das Schlimmste vermeiden.
Unsere Schuldnerberatungsstelle befindet sich in Köln. Wenn du willst, mail mich an…

Gruß,
Francesco

Hallo erstmal,

Meines Erachtens nach paßt hier einiges überhaupt nicht zusammen.

  1. „Abgabe einer e.V. für die AG“. Gibt’s meiner Meinung nach nicht. Wenn es der AG so schlecht geht, käme nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Frage.
  2. Welche Forderungen sind das, deretwegen der GV Dich aufsucht ??
  3. Wer im Handelsregister drinsteht ist „dran“. Analog zur
    Haftung der Gesellschafter bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.
  4. „Dran“ bedeutet, das Du als Vorstandsvorsitzender für „Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeberanteil)“, „nicht abgeführte Lohnsteuern/Umsatzsteuern“ u.ä. in Haftung genommen werden kannst und meistens auch wirst (Eigenerfahrung).

Viele neue Fragen …

Bin auf die Antworten gespannt.

Jörg.

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Hallo erstmal,

Meines Erachtens nach paßt hier einiges überhaupt nicht
zusammen.

  1. „Abgabe einer e.V. für die AG“. Gibt’s meiner Meinung nach
    nicht. Wenn es der AG so schlecht geht, käme nur die Eröffnung
    des Insolvenzverfahrens in Frage.
  2. Welche Forderungen sind das, deretwegen der GV Dich
    aufsucht ??
  3. Wer im Handelsregister drinsteht ist „dran“. Analog zur
    Haftung der Gesellschafter bei einer noch nicht eingetragenen
    GmbH.
  4. „Dran“ bedeutet, das Du als Vorstandsvorsitzender für
    „Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
    (Arbeitgeberanteil)“, „nicht abgeführte
    Lohnsteuern/Umsatzsteuern“ u.ä. in Haftung genommen werden
    kannst und meistens auch wirst (Eigenerfahrung).

Viele neue Fragen …

Bin auf die Antworten gespannt.

Jörg.

Hallo zurück :smile:,

e.V. für eine AG gibt es, der Gerichtsvollzieher und meine Anwältin sowie einige Berater sind sich da einig.

Die Forderungen kommen von privaten Gläubigern, die bisher erfolgslos versucht haben zu pfänden.