Seit geraumer Zeit schlage ich mich mit meinem Vermieter wegen ziemlich vielen Dingen die er eigentlich im Rahmen seiner Pflichten zu erledigen hätte, herum. Inzwischen bin ich soweit das ich mich auf Wohnungssuche begeben habe.
Darf ich nun wenn -potentielle Nachmieter hier auftauchen- ganz offen und ehrlich mit ihnen über den Vermieter reden, auch wenn dadurch keine Vermietung zustande kommt oder kann mir mein Vermieter dann Forderungen anhängen wegen Mietausfall o.ä.? Gibt es da eindeutige Gesetzestexte oder Grundsatzurteile?
Seit geraumer Zeit schlage ich mich mit meinem Vermieter wegen
ziemlich vielen Dingen die er eigentlich im Rahmen seiner
Pflichten zu erledigen hätte, herum. Inzwischen bin ich soweit
das ich mich auf Wohnungssuche begeben habe.
Darf ich nun wenn -potentielle Nachmieter hier auftauchen-
ganz offen und ehrlich mit ihnen über den Vermieter reden,
Wir leben in der BRD! Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es muss halt der Wahrheit entsprechen (Artikel 5 GG).
auch wenn dadurch keine Vermietung zustande kommt oder kann
mir mein Vermieter dann Forderungen anhängen wegen Mietausfall
o.ä.? Gibt es da eindeutige Gesetzestexte oder
Grundsatzurteile?
Ein Urteil gibt es, da hat ein Mieter einen potienziellen Käufer der Wohnung aufgeklärt und der Verkauf der Wohnung kam nicht zustande (OLG Celle WM 91, 538).
ich würde sehr vorsichtig sein, etwas Negatives über einen anderen zu sagen. Gerade in dem geschilderten Fall könnte das dann die Ursache sein, dass die die Wohnung nicht vermietet wird. Das wiederum könnte bei dem Vermieter einen Schaden auslösen und dich in die Situation bringen, Schadenersatz leisten zu müssen.
Du wirst jetzt sagen: „Ja, aber wenn es doch die Wahrheit ist?!“
Wahrheit muß in der Rechtsprechung immer bewiesen werden. Und das kann im Einzelfall schwierig sein, so daß der Vermieter als Geschädigter immer die besseren Karten hat.
Ein leichter Hinweis auf etwaige Mißstände sei angebracht, aber eine offene Angriffstour gegen den Vermieter würde ich tunlichst unterlassen.