BRD-Staatsbürger durch Heirat?

Hallo,

wie verhält sich das, wenn ein(e) Deutsche® einen ausländischen Partner heiratet. Wird dieser dann automatisch BRD-Staatsbürger, und bleibt dies auch im Falle einer Scheidung?

Peter

Hi,

das steht im Gesetz:

Ausländische Ehe-Partner deutscher Bürger
Ausländische Ehe-Partner deutscher Bürger Ehegatten (-Partner) haben einen Anspruch auf Einbürgerung. Dafür notwendig sind:

  • 2 Jahre Ehe mit einem deutschen Bürger,
  • 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis,
  • es gibt keinen Grund für eine Ausweisung,
  • das Ehepaar hat eine Wohnung oder Unterkunft, genug Geld für die Familie,
  • die alte Staatsbürgerschaft muss abgegeben werden,
  • ausreichende Deutsch-Kenntnisse.
    (ohne Gewaehr)

wie verhält sich das, wenn ein(e) Deutsche® einen
ausländischen Partner heiratet. Wird dieser dann automatisch
BRD-Staatsbürger, und bleibt dies auch im Falle einer
Scheidung?

Also, automatisch wird niemand deutsch… Ist auch in anderen Laendern so, nur mit der Eheschliessung allein erhaelt man keine Staatsbuergerschaft. Ueber Scheidung weiss ich nichts, vermute aber, wenn die Staatsbuergerschaft erlangt wurde, dass sie dann auch bestehen bleibt.

liebe Gruesse,
Astrid

Hi Astrid,

Danke! Ich denke das reicht mir.

Gruss Peter