Handwerker erhöht Rechnung um fast 25%!

Hallo!

Wir haben uns unsere Fenster erneuern lassen incl. Fensterbänke. Als Kostenvoranschlag erhielten wir knapp unter 10879 DM (Netto).
Nachdem die Arbeiten durchgeführt wurden erhielten wir eine Rechnung über 13446 DM (Netto).
Dies macht fast 25% mehr aus, was wir natürlich so nicht akzeptieren wollen.
Während der Arbeiten stellte sich zwar heraus, daß die Fenster nicht so montiert werden konnten wie geplant, aber die Erhöhung steht da wohl in keinem Rahmen… ferner wurden unsere Möbel trotz eindeutiger Abmachung nicht abgedeckt, was natürlich zu wesentlich höherer Verschmutzung als nötig führte. Zudem kommt noch, daß im Wohnzimmer elektrische Rolläden an die Fenster kamen. Uns wurde vom Handwerker versichert, daß diese an unsere Lampen vo dem Fenster angeschlossen werden können.
Nun hat sich durch den Elektriker herausgestellt, daß dies gar nicht geht und wir die Lampen abklemmen müßen um die Rolläden benutzen zu können! (Ist zwar nicht sooo tragisch, da wir die eh nicht benutz haben, aber von Handwerker aus trotzdem unverschämt, oder???)

Was kann man nun hier machen! Ich habe mal gehört, daß Rechnungen maximal 10% vom Angebot abweichen dürfen.
Wie sieht es mit Minderung aus wegen der Rolläden???

Bin für jeden Tipp dankbar ;o)))

Bernd

Hi Bernd,

das Problem dürfte sein, dass du zwar einen Kostenvoranschlag eingeholt hast, aber dieser nicht identisch ist mit einem Angebot.
Wenn du ein Angebot vorliegen hast, ist der Handwerker an dieses gebunden und kann nur in ganz engem Rahmen hiervon abweichen.
Bei einem Kostenvoranschlag sieht das anders aus. Der Handwerker kann dann geänderte Preise zugrunde legen und Änderungen seiner geplanten Tätigkeit und Maßnahmen berücksichtigen. Das kann dann zu enormen Abweichungen von dem ursprünglichen Kostenvoranschlag führen.
Du kannst nur folgendes tun: 1. die Rechnung mit dem Kostenvoranschlag und den in Ansatz gebrachten Beträgen vergleichen und dir die Abweichungen erklären lassen. 2. wenn Unregelmäßigkeiten auftreten, muß der Handwerker hierzu Stellung nehmen und diese auch plausibel machen, d.h. die Notwendigkeit der Verteuerung begründen. 3. nicht eingehaltene Absprachen sollte der Handwerker ebenfalls erklären, eventuell ergeben sich hieraus berechtigte Gründe, die Rechnung zu kürzen.

Gruß,
Francesco

Hi!

Hi Bernd,

das Problem dürfte sein, dass du zwar einen Kostenvoranschlag
eingeholt hast, aber dieser nicht identisch ist mit einem
Angebot.

Steht aber drauf Auftragsbestätigung Nr.:…
Wir bestätigen unser ANGEBOT…

Wenn du ein Angebot vorliegen hast, ist der Handwerker an
dieses gebunden und kann nur in ganz engem Rahmen hiervon
abweichen.

Wie „eng“ ist denn dabei der Rahmen??? Darf er dann bei „unerwarteten“ Problemen Änderungen vornehmen???

Bei einem Kostenvoranschlag sieht das anders aus. Der
Handwerker kann dann geänderte Preise zugrunde legen und
Änderungen seiner geplanten Tätigkeit und Maßnahmen
berücksichtigen.

Die Preise sind ja konstant. Abweichend sind die fast DOPPELTEN Arbeitskosten und jede Menge neu aufgeführte Kleinteile. U. A. taucht jetzt auf einmal der Posten Entsorgung auf, der im Angebot nicht da war!

Du kannst nur folgendes tun: 1. die Rechnung mit dem
Kostenvoranschlag und den in Ansatz gebrachten Beträgen
vergleichen und dir die Abweichungen erklären lassen.

Ich habe ihn schriftlich auf die Abweichung vom Angebot hingewiesen und um Korrektur gebeten. Gleichtzeitig habe ich eine Vorabzahlung aus Kulanz gemacht…

  1. wenn
    Unregelmäßigkeiten auftreten, muß der Handwerker hierzu
    Stellung nehmen und diese auch plausibel machen, d.h. die
    Notwendigkeit der Verteuerung begründen. 3. nicht eingehaltene
    Absprachen sollte der Handwerker ebenfalls erklären, eventuell
    ergeben sich hieraus berechtigte Gründe, die Rechnung zu
    kürzen.

Das Problem ist noch, daß ich den aus meiner Stammkneipe gut kenn und von daher noch mehr verärgert bin - nicht nur wegen des Preises, sondern auch, daß Absprachen net eignehalten wurden…

Bernd

Hallo Bernd,

leider ist es gängige Praxis bei vielen Handwerkern(nicht bei allen), dass statt einem verbindlichen Angebot ein unverbindlicher Kostenvoranschlag gemacht wird. Ob Du den hast oder nicht ist zeimlich egal, er kann dann fast verlangen was er will. Ich habe selbst ein Haus umgebaut, und bei Vorlage von Angeboten durch Handwerker gefragt was ich mit diesem wertlosen Stück Papier soll. Erst nach Umschreibung in ein verbindliches Angebot habe ich Aufträge vergeben, wenn ein Handwerker dazu nicht bereit war bin ich zum nächsten.
Wenn Du kein verbindliches Angebot hast bist Du rechtlich leider auf schlechtem Posten. Du solltest trotzdem sofort SCHRIFTLICH Einspruch gegen die Rechnung erheben und zunächst nur den vereinbarten Betrag zahlen. Wenn der Handwerker nicht sofort seine Forderung beglichen bekommt, und er seine Mehrkosten schriftlich nachweisen muß, wird er vielleicht von einem Teil der Forderung Abstand nehmen. Gruß elmore

Hallo,

für den Endverbraucher immer wieder ärgerlich, wenn
der Handwerker aufgrund einer „schlechten“ Kalkulation
nachher mehr verlangt.

Aus der Sicht des Handwerkers erscheint es jedoch gerechtfertigt, schließlich kann man Lohnaufwand
nur „schätzen“. Und wenn man anschließend, z.B.
für den Ausbau der alten Fenster die doppelte
Zeit braucht so muß man ja auch als Handwerker
trotzdem seine Kosten wieder reinbekommen.

Auch bei vorherigen Kostenvoranschlägen darf
man in einem gewissen Rahmen von der Voranschlagssumme
abweichen, üblicherweise werden Abweichungen von
bis zu 20% von den Gerichten im Streitfall anerkannt.

Und auch gegen 25% wirst du glaub ich kaum ankommen.

Schöne Grüße
Oliver

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Während der Arbeiten stellte sich zwar heraus, daß die Fenster
nicht so montiert werden konnten wie geplant, aber die
Erhöhung steht da wohl in keinem Rahmen

Vielleicht doch ! Der Handwerker hat Dich wahrscheinlich während des Baus (nebenbei) auf das Problem aufmerksam gemacht und Du hast einer Änderung zugestimmt. Das rechtfertigt zwar nicht alle Kosten, aber sicherlich neue Preise. Erhöhte Lohnkosten werden dann mitunter so begründet, dass er plötzlich zusätzlich einen teuren Fachhandwerker z.B. für Aufräumarbeiten etc. einsetzen musste, da ja alles nicht so geplant war und ein anderer war nicht greifbar. Auch hast Du bestimmt darauf gedrängt, dass alles schnell fertig wird. Also sind die Mehrkosten aus Sicht des Handwerkers unvermeidbar (und in Abstimmung mit Dir bzw auf Deine Anordnung erfolgt).

Zudem kommt noch, daß im Wohnzimmer elektrische
Rolläden an die Fenster kamen. Uns wurde vom Handwerker
versichert, daß diese an unsere Lampen vo dem Fenster
angeschlossen werden können. Nun hat sich durch den
Elektriker herausgestellt, daß dies gar
nicht geht und wir die Lampen abklemmen müßen um die Rolläden
benutzen zu können! (Ist zwar nicht sooo tragisch, da wir die
eh nicht benutz haben, aber von Handwerker aus trotzdem
unverschämt, oder???)

Er wird sich darauf berufen, dass er nicht der Fachmann (Elektriker) ist. Und den hättest Du natürlich vorher fragen müssen. Ist doch klar !

Gruß Andreas

Hi!

Wie ich Francesco schon sagte habe ich als einzige eine Auftragsbestätigung für deren Angebot(!!) unterschrieben!!

Wann/wie darf er von diesem Angebot abweichen???

Vorallem stand dort ein Posten von 2100DM Arbeitskosten im Stundennachweis, den er nun ohne Stundennachweis auf 3700DM erhöht hat!! (alles Netto)

Bernd

völlig falsch…
denn ich habe keinen Änderungen - wie du unterstellst - zugestimmt noch sonstiges!

Bernd

Hi!

Hallo,

für den Endverbraucher immer wieder ärgerlich, wenn
der Handwerker aufgrund einer „schlechten“ Kalkulation
nachher mehr verlangt.

Sehe ich aber mehr als Problem des Handwerkers nicht des Kunden, vorallem bei jemand der schon seit mehr als einem Vierteljahrhundert arbeitet…

Aus der Sicht des Handwerkers erscheint es jedoch
gerechtfertigt, schließlich kann man Lohnaufwand
nur „schätzen“. Und wenn man anschließend, z.B.
für den Ausbau der alten Fenster die doppelte
Zeit braucht so muß man ja auch als Handwerker
trotzdem seine Kosten wieder reinbekommen.

Allein daß hätte ich wohl noch akzeptiert, aber daß zudem noch auf der Rechnung diverse Posten (wie z. B. Entsorung, Kleinteile, usw…) auftauchen die im Angebot nicht enthalten sind…

Bernd

Hi!

Hallo,

für den Endverbraucher immer wieder ärgerlich, wenn
der Handwerker aufgrund einer „schlechten“ Kalkulation
nachher mehr verlangt.

Sehe ich aber mehr als Problem des Handwerkers nicht des
Kunden, vorallem bei jemand der schon seit mehr als einem
Vierteljahrhundert arbeitet…

Ich arbeite seit 15 Jahren als Fernsehtechniker und
muß auch immer wieder feststellen, das unvorhersehbare
Dinge den Aufwand in die Höhe treiben. Bis 20% Abweichung
behalte ich mir bei KV-Erstellung daher vor, gehts darüber
so schreibe ich einen neuen KV und der Kunde kann neu entscheiden.

Aus der Sicht des Handwerkers erscheint es jedoch
gerechtfertigt, schließlich kann man Lohnaufwand
nur „schätzen“. Und wenn man anschließend, z.B.
für den Ausbau der alten Fenster die doppelte
Zeit braucht so muß man ja auch als Handwerker
trotzdem seine Kosten wieder reinbekommen.

Allein daß hätte ich wohl noch akzeptiert, aber daß zudem noch
auf der Rechnung diverse Posten (wie z. B. Entsorung,
Kleinteile, usw…) auftauchen die im Angebot nicht enthalten
sind…

Hast du die Entsorgung denn gewünscht ? Es reicht schon
die Frage: „Können Sie die alten Fenster entsorgen ?“
Daraufhin muß man als Dienstleister nicht sagen: „Ja,
aber das kostet Geld“, es reicht den Krempel zu entsorgen,
das man als Hwk Geld nimmt sollte hinreichend bekannt sein.

Hast du die Entsorgung nicht gewünscht, so kann du die Altteile
vom Hwk zurückverlangen und er muß dir die Entsorgungsgebühren
erstatten.

Und wegen zusätzlich notwendiger Kleinteile würde ich
mich nicht unnütz aufregen. Wie gesagt, rechtlich sehe
ich hier keine Handhabe deinerseits. Und das weiss sicher
auch der Handwerker.

Zudem ist es nicht das Problem eines Handwerkers, wenn
er sich in diesem geringen Rahmen verschätzt. Wenn er
glaubhaft machen kann, das am größeren Aufwand und
der zusätzlich notwendig gewordenen Entsorgung lag,
so ist es das Problem des Kunden.

Es soll auch Handwerker geben, die berechnen bei geringerem
Aufwand nachher auch weniger. Da beschwert sich niemand,
schon komisch.

Bernd

Nichts gegen deine Einstellung, die ist schlüssig
formuliert, doch deine Chancen was dagegen zu machen
sehe ich nahezu bei NULL.

Trotzdem Schöne Grüße
Oliver Schwemmert

Moien!

Hi!

Hallo,

für den Endverbraucher immer wieder ärgerlich, wenn
der Handwerker aufgrund einer „schlechten“ Kalkulation
nachher mehr verlangt.

Sehe ich aber mehr als Problem des Handwerkers nicht des
Kunden, vorallem bei jemand der schon seit mehr als einem
Vierteljahrhundert arbeitet…

Ich arbeite seit 15 Jahren als Fernsehtechniker und
muß auch immer wieder feststellen, das unvorhersehbare
Dinge den Aufwand in die Höhe treiben. Bis 20% Abweichung
behalte ich mir bei KV-Erstellung daher vor, gehts darüber
so schreibe ich einen neuen KV und der Kunde kann neu
entscheiden.

Es war nichts unvorhersehbar und zweitens keine KV sondern ein verbindliches Angebot!

Allein daß hätte ich wohl noch akzeptiert, aber daß zudem noch
auf der Rechnung diverse Posten (wie z. B. Entsorung,
Kleinteile, usw…) auftauchen die im Angebot nicht enthalten
sind…

Hast du die Entsorgung denn gewünscht ? Es reicht schon
die Frage: „Können Sie die alten Fenster entsorgen ?“
Daraufhin muß man als Dienstleister nicht sagen: „Ja,
aber das kostet Geld“, es reicht den Krempel zu entsorgen,
das man als Hwk Geld nimmt sollte hinreichend bekannt sein.

Das bei neuen Fenster die alten entsorgt werden ist wohl üblich und stand nie in Frage, also hätte es wohl eindeutig im Angebot aufgeführt werden müßen. Da dies von vornherein feststand wurde darüber auch nie geredet!

Hast du die Entsorgung nicht gewünscht, so kann du die
Altteile
vom Hwk zurückverlangen und er muß dir die Entsorgungsgebühren
erstatten.

Meinst du die hat er extra aufbewahrt ;o)))

Und wegen zusätzlich notwendiger Kleinteile würde ich
mich nicht unnütz aufregen. Wie gesagt, rechtlich sehe
ich hier keine Handhabe deinerseits. Und das weiss sicher
auch der Handwerker.

Die Summe machts und 25% mehr ohne „unvorhersehbare“ Geschehnisse ist reichlich happig, gelle…

Zudem ist es nicht das Problem eines Handwerkers, wenn
er sich in diesem geringen Rahmen verschätzt. Wenn er
glaubhaft machen kann, das am größeren Aufwand und
der zusätzlich notwendig gewordenen Entsorgung lag,
so ist es das Problem des Kunden.

Wenn es das wäre hätte ich ja nichts gesagt, aber da es das nicht gab ist es das Problem des Handwerkers, da er ja auf Grund des Angebotes den Auftrag bekam!

Es soll auch Handwerker geben, die berechnen bei geringerem
Aufwand nachher auch weniger. Da beschwert sich niemand,
schon komisch.

Wäre alles korrekt abgelaufen und es gäbe ersichtliche Gründe würde ich mich ja auch net beschweren, sondern zahlen ;o)))

Bernd
Wenn es Gründe gäbe sähe ich auch keine Chancen, aber da ich die net sehe und das Verhalten teilweise peinlich war (wurde nicht abgedeckt trotz eindeutiger Absprache) zahl ich halt net so ohne weiteres den ganzen Betrag

off topic
Es trifft immer die Richtigen!

oder auch

Kleine Sünden straft der liebe Gott sofort, grosse nach neun Monaten!

oder auch

Abgerechnet wird auf Erden!

Versuchs doch mal bei dem Handwerker mit den Dir eigenen Sprüchen!

Wieso???
bei dem dir offensichtlich gegebenem Niveau paßt der doch scheinbar perfekt zu Dir LOL

Hi,

vielleicht stehts hier schon irgendwo, hab mir nicht alles durchgelesen, sorry.
Prinzipiell ist zu unterscheiden zwischen Kostenvoranschlag und Angebot.

An ein Angebot muss sich der Handwerker, oder wer auch immer, halten. Ein Kostenvoranschlag darf im Fall des Handwerkers um bis zu 25 % abweichen.

Macky

Na dann, wünsch dir viel Glück !
Es würde mich aber sehr interessieren, wie es letztendlich
dann ausgegangen ist. Vielleicht schreibst du das dann
nochmal ins Forum rein. Danke.

Gruss
Oliver

Hallo Bernd
warum so unfreundlich ?

denn ich habe keinen Änderungen - wie du unterstellst -
zugestimmt noch sonstiges!

sorry, ich habe Deinen Text anders verstanden

Während der Arbeiten stellte sich zwar heraus, daß die Fenster
nicht so montiert werden konnten wie geplant, aber die
Erhöhung steht da wohl in keinem Rahmen

Andreas

hallo Bernd,
ruf die Schiedsstelle der Handwerkskammer an,die regeln das.
Ich weiss aus eigener Erfahrung wenn man Kohle zu bekommen hat und der Kunde stellt sich auf die Hinterbeine, hat man als Handwerker schlechte Karten.
Im übrigen schreibst Du Stunden auf Nachweis,-diese Stundenzettel, musst du unterschreiben ansonsten macht der Fensterfritze Nase.
Ich hab mich immer an meine Angebote gehalten,solche Machenschaften sind mir unbekannt ,aber darum fahre ich auch keinen Daimler,vielmehr hab ich meinen Saftladen dicht gemacht,weil ich zu gutmütig bin.

tschüß roger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hy,

also da kommt es darauf an, was im Angebot steht. Wenn irgendwo steht, daß es sich um geschätzte Stunden handelt hast du schlechte Karten.
Wenn es nicht da steht hast du nur noch „fast“ schlechte Karten.

Ich würde an deiner Stelle mal den Angebotsbetrag überweisen. Dann solltest du den Handwerker schriftlich! darauf hinweisen, daß du um die Rechnung anzuerkennen
a) von dir unterschriebene Stundenzettel benötigst
b) du von sämtlichen pauschalen (entsorgung etc) einen detaillierten Nachweis forderst

Denn auch ein Handwerker muss gem. VOB (frag mich bitte nicht nach dem genauen §) eine „nachvollziehbare“ rechnung stellen.

Da aber die Arbeitszeit ja wohl tatsächlich angefallen ist, wird das ganze wohl auf eine Art vergleich rauslaufen, besonders wenn du darauf hinweist, daß eine erhebliche Verschmutzung stattgefunden hat.

gruss
Andy

Hallo Bernd,

das Thema wurde ja schon umfangreich behandelt.
Kostenvoranschlag = erhöhung um diesen Protzentsatz MÖGLICH,
Angebot = BINDENT.
Hier noch ein paar Links dazu:
http://www.hwk-karlsruhe.de/Presse/9732.htm
http://www.wdr.de/tv/recht/worte/rwangebot.htm
http://www.wdr.de/tv/recht/worte/rwkostenvoranschlag…
http://www.das-erste.de/plusminus/popup2.asp?http://…
http://www.swr-online.de/infomarkt/lexikon/2000/expe…
Gruss
der Alex

Hi!

Hallo Bernd
warum so unfreundlich ?

sorry, wollt net unfreundlich rüberkommen ;o)