Guten Tag!
Durch eine Dummheit meinerseits gab es gegen mich einen Pfändungsbeschluss. Als Umschüler erhalte ich Unterhaltsgeld und der pfändbare Betrag wurde vom Arbeitsamt an den Gläubiger überwiesen. Ich habe dann einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages gestellt, der vom Gericht so auch bewilligt wurde. Der Rechtspfleger teilte mir mit, dass ich die zuviel gezahlten Beträge seit Einreichung meines Antrages zurückfordern kann.
Nun habe ich dem Arbeitsamt einen Brief geschickt, dieses sagt aber: Wende Dich an die Sparkasse als Gläubiger.
Die Sparkasse sagt: Wende Dich an das Arbeitsamt als Drittschuldner, ich könne die zukünftigen Raten ja mit den zuviel gezahlten Beiträgen verrechnen lassen.
Und so wird die Verantwortlichkeit hin und her geschoben und ich weiß nicht, was ich noch machen soll.
Verrechnen geht nicht, da meine Pfändungsfreigrenze nun höher ist als das, was ich vom Arbeitsamt kriege.
Kann mir jemand helfen und sagen, wer denn nun wirklich verantwortlich ist und wie ich eine schnelle Entscheidung herbeiführen kann. Ich bin bereits mit der Miete überfällig und das ist nicht sehr angenehm.
Vielen Dank