'Dumme Frage' zum Thema Arbeitsrecht

Hallo liebes Forum.
Sorry meine folgende Frage fällt wahrscheinlich echt unter die Rubrik DAU, aber so langsam verlier ich in meiner Firma den Überblick.
Zur Frage:
Ich arbeite in einem B2B Start Up und wie allgemein bekannt ist, werden hier aus Gründen fehlender Sachkenntnis schon mal gerne die Eine oder Andere Arbeitnehmervergünstigung unterschlagen. Nachdem wir nun schon ein Jahr verzweifelt einen Personal - Sachbearbeiter suchen, habe ich das Gebiet praktisch im Vorbeigehen aufs Auge gedrückt bekommen, und versuche mich jetzt mal allmählich etwas in die Materie einzuarbeiten. Was mir im Moment nicht so ganz klar ist sind folgende Dinge:

  1. Ist unser Unternehmen (Handelsplattform für die Papierindustrie) automatisch einem Tarifverbund angeschlossen und wenn nicht, welcher Tarifvertrag wird als Grundlage herangezogen?
  2. Es haben sich bereits einige Mitarbeiter darüber beschwert keine VWL zu erhalten (die bekommt hier niemand…) Ist der AG zur Zahlung von VWL verpflichtet und wenn ja in welcher Höhe?
  3. Es ist mir bekannt, das die Zahlung von Weihnachtsgeld seitens des AG freiwillig erfolgt (hoffe das stimmt auch). Wie verhält es sich mit Urlaubsgeld? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das der AG hierzu verpflichtet ist. Wenn ja, nach welchen Grundlagen berechnet sich dessen Höhe und wann ist es auszuzahlen ?
  4. Gilt die Zahlung von Punkt 2) und 3) auch rückwirkend ? Wie erwähnt gibt es hier einige Leute, die schon länger als ein Jahr beschäftigt sind und noch keinen Pfennig über ihr Grundgehalt hinaus erhalten haben.
  5. Wenn der AG zu Punkt 2) und 3) verpflichtet ist, wie mache ich ihm das möglichst elegant klar ohne gleich meinen Rauswurf zu provozieren?

Fällt jemand sonst noch was Wichtiges zu dieser Thematik ein? Freue mich wirklich über jeden Hinweis. Aber bitte nicht nur mit Gesetzestexten (Links) zukleistern, die lese ich jetzt schon seit einer Woche durchgehend und habe trotzdem keinen Plan :frowning:( (siehe o.g. Fragen)
Vielen Dank und Gruss
Uwe

Hallo Uwe,

zunächst ist zu klären, ob für den Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Gehört die Firma zu einem Arbeitgeberverband, gibt es auch einen bindenden Tarifvertrag. Den bekommt Du beim Arbeitgeberverband oder der zuständigen Gewerkschaft (Druck und Papier?). Auch wenn die Firma keinem AG-Verband angehört, kann es einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für die Branche und/oder für das Bundesland/die Region geben. Sowas kann es auf Antrag der Tarifparteien beim Arbeitsministerium geben.

Sofern also ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, findest Du dort die Antwort auf alle Deine Fragen. Gibt es keinen für den Betrieb bindenden Tarifvertrag, wird es auch nichts mit VWL, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, es sei denn, die Zahlungen wurden im individuellen Anstellungsvertrag vereinbart.

Deine Angst vor einem möglichen Rauswurf halte ich für völlig unbegründet. Die Zeiten sind sicher vorbei, als der Überbringer schlechter Nachrichten bestraft wurde. Im Gegenteil, Dein Chef sollte froh sein, daß sich jemand darum kümmert, ehe es im Streitfall das Arbeitsgericht macht.

Gruß
Wolfgang

  1. Ist unser Unternehmen (Handelsplattform für die
    Papierindustrie) automatisch einem Tarifverbund angeschlossen
    und wenn nicht, welcher Tarifvertrag wird als Grundlage
    herangezogen?

Tarifverträge gelten nur zwischen den Tarifpartner, d.h. Gerwerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Wenn deine Firma keinem Arbeitgeberverband angehört gelten die natürlich nicht. Automatisch gehört keine Firma zu irgend einem Verein.

  1. Es haben sich bereits einige Mitarbeiter darüber beschwert
    keine VWL zu erhalten (die bekommt hier niemand…) Ist der AG
    zur Zahlung von VWL verpflichtet und wenn ja in welcher Höhe?

Da gibt es keine Verpflichtung; er kann(!) VWL ganz oder teilweise zahlen.

  1. Es ist mir bekannt, das die Zahlung von Weihnachtsgeld
    seitens des AG freiwillig erfolgt (hoffe das stimmt auch). Wie
    verhält es sich mit Urlaubsgeld? Ich meine irgendwo gelesen zu
    haben, das der AG hierzu verpflichtet ist. Wenn ja, nach
    welchen Grundlagen berechnet sich dessen Höhe und wann ist es
    auszuzahlen ?

Auch da gibt es keine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers.
Solche Leistungen müssen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell ausgehandelt werden.

  1. Es haben sich bereits einige Mitarbeiter darüber beschwert
    keine VWL zu erhalten (die bekommt hier niemand…) Ist der AG
    zur Zahlung von VWL verpflichtet und wenn ja in welcher Höhe?

Nein, ist er nicht.

  1. Es ist mir bekannt, das die Zahlung von Weihnachtsgeld
    seitens des AG freiwillig erfolgt (hoffe das stimmt auch). Wie
    verhält es sich mit Urlaubsgeld? Ich meine irgendwo gelesen zu
    haben, das der AG hierzu verpflichtet ist. Wenn ja, nach
    welchen Grundlagen berechnet sich dessen Höhe und wann ist es
    auszuzahlen ?

Sowohl Weihnachtsgeld als auch Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen des AG. Sollte er in einem Jahr z.B. Weihnachtsgeld gezahlt haben (weil die Geschäfte z.B. gut gelaufen sind), entsteht daraus kein Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit der Fortzahlung des Gehaltes im Urlaub, der einem Mitarbeiter zusteht.

Gruß
Uschi

Hallo Uwe,

Hallo liebes Forum.
Sorry meine folgende Frage fällt wahrscheinlich echt unter die
Rubrik DAU, aber so langsam verlier ich in meiner Firma den
Überblick.

Es gibt keine dummen Fragen nur dumme Antworten.

Zur Frage:
Ich arbeite in einem B2B Start Up und wie allgemein bekannt
ist, werden hier aus Gründen fehlender Sachkenntnis schon mal
gerne die Eine oder Andere Arbeitnehmervergünstigung
unterschlagen. Nachdem wir nun schon ein Jahr verzweifelt
einen Personal - Sachbearbeiter suchen, habe ich das Gebiet
praktisch im Vorbeigehen aufs Auge gedrückt bekommen, und
versuche mich jetzt mal allmählich etwas in die Materie
einzuarbeiten. Was mir im Moment nicht so ganz klar ist sind
folgende Dinge:

  1. Ist unser Unternehmen (Handelsplattform für die
    Papierindustrie) automatisch einem Tarifverbund angeschlossen
    und wenn nicht, welcher Tarifvertrag wird als Grundlage
    herangezogen?

Sie ist nicht automatisch in einem Tarifverbund. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerschaften abgeschlossen. Es kann auch sein, das ein Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeber ohne Verband und einer Gewerkschaft besteht.
Zunächst müsst Ihr feststellen ob Ihr der Papierindustrie angehört, dann ist Eure zuständige Gewerkschaft die IG BCE. Seit ihr in der Papierverarbeitenden Industrie tätig dann ist es die neue Gewerschaft Ver.di, bis vor kurzem die IG Medien.
Beide Gewerkschaften halten die zuständigen Tarifverträge für Mitglieder bereit.

  1. Es haben sich bereits einige Mitarbeiter darüber beschwert
    keine VWL zu erhalten (die bekommt hier niemand…) Ist der AG
    zur Zahlung von VWL verpflichtet und wenn ja in welcher Höhe?
  2. Es ist mir bekannt, das die Zahlung von Weihnachtsgeld
    seitens des AG freiwillig erfolgt (hoffe das stimmt auch). Wie
    verhält es sich mit Urlaubsgeld? Ich meine irgendwo gelesen zu
    haben, das der AG hierzu verpflichtet ist. Wenn ja, nach
    welchen Grundlagen berechnet sich dessen Höhe und wann ist es
    auszuzahlen ?

Vermögenswirksame Leistungen werden nur durch Tarifverträge geregelt.
Zusätsliches Urlaubsgeld wird durch Tarifverträge geregelt. Der Arbeitgeber muss nur Urlaubsentgelt per Gesetz zahlen.
Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt wird durch Tarifverträge geregelt.

  1. Gilt die Zahlung von Punkt 2) und 3) auch rückwirkend ? Wie
    erwähnt gibt es hier einige Leute, die schon länger als ein
    Jahr beschäftigt sind und noch keinen Pfennig über ihr
    Grundgehalt hinaus erhalten haben.
  2. Wenn der AG zu Punkt 2) und 3) verpflichtet ist, wie mache
    ich ihm das möglichst elegant klar ohne gleich meinen Rauswurf
    zu provozieren?

Fällt jemand sonst noch was Wichtiges zu dieser Thematik ein?
Freue mich wirklich über jeden Hinweis. Aber bitte nicht nur
mit Gesetzestexten (Links) zukleistern, die lese ich jetzt
schon seit einer Woche durchgehend und habe trotzdem keinen
Plan :frowning:( (siehe o.g. Fragen)
Vielen Dank und Gruss
Uwe

Regeln kann man bei Euch einiges. Zuerst feststellen welche Gewerkschaft für Euch maßgebend ist. Mitglied werden und zwar möglichst viele. DENN NUR MITGLIEDER HABEN ANSPRÜCHE AUS TARIFVERTRÄGEN. Versuchen mit der Gewerkschaft eine Tarifkommision zu bilden und den Arbeitgeber zu Verhandlungen auffordern (Wenn Euer Laden denn groß genug ist).
Der Arbeitgeber wird nicht verhandeln wollen. Dann werden Arbeitskampfmaßnahmen nicht zu umgehen sein.
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn nicht einen gründen, wenn Euer laden groß genug ist. (Im Betriebsverfassungsgesetz stehen die Betriebsgrößen).
ALLERDINGS; NOCH EINMAL, OHNE GEWERKSCHAFT WERDET IHR BIS ZUR RENTE SO BEZAHLT WIE JETZT:

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Allgemeines Danke ans Forum für die Antworten o.T.
.

Keine neuen Infos, aber
Hi!

Meinen Vorrednern habe ich zu Deinen Fragen nichts hinzuzufügen.

Zur Frage:
Ich arbeite in einem B2B Start Up und wie allgemein bekannt
ist, werden hier aus Gründen fehlender Sachkenntnis schon mal
gerne die Eine oder Andere Arbeitnehmervergünstigung
unterschlagen. Nachdem wir nun schon ein Jahr verzweifelt
einen Personal - Sachbearbeiter suchen, habe ich das Gebiet
praktisch im Vorbeigehen aufs Auge gedrückt bekommen, und
versuche mich jetzt mal allmählich etwas in die Materie
einzuarbeiten.

Herzlichen Glückwunsch!

Fast unverzichtbar für jemanden, der im Personalwesen tätig ist, sind zwei Lektüren!

Zum einen: Arbeitsgesetze - am besten nimmst Du die Sparversion vom DTV. Aktuell ist die 59. Auflage, und die 11,90 kannst Du notfalls aus eigener Tasche zahlen!

Zum anderen: ABC des Lohnbüros (oder etwas ähnliches). Ich habe halt das Teil vom Stollfuß-Verlag, aber es steht in allen das gleiche! Da es nicht ganz billig ist, sollte Dein Arbeitgeber die Kosten übernehmen (ca. 90 DM).
Gerade im ABC steht eigentlich fast alles, was Du wissen musst!

Grüße
Guido

ALLERDINGS; NOCH EINMAL, OHNE GEWERKSCHAFT WERDET IHR BIS ZUR
RENTE SO BEZAHLT WIE JETZT:

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Wieso soll eine Gewerkschaft oder ein Betriebsrat immer das Allheilmittel sein ?

Ich kann mein Gehalt selbst aushandeln. Ich benötige keinen, der das für mich macht. Schon gar nicht eine selbstgefällige Gewerkschaft, die mit den Beiträgen bestenfalls ihre Funktionäre fett macht oder einen Betriebsrat, der mehr bremst als voranbringt.

Wieso glaubt Ihr Gewerkschafter und Betriebsräte eigentlich immer, dass alle AN ohne Euch hoffnungslos verloren wären ?

Gruß

Matthias