Telefon-Rechnung im nachhinein

weiss jemand was über das gerichtsurteil, welches besagt, dass man nicht verpflichtet ist, telefonrechnungen von vor ein paar monaten zu bezahlen? war mal im videotext von pro7 zu lesen. und jetzt bräuchte ich dieses urteil.

dank im voraus

Hi,

weiss jemand was über das gerichtsurteil, welches besagt, dass
man nicht verpflichtet ist, telefonrechnungen von vor ein paar
monaten zu bezahlen? war mal im videotext von pro7 zu lesen.
und jetzt bräuchte ich dieses urteil.

Ich weiß nicht, ob es da ein Urteil gibt, aber Rechnungen können bis zu zwei Jahre nach der Inanspruchnahme der Leistung gestellt werden.

Macky

Anscheinend aber nicht. Es gibt ein Urteil, welches besagt, daß einem nicht …zumutbar ist, sich an alle Telefonate vor Monaten zu erinnern. Also liegt die Beweisplicht dann schnellstens bei der Telefongesellschaft…

Ich habe es mir leider nicht aufgeschrieben, das Urteil aber vorhanden ist es. Vielleicht weiß doch noch jemand was.

Hi,

Forderungen, auch die der Telekom, verjähren nach 2 Jahren.
Du hast es aber schon richtig erkannt, es geht nicht um die eigentliche Verjährung, sondern um die Beweispflicht.
Wenn die Telekom eine Forderung gerichtlich durchsetzen will, muß sie diese Forderung, auch der Höhe nach, in allen Details beweisen. Ein Bezug auf die Praxis, dass nach 6 Monaten Einzelverbindungsnachweise nicht mehr gezogen werden können, ist nicht anerkannt worden. Das sei ein Problem der Telekom. Sie hat also nach wie vor die Beweispflicht und wenn sie den Nachweis nicht erbringen kann, ist die Forderung platt.

Gruß,
Francesco