Nachlassinsolvenz

Grundsätzlich dachte ich immer, ich bin auf diesem Gebiet gut
informiert. Jetzt allerdings habe ich folgendes Problem.

Ein Objekt (EFH mit Gewerbeanbau) wird gekauft. Die Belastung wird auf dem Objekt eingetragen. Der Gewerbeteil wird an den Ehemann der Eigentümerin vermietet. Die Eigentümerin ist vor gut 1 1/2 Jahren verstorben. Nach gesetzlicher Erbfolge haben Ehemann und Sohn je 1/2 Anteil geerbt. Nun sieht es so aus, daß die Firma insolvent wird.
Somit kann die Belastung für das Haus nicht mehr getragen werden. Da Vater (Haftung für Firma bleibt hier unberücksichtigt) und Sohn als Erben persönlich haften, stellt sich die Frage, wie kommen die beide
ohne persönliche Insolvenz (beide verfügen über kein weiteres
Vermögen) aus dieser Sache raus.
Lt. verschiedener Infos besteht die Möglichkeit einer
Nachlaßinsolvenz. Dabei stellen sich für mich nun folgende Fragen:

  1. Ist so ein Verfahren auch Jahre nach dem Tod noch möglich ?
  2. Was kostet so ein Verfahren
  3. Wie sieht es aus, wenn nur das Objekt in den Nachlaß fällt und die
    Bank ihr Absonderungsrecht (Grundschuldsicherung für Kredit) geltend
    macht ? Führt dies automatisch zu einer Abweisung mangels Masse ?
  4. Führt eine Abweisung mangels Masse zu einer Schuldbegrenzung auf
    den Nachlaß ?
  5. Was passiert, wenn für das Objekt ein 4 Jahre altes Gutachten
    vorliegt, daß einen Wert ermittelt, der über der Belastung liegt.
    Kann evtl. auch ohne neues Gutachten nachgewiesen werden, daß eine
    Nachlaßüberschuldung vorliegt.
  6. Was ist wenn die Nachlaßinsolvenz abgewiesen wird, sich aber
    nachher herausstellt, daß der im ggf. vorzunehmenden
    Zwangsversteigerungsverfahren ermittelte Wert doch nicht zur
    Begleichung der Schulden ausreicht.
  7. Inwieweit haftet das Objekt bzw. der Sohn, wenn mit dem Kredit
    auch Schulden der Firma (KK-Kredit) bezahlt wurden. Und was sind für
    Maßnahmen möglich, wenn bekannt ist, daß die Bank aufgrund der
    wirtschaftlichen Situation den Kredit nicht hätte geben dürfen.
  8. Das Darlehen wurde mit einer erweiterten Sicherungszweckerklärung
    ausgestattet. Das heißt, daß Objekt haftet auch für die Schulden der
    Firma (Einzelfirma). Inwieweit muß sich der Sohn diese Schulden
    zurechnenlassen ? Ein Erbschein existieret noch nicht und auch
    seitens der Bank wurde der Sohn noch nicht angeschrieben. Von der
    Erbschaft hat er erst kurzfristig erfahren. Eine Ausschlagung hat
    allerdings nicht viel Sinn, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt
    hat.

Hi Tanja,

die Grundsatzfrage ist, ob es überhaupt um den Nachlass geht.

Du sagst, der Erbfall sei vor 1 1/2 Jahren eingetreten, der Firma drohe aber jetzt die Insolvenz.
Wenn das so richtig ist, hat es mit einer Nachlassinsolvenz nichts zu tun.
Eine Nachlassinsolvenz wäre zeitlich möglich, da eine Befristung nur für den Antrag eines Nachlassgläubigers gilt (§ 319 InsO) und nicht für die Erben.
Aber die Insolvenz muß zum Zeitpunkt des Erbfalles bestanden haben.
Ansonsten handelt es sich um eine normale Insolvenz, für die die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens gelten.
Prüfe das bitte und stelle dann nochmal die gewünschten Fragen, ich beantworte sie gerne.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco,

um die Insolvenz der Firma geht es eigentlich gar nicht. Die Firma ist nur Mieter des Objektes. Wenn die als Mieter ausfällt wg. Insolvenz, dann können die Raten für das Haus nicht mehr gezahlt werden. So wie es aussieht, ist das Haus nicht soviel Wert, wie es vor 3 Jahren geschätzt und belastet wurde.
So wie es mich für mich darstellt, werden eigentlich erst die Verkaufsversuche zeigen, ob der Nachlaß überschuldet ist. Somit sollte auch noch Zeit sein für die Nachlaßinsolvenz.
Weiteres Vermögen bietet der Nachlaß übrigens nicht.

Schon jetzt vielen Dank für Deine Hilfe

Tanja