Grundsätzlich dachte ich immer, ich bin auf diesem Gebiet gut
informiert. Jetzt allerdings habe ich folgendes Problem.
Ein Objekt (EFH mit Gewerbeanbau) wird gekauft. Die Belastung wird auf dem Objekt eingetragen. Der Gewerbeteil wird an den Ehemann der Eigentümerin vermietet. Die Eigentümerin ist vor gut 1 1/2 Jahren verstorben. Nach gesetzlicher Erbfolge haben Ehemann und Sohn je 1/2 Anteil geerbt. Nun sieht es so aus, daß die Firma insolvent wird.
Somit kann die Belastung für das Haus nicht mehr getragen werden. Da Vater (Haftung für Firma bleibt hier unberücksichtigt) und Sohn als Erben persönlich haften, stellt sich die Frage, wie kommen die beide
ohne persönliche Insolvenz (beide verfügen über kein weiteres
Vermögen) aus dieser Sache raus.
Lt. verschiedener Infos besteht die Möglichkeit einer
Nachlaßinsolvenz. Dabei stellen sich für mich nun folgende Fragen:
- Ist so ein Verfahren auch Jahre nach dem Tod noch möglich ?
- Was kostet so ein Verfahren
- Wie sieht es aus, wenn nur das Objekt in den Nachlaß fällt und die
Bank ihr Absonderungsrecht (Grundschuldsicherung für Kredit) geltend
macht ? Führt dies automatisch zu einer Abweisung mangels Masse ? - Führt eine Abweisung mangels Masse zu einer Schuldbegrenzung auf
den Nachlaß ? - Was passiert, wenn für das Objekt ein 4 Jahre altes Gutachten
vorliegt, daß einen Wert ermittelt, der über der Belastung liegt.
Kann evtl. auch ohne neues Gutachten nachgewiesen werden, daß eine
Nachlaßüberschuldung vorliegt. - Was ist wenn die Nachlaßinsolvenz abgewiesen wird, sich aber
nachher herausstellt, daß der im ggf. vorzunehmenden
Zwangsversteigerungsverfahren ermittelte Wert doch nicht zur
Begleichung der Schulden ausreicht. - Inwieweit haftet das Objekt bzw. der Sohn, wenn mit dem Kredit
auch Schulden der Firma (KK-Kredit) bezahlt wurden. Und was sind für
Maßnahmen möglich, wenn bekannt ist, daß die Bank aufgrund der
wirtschaftlichen Situation den Kredit nicht hätte geben dürfen. - Das Darlehen wurde mit einer erweiterten Sicherungszweckerklärung
ausgestattet. Das heißt, daß Objekt haftet auch für die Schulden der
Firma (Einzelfirma). Inwieweit muß sich der Sohn diese Schulden
zurechnenlassen ? Ein Erbschein existieret noch nicht und auch
seitens der Bank wurde der Sohn noch nicht angeschrieben. Von der
Erbschaft hat er erst kurzfristig erfahren. Eine Ausschlagung hat
allerdings nicht viel Sinn, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt
hat.