Jemand baut vor ca. 5 Jahren ein Haus in einem neuerschlossenen Wohngebiet. Das Wohngebiet wird als 30er Zone ausgewiesen und mit einem schönen Teich versehen. Die Anwohner haben einen schönen großen Teich und alle sind zufrieden.
Jetzt gibt es in diesem Wohngebiet eine angrenzende Schreinerei die den Betrieb (mitten im Ort) erweitern will und dafür den bisher genutzten Parkplatz zum bauen benutzen.
Der Inhaber der Schreinerei lässt (vielleicht um das Vorhaben besser durchzukriegen) sich in den Gemeindrat wählen und dieser will jetzt folgendes beschliessen:
1.) Baugenehmigung für die Schreinerei (im Wohngebiet)
2.) Für den Parkplatzbedarf werden an der Straße 30 neue Parkplätze ausgewiessen (dann kommen aber keine 2 Auto´s mehr aneinander vorbei)
3.) Wenn Lkw´s die die Schreinerei anliefern müssen diese auf der Straße parken da kein weiterer Platz vorhanden ist (und blockieren diese dann über mehrere Stunden)
4.) Durch die parkenden Auto´s werden natürlich auch Kinder massiv gefährdet (die da vorher schon immer gespielt haben)
Einsprüche der Anwohner finden bisher keine Berücksichtigung bei der Gemeindeverwaltung weil die Schreinerei ein guter Gewerbesteuerzahler ist.
Gibt es keine Möglichkeit sich hiervor wirksam zu schützen bzw. darf die Gemeinde dies einfach so tun? Würden evtl. Gutachten etwas bringen und an wen müsste man sich wenden?
Über den Bebauungsplan abklären, ob reines Wohngebiet oder eine Mischbebauung zugelassen ist. In einer Mischbebauung sind kleinere Handwerksbetriebe zulässig.
Ebenso klären, welche Grenzabstände eingehalten werden müssen zwischen Gewerbebetrieb und Wohnhäuser.
Lärmemissionen erfragen. Hobelmaschinen und Kreissägen sind höllisch laut. Ist Lärmschutz erforderlich und wird er auch eingehalten?
Wird in der Schreinerei lackiert? Wird mit sich leicht verflüchtigenden Farben oder Lacken gearbeitet? Gerüche usw. unter dem Aspekt der Gesundheitsgefährdung. Lagerung größerer Mengen wegen Brandgefahr beachten.
Die Sache mit den Parkplätzen ist kaum angreifbar. Und wenn eine Straße nur mal halbseitig von einem Fahrzeug befahrbar ist, sollte eine Einbahnregelung getroffen werden.
Jedesmal, wenn die Straße blockiert ist, die Politessen rufen. Zum Be- und Entladen sollte die Firma schon eine eigene Fläche zur Verfügung stellen. Im Genehmigungsverfahren darauf drängen.
Das ist das Traurige. Auf die Kinder nimmt heute keiner mehr rücksicht. Also: Die eigenen Fahrzeuge der Anwohner im Versatz (eins rechts, ein wenig weiter eines links) parken, aber immer so weit auseinander, dass Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr zwar im Slalom, aber ungehindert durchfahren können. Dann wird auch langsam gefahren.
Eine BI (Bürgerinitiative) gründen. Betroffene, meist die direkten Anwohner, sind auch Klageberechtigt. Sinnvoll ist, einer klagt und die anderen unterstützen diese Klage finanziell. Schließlich bekommt nur ein Rechtsanwalt Einsicht in die Akten.
In der Auseinandersetzung mit der Behörde, nur schriftlich verkehren!!! Nicht auf mündliche Abmachungen oder Versprechen einlassen!!!
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.
Gruß
Norbert
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Ich würde die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium in das
Geschehen mit einbeziehen.
Christian
die Kommunalaufsicht wird sich nicht in die Planungshoheit einer Gemeinde einmischen. Erst wenn Verfahrens- oder Rechtsfehler vorliegen, und das der Kommunalaufsicht mitgeteilt wird (immer schriftlich) wird sie prüfen, was falsch gemacht wurde.
Z.B.:
Wurde im Gemeinde-/Stadtrat nichtöffentlich verhandelt, obwohl die Sitzung hätte öffentlich sein müssen,
wurde eine Bürgerbeteiligung abgelehnt, obwohl diese hätte zugelassen werden müssen oder
wird gebaut, obwohl die Flächennutzutzungspläne oder Bebbauungspläne keine Bebauung vorsehen oder
wurde die Planung nicht öffentlich bekannt gemacht usw.
Man muss also jeden Verfahrensschritt überwachen, jede Ratssitzung, soweit sie öffentlich ist, aufsuchen, um informiert zu sein.