Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich habe ein Geschäfts / Wohnhaus in der Innenstadt. Die Stadt möchte das Nachbargrundstück erwerben
auf dem ein Haus steht das mit meinem Haus Wand an Wand steht.
Der Hinterhof des Hauses was die Stadt erwerben möchte steht leer. Nun möchte die Stadt einen Anbau zur Grundstücksgrenze 10 m Länge und 9 m Höhe anbauen.
Von der Grundstücksgrenze will die Stadt 1 m abbleiben. Mein Haus steht von der Grundstücksgrenze
3 m ab, in meinem Haus befinden sich Wohnungen.
Die Stadt hat mir ein Angebot gemacht und würde mir eine Entschädigung von 5 TDM zahlen, wegen
Mietausfall und Wertverlust (Verkehrswert).
Das ist mir viel zu wenig Geld das lehne ich ab. Was wäre an Entschädigung üblich? Denn wenn ich das Haus
mal verkaufe bekomme, würde ich auch entschieden weniger Geld bekommen. Nun soll der Stadt eine schriftliche Stellungsnahme geben. WER KANN MIR RATEN:
Hallo Richardt Voss,
Faustregel ist Mietminderung (fiktiv !), Mietausfall etc. auf 5 Jahre. Das variert sehr oft und muß mit der Lage (1A oder 1B usw.) verglichen werden. Weiterhin hat der Verursacher alle Kosten der grundbuchrechtlichen Änderung oder Baulasten usw. zu tragen (keine Pflicht - muß verhandelt werden !). ES SIND ALLES KANN-BESTIMMUNGEN.
Am Besten man geht zur örtlichen Vereinigung „Haus und Grund“ (siehe Telefonbuch oder Gelbe Seiten)und läßt sich beraten.
ACHTUNG: Wenn ein gesellschaftliches Interesse zum Gemeinwohl besteht, kann man per Gerichtsbeschluß dazu gezwungen werden. Dann gibt es den Minimalsatz.
Christian