Haftet bei Fehlbuchungen der Hausverwalter?

Unser Hausverwalter (und der Verwaltungsbeirat) sind für das Geschäftsjahr entlastet worden. Im Nachhinein stellt sich heraus, daß der Hausverwalter verkehrt gebucht hat (zugunsten einiger Eigentümer) (wo das verlorene Geld ist, weiß keiner). Kann der Hausverwalter nun von den Wohnungseigentümern die Gelder nachträglich verlangen oder muß er für seine Fehler einstehen?

Hallo WYNMUCK,

tja, da habt Ihr im Vorfel der Eigentümerversammlung ganz schön geschlafen. Einige (rethorische)Fragen dazu.
Um wieviel Geld geht es denn? Wieviel Eigentümer sind denn davon betroffen ? Wenn der Betrag oder die Anzahl der Eigentümer maginal ist, laßt es sein.
Wie kann denn Geld verloren gehen? Schlampige Hausverwaltung? Kündigungsgrund und das Geld auf dem Klageweg eintreiben!

Setzt einen vereidigten Buchprüfer (örtliche IHK anrufen) und findet heraus wo das Geld ist. Hebt den Beschluß de Entlastung auf und korrigiert den Jahresabschluß. Den Hausverwalter würde ich in die Wüste schicken und Sandkörner stapeln lassen.

Gruß Christian

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Hallo Christian, vielen Dank. Es geht um 4000 DM und um 1 Buchung. Mein Hausgeldnebenkonto war mit 4000 DM im Minus. . Als dann das Geld auf einmal eingezahlt wurde, hatte das Konto nicht den Saldo 0, sondern nun 4000 DM plus. Dieses geschah zeitlich in der Nähe eines Verwalterwechsels. Insgesamt waren ca. 50000 DM verschwunden. Es wurde auch ein Buchprüfer eingesetzt, der feststellte, daß das Geld zwar da sei, nur falsch gebucht. Was ich mir aber nicht vorstellen kann, jedenfalls nicht in meinem Fall. Wenn ich diesen Fall nun in de Versammlung publik mache (weil ich den Hausverwalter wie du sagst am liebsten in die Wüste schicke, auch aus anderen Gründen), werde ich dann die 4000 DM nachzahlen müssen? Der Vorfall ereignete sich im Mai 1998. Gruß Wynmuck. Kann denn die Entlastung so einfach aufgehoben werden und der Jahresabschluß korrigiert werden? Es geht ja um 1998.

Hallo WYNMUCK,

tja, da habt Ihr im Vorfel der Eigentümerversammlung ganz
schön geschlafen. Einige (rethorische)Fragen dazu.
Um wieviel Geld geht es denn? Wieviel Eigentümer sind denn
davon betroffen ? Wenn der Betrag oder die Anzahl der
Eigentümer maginal ist, laßt es sein.
Wie kann denn Geld verloren gehen? Schlampige Hausverwaltung?
Kündigungsgrund und das Geld auf dem Klageweg eintreiben!

Setzt einen vereidigten Buchprüfer (örtliche IHK anrufen) und
findet heraus wo das Geld ist. Hebt den Beschluß de Entlastung
auf und korrigiert den Jahresabschluß. Den Hausverwalter würde
ich in die Wüste schicken und Sandkörner stapeln lassen.

Gruß Christian