Krankenkassen - Tipp zu Beitragseinstufung?

Hi,

während meiner Ausbildung hatte ich den niedrigsten Beitragssatz in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Ausbildung habe ich nun unterbrochen, lebe von Erspartem und bemühe mich etwas aufzubauen. Das heißt für meine Krankenkasse, sie stufte mich bei über 900 DM ein. Das bin ich absolut nicht bereit zu zahlen. Ein Gang zum Sozialamt will ich nicht tun, würde wohl auch abgelehnt werden, da ich noch Reserven habe und als Existenzgründer ist es wohl auch schon etwas spät, da ich schon länger selbständig bin. Allerdings beginne ich gerade etwas Neues. Die Frage ist, wie komme ich zu einem günstigen Krankenkassenbeitrag, zumal ich die Leistungen meiner Krankenkasse so gut wie nie nutze. Meistens nehme ich Therapieformen in Anspruch, z.B. Homöopathie, die ohnedies nicht von der Kasse bezahlt werden. Diese hohe Doppelbelastung will ich nicht tragen.

Hat jemand einen Tipp, wie ich mich möglichst kostengünstig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern kann?

Ciao,
Romana

Hallo,
hier eine Antwort aus der Sicht der gesetzlichen Krankenkasse.
Vorausgesetzt Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder
eine kostenlose Familienversicherung (bis 23. Jahre für arbeitslose Kinder), dann kannst Du dich in der gesetzlichen Kasse freiwillig weiterversichern. Der Beitrag wird nach einem
vom Gesetzgeber festgesetzten fiktiven Mindesteinkommen von
1493,33 DM festgelegt. Wenn Du also eine Krankenkasse hast,
die Dich nach 900,00 Dm einstufen wollen, dann ist das zwar falsch, kann Dir aber nur recht sein.
Billiger gehts in der gesetzlichen Kasse für Dich nicht.
Ob Du für eine Vollversicherung als Arbeitslose in der
privaten Krankenkasse beitragsmäßig günstiger fährst
bezweifle ich zwar, aber dazu bin ich nicht kompetent, da
gibt es Fachleute, die dazu äußern können.

Gruss

Günter Czauderna

Hi Guenter,

ich kenne bzw. kannte nur einen Mitarbeiter meiner Krankenkasse und der zahlte als gut verdienender Außendienstmitarbeiter 270,-- DM im Monat. Tja…

Nun, wer auf Zeit nichts einnimmt, aber kann doch nicht auf solch einen hohen Betrag festgelegt werden. Und ich kann doch nicht Sozialhilfe beantragen, nur damit ich meinen Krankenkassenbeitrag halte. Das wäre am Ziel vorbei. Nun, mir würde schon eine Versicherung reichen, die die Krankenhauskosten gegebenenfalls abdeckt, da ich ansonsten sowieso Verfahren wähle, die von den Kassen nicht gezahlt werden.

Ein Bekannter von mir hat Künstler angegeben und zahlt dadurch auch nur einen sehr niedrigen Beitrag. Also, es gibt scheinbar immer einen Weg…

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also 270,00 als freiwillig Versicherter geht schon, wenn
man ca.150,00 DM als Einnahmen hat. Wenn also Dein
Bekannter gegenüber seiner Kasse, sagen wir mal „Geschönte“
Angaben über seine Einkommsverhältnisses als Freier
Mitarbeiter gemacht hat dann kann das sein, aber Du gibst
mir sicher recht, dass hier nur legale Lösungen genannt
werden sollen - was alles ausserhalb der Legalität möglich
ist weiss ich natürlich auch.
Zum Thema Künstler ist zu sagen - wenn jemand als solcher
anerkannt ist, und zwar von der Künstlerszialkasse in
wilhelmshaven, dann zahlt er natürlich entsprechend seinen
einkommensverhältnissen einen entsprechenden Beitrag -
Bist Du Künstlerin ?? - dann erkundige dich doch dort.

Gruss

Günter

Hallo Günter,

*grübel*

270 DM Beitrag bei 150 DM Verdienst? Oder habe ich gerade was falsch verstanden? Wenn ich es so richtig verstanden habe, dann geht das doch gar nicht…

Aber die 270 DM könnten schon in der PKV gewesen sein, als Außendienstmitarbeiter wäre dies durchaus möglich.

Da der deutsche aber zwischen Krankenkasse und Krankenversicherung keinen Unterschied kennt, wäre dies doch durchaus denkbar, oder?

Marco

Hallo,
dein „Grübel“ in allen Ehren - ich kann nur für die
gesetzliche KV sprechen und wenn du da von sagen
wir mal 2000,00 DM einen Beitragssatz von 12,5%
für die Krankenversicherung und 1,7% für die Pflegeversicherung
rechnest, dann kommst Du nach Adam Riese auf -284,00 DM
mtl. Beitrag.
Der Gesetzgeber schreibt eine Berechnungsgrundlage
von 1493,33 DM vor, d.h. ob Einkommen von 0 DM erzielt
werden oder Einkommen von 1493,33 DM - der Beitrag
ist gleich.
kein Einkommen - kein Beitrag gibt es eigentlich nur
bei Krankengeld- oder Mutterschaftsgeld oder Erziehungsurlaub.
Nur bei einem ganz ausgesuchten Personenkreis (bestimmte
freiwillig versicherte Rentner wird von der Mindesbeitragsbemessungsgrenze abgewichen.

Gruss

Günter

:smile:
Hallo Günter,

ich glaube, du hattest eine „0“ vergessen… das würde dann einen Sinn machen… ich habe mir zugegebenermaßen keine Mühe gemacht, zu prüfen, wo der Fehler lag, aber bei 150 DM Einnahmen einen Beitrag von 270 DM zu zahlen… das hielt ich für etwas hoch, denn Wucher ist bei der GKV doch noch lange nicht ausgebrochen :smile:

Bei dem eingeschränkten Benutzerkreis gebe ich dir Recht, deswegen ja auch meine Vermutung, ob es sich um eine PKV bei dem Bekannten gehandelt haben könnte.

Gruß
Marco