hallo,
im rahmen eines neuen tarifabkommens, wo es um eine lohnerhoehung geht, die wir unterschreiben sollen, steht noch folgende klausel:
„Zur Klarstellung moechten wir den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag um folgende Regelung ergaenzen:
Das Arbeitsverhaeltnis endet spaetestens mit Ablauf des Monats, in dem die/der Mitarbeiterin(Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet.“
muss ich diese sache denn unterschreiben?
z. zt. bin ich 37 jahre alt und weiss doch nicht, wie sich bis dahin das rentengesetz entwickeln wird.
bin fuer jeden hinweis dankbar.
ps: wir haben keinen betriebsrat.
mfg
stefan render