Wenn auf Grund einer Anzeige das RP eine Anhörung startet, kann der Betroffene dann den vollen Wortlauf der Anzeige verlangen?
Welche Aussicht auf Erfolg haben solche Verfahren - hier: Straßenverkehr ca. 100 DM und 2 Punkte?
Kann jederzeit ein weiterer Zeuge benannt werden, oder müssen alle die zur Sache aussagen könnten im vorhinein benannt werden?
Danke schonmal!
Hi Roman,
du hast leider keine persönliches Recht, Akteneinsicht nehmen zu können.
Allerdings kannst du einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann (kurios) Akteneinsicht erhält.
Zeugen können auch später noch nachbenannt werden. Es ist keine Frage der Strategie, sondern der Realität, dass einem oftmals zu einem späteren Zeitpunkt noch Details zu dem Tathergang einfallen und damit auch neue Zeugen.
Die Aussichten, ein Bußgeld- oder Gerichtsverfahren für sich zu entscheiden, sind von dem Sachverhalt abhängig, nicht von der Höhe des zu erwartenden Bußgeldes. Du müßtest den Sachverhalt hier schildern, dann kann man dazu etwas sagen.
Gruß,
Francesco
Hi Roman,
du hast leider keine persönliches Recht, Akteneinsicht nehmen
zu können.
Allerdings kannst du einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann
(kurios) Akteneinsicht erhält.
Das ist wirklich ein Witz!
Die Aussichten, ein Bußgeld- oder Gerichtsverfahren für sich
zu entscheiden, sind von dem Sachverhalt abhängig, nicht von
der Höhe des zu erwartenden Bußgeldes. Du müßtest den
Sachverhalt hier schildern, dann kann man dazu etwas sagen.
Die Person hat den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren vorankommens benutzt. Mehr weis ich auch nicht.
Hi Roman,
es wird sich also kaum lohnen, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Der Kostenaufwand, und damit das Risiko, ist zu hoch.
Gruß,
Francesco