Besichtigungstermine beim Mieter

Ich habe einer Mieterin zum 31.5. gekündigt, sie ist so wie es aussieht zum 30.4. ausgezogen. Ich habe ihr einige Zeit vorher
2 Termin zwecks Wohnungsbesichtigung von potiellen Nachmietern
angegeben, mit der Bitte, falls es nicht paßt mir darüber Bescheid zu geben, aber die Anzeigen standen, Leute kamen und
meine Mieterin war nicht da.
Kann ich sie für den Schaden, keine Neuvermietung, Anzeige usw.
Haftbar machen, sogar der Mieterbund war über diese Termine
informiert oder bleibe ich auf Kosten und eventl. spätere Vermietung sitzen.
Was tue ich, wenn sie am 31.5. die Schlüssel für die Wohnung
nicht abgibt.

Hi Jaclyn,

du kannst von der Mieterin nur Schadenersatz verlangen, wenn sie ihre Nebenpflicht als Mieterin (hier: Zugang zur Wohnung zwecks Besichtigung zur Neuvermietung zulassen zu müssen) vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
Dies nachzuweisen wird dir schwer fallen. Also wird am Ende nichts herauskommen außer Kosten.
Sie muß zum 31.05.2001 die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Dazu gehört auch die Rückgabe der Wohnungsschlüssel. Erfolgt die Rückgabe nicht, solltest du ihr eine sehr kurze Frist (etwa 3 Tage) setzen, um das Versäumte nach zu holen.
Dann würde ich die Türschlösser auswechseln und von ihr Schadenersatz wegen der Kosten für diese Aktion verlangen.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

vielen Dank für deine Antwort, sie ist schon sehr hilfreich,
aber ist es nicht schon grob fahrlässig, wenn ein Mieter
an 2 Samstagen die Termine einfach platzen läßt.

Gruß Jaclyn

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Hi Jaclyn,

wesentlich für die Beurteilung, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sind die Gründe, weshalb der Mieter an den beiden Tagen nicht da war, um die Wohnungsbesichtigung zu zu lassen.
Alleine die Tatsache, dass der Mieter nicht da war, reicht nicht aus. Und die Gründe kann man davon nicht ableiten. Zudem sind solche Gründe im nachhinein entsprechend darstellbar und manipulierbar, so dass es an konkreten Beweisen fehlen wird.

Gruß,
Francesco