Unterhalt der Mutter familienintern einklagen

Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Feb 2012

Guten Morgen

Wie sieht es RECHTLICH aus:

eine Seniorin wird mittellos, lebt in privatem Pflegeheim
den Gang zum Sozialamt möchte die Tochter unbedingt vermeiden, der Sohn wäre dafür, lebt aber am anderen Ende der Welt, ist also quasi nur per mail erreichbar

Frage nun:
wenn die Tochter aus eigener Kasse die Seniorin finanziert, sich ihr Bruder aber mangels Finanzen weigert, hat die Tochter dann in irgendeiner Form das Recht oder auch nur eine Chance, den Anteil des Bruders gerichtlich einzutreiben?

danke und Grüsse!

19 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterhalt der Mutter familienintern einklagen

    Hallo !

    Vom Bruder ("mangels Finanzen" !) etwas einklagen zu wollen ist doch sicherlich nicht sehr klug.
    Wenn man absehen kann,er hat nichts,was er beitragen kann,was solls ?

    Wenn Deine Mittel nicht ausreichen(und Rente der Mutter),dann muss man eben die Hilfe des Sozialstaats in Anspruch nehmen.

    Warum soll das denn unbedingt vermieden werden ?
    Man muss dann seine Vermögensverhältnisse weitgehend offenlegen,damit der zumutbare Eigenanteil der Heimkosten berechnet werden kann.
    Der Bruder würde auch eine solche Aufforderung erhalten,wenn er nichts oder wenig hat,dann erhöht das aber nicht Deinen zumutbaren Anteil an den Kosten.

    mfG
    duck313

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Unterhalt der Mutter familienintern einklage

      hallo

      nein, es geht nicht um luxus.
      die seniorin ist mittellos und OHNE rente, lebt in einem heim.
      es gibt 2 kinder, die tochter lebt vor ort, der sohn am ende der welt.
      die tochter weigert sich, für die mutter zum sozialamt zu gehen (stichwort: die leute könnten reden.....)
      sie zahlt daher aus eigener tasche

      die KERNFRAGE war:
      hat die tochter rechtlich die möglichkeit, die hälfte der beträge vom bruder einzufordern??
      oder kann vor gericht nur eine summe eingeklagt werden, über die auch vertraglich was existiert (rechnung, kaufvertrag etc.)
      denn vom bruder existiert keinerlei einverständnis für eine private zahlung

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Unterhalt der Mutter familienintern einklage


        Hi,
        die KERNFRAGE war:
        hat die tochter rechtlich die möglichkeit, die hälfte der
        beträge vom bruder einzufordern??
        nein. Sie kann nur dann einfordern, wenn der Bruder leistungsfähig wäre. Und dann auch nur in der Höhe, die er leisten kann. Es gibt bestimmte Freibeträge, die es einzuhalten gilt. oder kann vor gericht nur eine summe eingeklagt werden, über
        die auch vertraglich was existiert (rechnung, kaufvertrag
        etc.)
        Hä? denn vom bruder existiert keinerlei einverständnis für eine
        private zahlung
        Wenn der Bruder im Ausland lebt, stelle ich mir eine Klage äußerst schwierig vor, wenn er sowieso kaum finanzielle Mittel hat, besteht zudem das Risiko, auf den Prozesskostn sitzen zu bleiben.

        Gruß
        Tina

        • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Unterhalt der Mutter familienintern einklage

          danke allen Antwortern, hat mir weitergeholfen!

        • Antwort von nach 6 Stunden 2 hilfreich
          Re^4: Unterhalt der Mutter familienintern einklage

          Hallo, die KERNFRAGE war:
          hat die tochter rechtlich die möglichkeit, die hälfte der
          beträge vom bruder einzufordern??
          nein. Sie kann nur dann einfordern, wenn der Bruder
          leistungsfähig wäre.
          Die TOCHTER kann fordern?
          Nun ja, fordern kann sie natürlich. Aber aufgrund welchen Gesetzes hätte sie denn irgendeinen Anspruch? Ich kann da genau gar nichts entdecken...
          Gruß
          loderunner

          • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Unterhalt der Mutter familienintern einklage

            exakt loadrunner. DAS war die frage... ob es ihr GESETZLICH möglich sein könnte, vom bruder einen anteil einzufordern!!!
            ich denke auch, dass das nicht der fall sein wird.
            aber man weiss ja nie....recht haben und recht bekommen sind oft 2 paar stiefel.
            danke für euren input!

          • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Unterhalt der Mutter familienintern einklage


            Hallo, die KERNFRAGE war:
            hat die tochter rechtlich die möglichkeit, die hälfte der
            beträge vom bruder einzufordern??
            nein. Sie kann nur dann einfordern, wenn der Bruder
            leistungsfähig wäre.
            Die TOCHTER kann fordern?
            Hi,

            die Tochter kann Unterhaltsansprüche für die Mutter dann geltend machen wenn Sie von dieser dazu bevollmächtigt wurde oder wenn Sie als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wurde.

            Dann kann sie Ansprüche für ihre Mutter geltend machen.

            Gruß
            Tina

            • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Unterhalt der Mutter familienintern einklage

              Hallo, die Tochter kann Unterhaltsansprüche für die Mutter dann
              geltend machen wenn Sie von dieser dazu bevollmächtigt wurde
              oder wenn Sie als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wurde.
              a) gibt es dafür irgendeinen Hinweis?
              b) Warum sollte es irgendeinen Anspruch an den Sohn geben, solange nicht mal irgendwelche Ansprüche ans Sozialamt gestellt wurden?
              Gruß
              loderunner (ianal)

            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Unterhalt der Mutter familienintern einklage


              Hi, die Tochter kann Unterhaltsansprüche für die Mutter dann
              geltend machen wenn Sie von dieser dazu bevollmächtigt wurde
              oder wenn Sie als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wurde.
              a) gibt es dafür irgendeinen Hinweis?
              Es gibt weder einen Hinweis für, noch gegen eine bestehende Betreuung. b) Warum sollte es irgendeinen Anspruch an den Sohn geben,
              solange nicht mal irgendwelche Ansprüche ans Sozialamt
              gestellt wurden?
              Weil der Sohn unterhaltspflichtig wäre und das Sozialamt nur dann einspringt, wenn die Kinder ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen können.

              Hast Du irgendeine Quelle die belegt, das vorab das Sozialamt eingeschaltet werden muß?

              Beispiel: Ein Sohn wäre Millionär, die Mutter kann sich ihren Heimplatz nicht leisen, kann sie den Sohn dann nicht auf Unterhalt verklagen, muß sie zunächst über das Sozialamt gehen?

              Gruß
              Tina



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!