Mehrarbeit im AV

wie kann mehrarbeit im at-Arbeitsvertrag geregelt werden. soll einen vertrag unterschreiben in dem mehrarbeit abgegolten ist. finde ich happig. wie einschraenken?
kdanke
kate

Hallo Kate,
habe Dir bereits in der Rubrik „Jobs“ geantwortet.
Kurz zusammengefaßt: Unterschreib’ diesen für AT-Angestellte üblichen Vertrag (es sei denn, es sind andere Pferdefüße enthalten). Wenn Dich der Job auffrißt und Du nach einiger Zeit merkst, daß es ein Mißverhältnis von Einsatz und Bezahlung gibt und sich nichts ändern läßt, kannst Du Dir immer noch eine andere Anstellung suchen, in der Du nach abgesessenen Stunden entlohnt wirst.
Ganz allgemein ist es so, daß Stempeluhr und Stundenzählen mit dem Höherrutschen in der Firmenhierarchie einen immer kleineren Stellenwert bekommen.

Gruß

Wolfgang

Hi Kate,

auch ich habe im Brett „Jobs“ geantwortet. Trotzdem will ich auch hier in aller Deutlichkeit anderen Ratgebern widersprechen: Natürlich kannst Du immer noch einen neuen Job suchen, wenn es Dir in diesem zuviel wird ider die Bezahlung zu niedrig. Dann hast Du aber schon monate- ja vielleichts sogar jahrelang zu den miesen Bedingungen geschuftet.

Munter bleiben

Hubert

P.S.: Bei manchen Ratschlägen denke ich unweigerlich an die Karikatur von den Galeerensträflingen, bei der einer zum anderen sagt:„Aber immer noch besser als wie arbeitslos!“

Hallo Kate,

Hubert hat auf seine Weise sicher Recht, wobei es hier ein richtig und falsch nicht gibt. Jeder muß selbst wissen, wieviel Einsatz er zu bringen bereit ist.

Mies bezahlte AT-Stellungen gibt es schlicht nicht. Die AT-Gehälter fangen da an, wo die Tarifstufen aufhören. Es gibt betragsmäßig nur Überschneidungen mit den höchsten Tarif- und Altersstufen.

Die Fragestellung läßt erkennen, daß Du vorher noch keine AT-Stellung hattest, daß Du möglicherweise sogar Berufsanfänger frisch von der Uni bist. Dann fängst Du mit einem Gehalt an, das der „Normalangestellte“ in seinem ganzen Leben nie auch nur ansatzweise erzielen wird. Da kann von einer „Ponyration“ wirklich nicht die Rede sein.

Der Vergleich mit den Gehältern von Geschäftsführern oder Prokuristen hinkt sehr. Die tragen nämlich tatsächlich Verantwortung, die über die Gefahr, den Job zu verlieren, deutlich hinausgeht. Dagegen haftet ein Angestellter, egal ob AT oder Tarif- letztlich für nichts, es sei denn, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Nun ist aber gut.

Wolfgang

auch ich habe im Brett „Jobs“
geantwortet. Trotzdem will ich auch hier
in aller Deutlichkeit anderen Ratgebern
widersprechen: Natürlich kannst Du immer
noch einen neuen Job suchen, wenn es Dir
in diesem zuviel wird ider die Bezahlung
zu niedrig. Dann hast Du aber schon
monate- ja vielleichts sogar jahrelang zu
den miesen Bedingungen geschuftet.

Munter bleiben

Hubert

P.S.: Bei manchen Ratschlägen denke ich
unweigerlich an die Karikatur von den
Galeerensträflingen, bei der einer zum
anderen sagt:„Aber immer noch besser als
wie arbeitslos!“

Ich würde sagen, daß kommt ganz auf die Position und das Gehalt an.
Bei einem Jahresgehalt von zB. 90.000 DM schreibt idR keiner mehr Überstunden auf.

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich würde sagen, daß kommt ganz auf die
Position und das Gehalt an.
Bei einem Jahresgehalt von zB. 90.000 DM
schreibt idR keiner mehr Überstunden auf.

Matthias

hi mattias, da liege ich DEUTLICH drunter, will sagen ca 1/3
also, was schlaegst du vor?
kate

Vertrag zerreissen und anderen Job suchen.

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

-)

kate