Hi!
erst mal gaaaanz langsam mit den jungen Pferden.
Was du hier schreibst sind Vorschläge zu Drohungen, die so auf
keinen Fall ratsam sind, ebenfalls zum Teil nicht rechtens.
Der Schuss kann dabei sehr wohl auch nach hinten losgehen.
Es ist m.E. unstrittig, daß man in einem solchen Fall offensiv vorgehen muß.
Eine normale Beschwerde wird im Rahmen der standardisierten Einwandsbehandlung, iwe jeder Vertriebsmann sie aus dem EffEff beherrscht, abgebügelt.
Melde Dich bei der Vertriebsleitung Deutschland von Vorwerk
mit dem Hinweis auf „BILD kämpft für Sie“ und „Explosiv“,
falls der Vorschlag zur Annulierung des Kaufvertrages nicht
ziehen sollte.
Dieses würde ich lassen.
Jede halbwegs vernünftig arbeitende PR Abteilung eines
Unternehmens weiss sehr genau, dass in einem solchen Fall
NICHT der Kunde anruft, sondern die Redaktion.
Ein solcher Anruf oder Schreiben führt allerhöchstens zum
Lacher beim Mittagessen und wandert anschl. in den Papierkorb.
Selbstverständlich ist es möglich diverse Redaktionen
anzurufen, oder Ihnen zu schreiben.
Wenn si das Thema aufgreifen, solche wandern täglich zu
dutzenden auf den Schreibtisch der Planungen, dann werden sie
auch tätig.
Einen Versuch ist es wert, die Betonung liegt aber auf Versuch
bei der Redaktion.
Das ist ein Mißverständnis. Ich meinte nicht, man solle sich als Mitarbeiter der genannten Redaktionen ausgeben, sondern man solle darauf hinweisen, auch diese Leute zu kontaktieren.
Weise den Vertriebsleiter darauf hin, daß Du in der ganzen
Stadt Flugblätter verteilen wirst, die den Sachverhalte den
Fakten nach (!!!) schildern. Das ist legal.
Auch hier ist sehr grosse Vorsicht geboten.
Legal ist, die Fakten zu Schildern.
Das schrieb ich.
ILLEGAL ist, den Ruf des Unternehmens zu schädigen.
Fakt ist momemtan, dass die Oma einen Vertrag uinterschrieben
hat. Alles andere ist Aussage gegen Aussage und kein Fakt.
Somit ist es auch Rufschädigend.
Schadensersatzklagen über Schadensersatzklagen.
Also absolute Vorsicht!!!
Somit sollte die Sache laufen. Ein Unternehmen wie Vorwerk ist
sicherlich darauf bedacht, derartiges Störfeuer aus seinen
Vertriebsgebieten herauszuhalten.
Tzk. Bevor ich mit „störfeuern“ anfange, tut es oftmals auch
ein Anruf bei dem enstprechenden Werk, wo ich die Sachlage mit
dem Vertriebsleiter noch einmal gründlich dursprechen würde.
Viele Dinge lassen sich oftmals auch ohne „Krieg“ lösen.
Ich gehe davon aus, daß sich die betreffende Person zunächst in einem friedlichen Gespräch versucht hat, mit dem Vertriebsleiter zu einigen.
Nach Rücksprache mit einem Kollegen, der vor wenigen Jahren bei Vorwerk als VB gearbeitet hatte, erhielt ich die info, daß ein Anruf bei dem Vertriebsleiter mit möglichst neutraler Schilderung des Sachverhaltes bereits ausreicht, die Entlassung des betr. VBs zu veranlssen und den KV zu anulieren.
Wie ich bereits erwähnte, solche Störfeuer sind bei einer Firma wie Vorwerk unerwünscht.
Grüße,
Mathias