VORWERK, tsss

Hallo,

wer hat mit Vorwerk-Kameraden Erfahrung. Folgendes:

Ein Handelsvertreter war bei meiner Oma - er behauptet, die Ware (die meine Oma nie bestellt hat, und jetzt bezahlen soll) ordnungsgemäß vorgeführt zu haben, er hatte jedoch nur eine Tasche bei sich und die Ware anhand eines Kataloges gezeigt.

Er gab vor, dass er zur Bestätigung seines Besuches eine Besucherkarte unterschrieben haben sollte. Das war natürlich keine Besucherkarte, sondern die Bestellung für das tolle Vorwerkprodukt. Also mal wieder ein Held, der es geschafft hat alte Leute zu verar***en.

Natürlich Aussage gegen Aussage.

Was ist in diesem Fall ratsam - das Wiederrufsrecht ist natürlich auch schon lange verstrichen.

Bin für jeden Tip dankbar…

Gruß

Daniel

Ist die Belehrung über das Widerrufsrecht von deiner Oma unterschrieben wurden ? Das muß ZUSÄTZLICH zur Bestellung geschehen. Wäre wichtig zu wissen !

Ist die Belehrung über das Widerrufsrecht von deiner Oma
unterschrieben wurden ? Das muß ZUSÄTZLICH zur Bestellung
geschehen. Wäre wichtig zu wissen !

Ja, Sie hat auch leider diese Unterschrieben…

Gruß

Daniel

Hi!

Melde Dich bei der Vertriebsleitung Deutschland von Vorwerk mit dem Hinweis auf „BILD kämpft für Sie“ und „Explosiv“, falls der Vorschlag zur Annulierung des Kaufvertrages nicht ziehen sollte.

Rechtlich sieht es meines bescheidenen Wissens nach nicht allzu gut aus.
Aber öffentlicher Druck zieht oftmals.

Weise den Vertriebsleiter darauf hin, daß Du in der ganzen Stadt Flugblätter verteilen wirst, die den Sachverhalte den Fakten nach (!!!) schildern. Das ist legal.

Somit sollte die Sache laufen. Ein Unternehmen wie Vorwerk ist sicherlich darauf bedacht, derartiges Störfeuer aus seinen Vertriebsgebieten herauszuhalten.

Die Casting-Fuzzies von „Explosiv“ bekommst Du sicher über den RTL-Helpdesk in Köln, „Bild kämpft für Sie“ über das Impressum.

So etwas muß man sich nicht bieten lassen.

Grüße,

Mathias

wer hat mit Vorwerk-Kameraden Erfahrung. Folgendes:

Ein Handelsvertreter war bei meiner Oma - er behauptet, die
Ware (die meine Oma nie bestellt hat, und jetzt bezahlen soll)
ordnungsgemäß vorgeführt zu haben, er hatte jedoch nur eine
Tasche bei sich und die Ware anhand eines Kataloges gezeigt.

Er gab vor, dass er zur Bestätigung seines Besuches eine
Besucherkarte unterschrieben haben sollte. Das war natürlich
keine Besucherkarte, sondern die Bestellung für das tolle
Vorwerkprodukt. Also mal wieder ein Held, der es geschafft hat
alte Leute zu verar***en.

Natürlich Aussage gegen Aussage.

Was ist in diesem Fall ratsam - das Wiederrufsrecht ist
natürlich auch schon lange verstrichen.

Bin für jeden Tip dankbar…

Gruß

Daniel

HO HO HO
Hallo Mathias,

erst mal gaaaanz langsam mit den jungen Pferden.
Was du hier schreibst sind Vorschläge zu Drohungen, die so auf keinen Fall ratsam sind, ebenfalls zum Teil nicht rechtens.
Der Schuss kann dabei sehr wohl auch nach hinten losgehen.

Melde Dich bei der Vertriebsleitung Deutschland von Vorwerk
mit dem Hinweis auf „BILD kämpft für Sie“ und „Explosiv“,
falls der Vorschlag zur Annulierung des Kaufvertrages nicht
ziehen sollte.

Dieses würde ich lassen.
Jede halbwegs vernünftig arbeitende PR Abteilung eines Unternehmens weiss sehr genau, dass in einem solchen Fall NICHT der Kunde anruft, sondern die Redaktion.
Ein solcher Anruf oder Schreiben führt allerhöchstens zum Lacher beim Mittagessen und wandert anschl. in den Papierkorb.
Selbstverständlich ist es möglich diverse Redaktionen anzurufen, oder Ihnen zu schreiben.
Wenn si das Thema aufgreifen, solche wandern täglich zu dutzenden auf den Schreibtisch der Planungen, dann werden sie auch tätig.
Einen Versuch ist es wert, die Betonung liegt aber auf Versuch bei der Redaktion.

Weise den Vertriebsleiter darauf hin, daß Du in der ganzen
Stadt Flugblätter verteilen wirst, die den Sachverhalte den
Fakten nach (!!!) schildern. Das ist legal.

Auch hier ist sehr grosse Vorsicht geboten.
Legal ist, die Fakten zu Schildern.
ILLEGAL ist, den Ruf des Unternehmens zu schädigen.
Fakt ist momemtan, dass die Oma einen Vertrag uinterschrieben hat. Alles andere ist Aussage gegen Aussage und kein Fakt.
Somit ist es auch Rufschädigend.
Schadensersatzklagen über Schadensersatzklagen.
Also absolute Vorsicht!!!

Somit sollte die Sache laufen. Ein Unternehmen wie Vorwerk ist
sicherlich darauf bedacht, derartiges Störfeuer aus seinen
Vertriebsgebieten herauszuhalten.

Tzk. Bevor ich mit „störfeuern“ anfange, tut es oftmals auch ein Anruf bei dem enstprechenden Werk, wo ich die Sachlage mit dem Vertriebsleiter noch einmal gründlich dursprechen würde.
Viele Dinge lassen sich oftmals auch ohne „Krieg“ lösen.

Gruss
der Alex

Hi Daniel,

rein zivilrechtlich sieht es wohl nicht besonders gut aus.
Ich würde dennoch die Vertriebsleitung von Vorwerk anrufen und denen ganz offen schildern, was sich zugetragen hat.
Hierbei kannst du vor allem darauf verweisen, dass die Oma getäuscht worden ist und nur aufgrund dieses vorsätzlich herbeigeführten Irrtums unterschrieben hat. Denn ihres Wissens nach hat sie keinen Auftrag unterschrieben sondern eine Besuchsbestätigung.
Wenn die Herren einsichtig sind, werden sie die Bestellung stornieren.
Sollten sie sich allerdings stur stellen, würde ich empfehlen, bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Betrugs zu stellen.
Es wird schwer sein, einen Betrug nachzuweisen, wenn der Vertreter das Gegenteil von dem erklärt, was geschehen ist.
Aber vielleicht kann über diese Schiene dennoch erreicht werden, das die Firma Vorwerk einlenkt und aus Kulanzgründen den Vertrag storniert.

Gruß,
Francesco

Hi!

erst mal gaaaanz langsam mit den jungen Pferden.
Was du hier schreibst sind Vorschläge zu Drohungen, die so auf
keinen Fall ratsam sind, ebenfalls zum Teil nicht rechtens.
Der Schuss kann dabei sehr wohl auch nach hinten losgehen.

Es ist m.E. unstrittig, daß man in einem solchen Fall offensiv vorgehen muß.
Eine normale Beschwerde wird im Rahmen der standardisierten Einwandsbehandlung, iwe jeder Vertriebsmann sie aus dem EffEff beherrscht, abgebügelt.

Melde Dich bei der Vertriebsleitung Deutschland von Vorwerk
mit dem Hinweis auf „BILD kämpft für Sie“ und „Explosiv“,
falls der Vorschlag zur Annulierung des Kaufvertrages nicht
ziehen sollte.

Dieses würde ich lassen.
Jede halbwegs vernünftig arbeitende PR Abteilung eines
Unternehmens weiss sehr genau, dass in einem solchen Fall
NICHT der Kunde anruft, sondern die Redaktion.
Ein solcher Anruf oder Schreiben führt allerhöchstens zum
Lacher beim Mittagessen und wandert anschl. in den Papierkorb.
Selbstverständlich ist es möglich diverse Redaktionen
anzurufen, oder Ihnen zu schreiben.
Wenn si das Thema aufgreifen, solche wandern täglich zu
dutzenden auf den Schreibtisch der Planungen, dann werden sie
auch tätig.
Einen Versuch ist es wert, die Betonung liegt aber auf Versuch
bei der Redaktion.

Das ist ein Mißverständnis. Ich meinte nicht, man solle sich als Mitarbeiter der genannten Redaktionen ausgeben, sondern man solle darauf hinweisen, auch diese Leute zu kontaktieren.

Weise den Vertriebsleiter darauf hin, daß Du in der ganzen
Stadt Flugblätter verteilen wirst, die den Sachverhalte den
Fakten nach (!!!) schildern. Das ist legal.

Auch hier ist sehr grosse Vorsicht geboten.
Legal ist, die Fakten zu Schildern.

Das schrieb ich.

ILLEGAL ist, den Ruf des Unternehmens zu schädigen.
Fakt ist momemtan, dass die Oma einen Vertrag uinterschrieben
hat. Alles andere ist Aussage gegen Aussage und kein Fakt.
Somit ist es auch Rufschädigend.
Schadensersatzklagen über Schadensersatzklagen.
Also absolute Vorsicht!!!

Somit sollte die Sache laufen. Ein Unternehmen wie Vorwerk ist
sicherlich darauf bedacht, derartiges Störfeuer aus seinen
Vertriebsgebieten herauszuhalten.

Tzk. Bevor ich mit „störfeuern“ anfange, tut es oftmals auch
ein Anruf bei dem enstprechenden Werk, wo ich die Sachlage mit
dem Vertriebsleiter noch einmal gründlich dursprechen würde.
Viele Dinge lassen sich oftmals auch ohne „Krieg“ lösen.

Ich gehe davon aus, daß sich die betreffende Person zunächst in einem friedlichen Gespräch versucht hat, mit dem Vertriebsleiter zu einigen.

Nach Rücksprache mit einem Kollegen, der vor wenigen Jahren bei Vorwerk als VB gearbeitet hatte, erhielt ich die info, daß ein Anruf bei dem Vertriebsleiter mit möglichst neutraler Schilderung des Sachverhaltes bereits ausreicht, die Entlassung des betr. VBs zu veranlssen und den KV zu anulieren.

Wie ich bereits erwähnte, solche Störfeuer sind bei einer Firma wie Vorwerk unerwünscht.

Grüße,

Mathias