Verkehrsunfall/Fahren ohne Führerschein

Hallo, Experten!

Ich hatte gestern einen (unverschuldeten) Verkehrsunfall mit meinem Motorrad. So wie sich die Sache bis jetzt darstellt, bin ich unwissentlich ohne gültige/ausreichende Fahrerlaubnis gefahren. Seit 1989 habe ich den FS Kl. 1a (bis 20 kw) und war der Meinung, daß dieser nach 2 Jahren automatisch auch für Kl. 1 gilt (mein Motorrad hat 37 kw) - offensichtlich ein Fehlschluß. Die Polizei war am Unfallort, hat den Unfall aufgenommen und mich auch auf den Führerschein angesprochen. Als ich erklärte, daß ich halt meinte, der würde automatisch zur Kl. 1 haben sie das so gelten lassen. Da diese Annahme so anscheinend nicht stimmt, und ich den FS hätte umschreiben lassen müssen, wie verhalte ich mich jetzt richtig weiter? Polizei drauf ansprechen, also quasi „Selbstanzeige“? Abwarten, ob was nachkommt? Zum Straßenverkehrsamt, den FS umschreiben lassen muß ich sowieso, klar. Wenn ich das jetzt einfach mache, sieht das dann nicht so aus, als wollte ich das irgendwie „im Nachhinein“ ungeschehen machen/verdecken? Bin ziemlich verunsichert.
Zum Unfallhergang: Ein Auto hat mir in einem Kreisel die Vorfahrt genommen - Autofahrerin ist schuld, wird auch nicht bestritten und ist so von der Polizei bestätigt worden. Auto unbeschädigt, Fahrerin unverletzt (bis auf den Schreck), mein Motorrad sieht nicht so ganz nett aus, ich hab bis auf Prellungen, Blutergüsse und Hautabschürfungen auch nix Ernsthaftes mitbekommen.
Was kommt auf mich zu (schlimmstenfalls), wenn ich tatsächlich ohne FS gefahren bin? Geldstrafe? FS-Entzug? Wie sieht das mit dem Versicherungsschaden aus? Zahlt die gegnerische Vers. auch dann, wenn ich ohne FS gefahren bin?
Viele Fragen, ich weiß. Danke für eure Antworten,
Sams

Hallo, Experten!

Hallo, Du auch hier :wink:)

lassen müssen, wie verhalte ich mich jetzt richtig weiter?

Erst mal abwarten was sich da versicherungstechnisch ergibt. Das wird ja nun wegen geringfügigkeit an die Versicherungen beider Parteien weitergeleitet und die kümmern sich dann um die Regulierung. Ich würde auf alle Fälle mal zu einer Rechtsberatung (ADAC, wenn Du Mitglied bist) gehen.
Im Zweifelsfall würde ich annehmen, das Du unabhängig vom Unfall eine „Verwarnung“ bekommst. Wurde denn im Unfallbericht das Mottorrad (PS/Kubik) aufgenommen oder nur Marke, Modell…?

umschreiben lassen muß ich sowieso, klar. Wenn ich das jetzt
einfach mache, sieht das dann nicht so aus, als wollte ich das
irgendwie „im Nachhinein“ ungeschehen machen/verdecken? Bin
ziemlich verunsichert.

Ruhig Blut, Sams :wink:

Da Du ja nun schon einige Jahre mit dem Motorrad unterwegs bist dürfte das von der umschreiberei des Führerscheins kein Problem geben. Ansonsten vielleicht auch mal bei Deiner Versicherung nachfragen, die sind ja auch darum bemüht Dir zu helfen…

Gruß
little h.

Hallo, Little H.!

Hallo, Du auch hier :wink:)

Ja, in diesem Fall: Ja, leider (c:

Ich würde auf alle Fälle mal zu einer
Rechtsberatung (ADAC, wenn Du Mitglied bist) gehen.

Im ADAC bin ich leider nicht. Aber danke für den Tip.

Wurde denn im Unfallbericht
das Mottorrad (PS/Kubik) aufgenommen oder nur Marke,
Modell…?

Marke und Modell, keine PS/Kubik-Angaben, aber der Polizist hat sich nochwas dazu in sein Büchlein notiert.

Da Du ja nun schon einige Jahre mit dem Motorrad unterwegs
bist dürfte das von der umschreiberei des Führerscheins kein
Problem geben.

Halt, da liegt ein Denkfeher: Ich bin vor 12 Jahren gefahren (ordnungsgemäß mit 27 PS *g*), habe aber vor gut 10 Jahren das Motorradfahren aufgehört. Dieses Motorrad gehört mir erst seit einer Woche (das erste nach 10 Jahren Pause wieder).

Ansonsten vielleicht auch mal bei Deiner
Versicherung nachfragen, die sind ja auch darum bemüht Dir zu
helfen…

Die waren genauso ratlos, leider. Das Führerscheinrecht scheint nicht so einfach zu sein…

Danke für deine Hilfe,
lieben Gruß vom
Sams

Hai,

Ich würde auf alle Fälle mal zu einer
Rechtsberatung (ADAC, wenn Du Mitglied bist) gehen.

Im ADAC bin ich leider nicht. Aber danke für den Tip.

Naja, DAS kann man aber jederzeit nacholen … auch nachträglich sozusagen… :wink:

Wurde denn im Unfallbericht
das Mottorrad (PS/Kubik) aufgenommen oder nur Marke,
Modell…?

Marke und Modell, keine PS/Kubik-Angaben, aber der Polizist
hat sich nochwas dazu in sein Büchlein notiert.

Da kann auch der Einkaufzettel drinstehen. Nach meiner Meinung zählt der Unfallbericht… kann mich aber auch diesbezüglich irren.

Da Du ja nun schon einige Jahre mit dem Motorrad unterwegs
bist dürfte das von der umschreiberei des Führerscheins kein
Problem geben.

Halt, da liegt ein Denkfeher: Ich bin vor 12 Jahren gefahren
(ordnungsgemäß mit 27 PS *g*), habe aber vor gut 10 Jahren das
Motorradfahren aufgehört. Dieses Motorrad gehört mir erst seit
einer Woche (das erste nach 10 Jahren Pause wieder).

D.h. Du bist eben 2 Jahre Motorrad gefahren. So steht es nämlich wenn ich mich noch recht erinnere in dem Formblatt, welches Du ausfüllen mußt um den Führerschein umschreiben zu lassen (schlisslich fällt dann ja ein Löchlein in der rosa Pappe weg… wie sieht das denn dann bei den neuen aus…?).

Ansonsten vielleicht auch mal bei Deiner
Versicherung nachfragen, die sind ja auch darum bemüht Dir zu
helfen…

Die waren genauso ratlos, leider. Das Führerscheinrecht
scheint nicht so einfach zu sein…

Aeh, ein „Führerscheinrecht“ in dem Sinne gibts nicht und sowas sollten die eigentlich schon wissen!

Gruß
h.

Hi!

Hallo, Experten!

Ich hatte gestern einen (unverschuldeten) Verkehrsunfall mit
meinem Motorrad. So wie sich die Sache bis jetzt darstellt,
bin ich unwissentlich ohne gültige/ausreichende Fahrerlaubnis
gefahren. Seit 1989 habe ich den FS Kl. 1a (bis 20 kw) und war
der Meinung, daß dieser nach 2 Jahren automatisch auch für Kl.
1 gilt (mein Motorrad hat 37 kw) - offensichtlich ein
Fehlschluß. Die Polizei war am Unfallort, hat den Unfall
aufgenommen und mich auch auf den Führerschein angesprochen.
Als ich erklärte, daß ich halt meinte, der würde automatisch
zur Kl. 1 haben sie das so gelten lassen. Da diese Annahme so
anscheinend nicht stimmt, und ich den FS hätte umschreiben
lassen müssen, wie verhalte ich mich jetzt richtig weiter?
Polizei drauf ansprechen, also quasi „Selbstanzeige“?

Selbstanzeige wird dir nichts nützen zumal dies unglaubwürdig wäre! Wenn du angibst, daß du dachtest du dürftest fahren und dann nachher Selbstanzeige erstattest fragt sich doch jeder woher du auf einmal dann doch weißt, daß du net hättest fahren dürfen…

Abgesehen davon scheint ja nicht mal klar, ob da überhaupt etwas kommt und wenn nichts kommen würde und du die dann selbst darauf hinweist…

Nicht zu vergessen, daß die Polizisten dir den Führerschein direkt an Ort und Stelle hätten wegenehmen müßen, wenn die von Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgegangen wären, denke ich…

Abwarten, ob was nachkommt? Zum Straßenverkehrsamt, den FS
umschreiben lassen muß ich sowieso, klar. Wenn ich das jetzt
einfach mache, sieht das dann nicht so aus, als wollte ich das
irgendwie „im Nachhinein“ ungeschehen machen/verdecken? Bin
ziemlich verunsichert.

Was kommt auf mich zu (schlimmstenfalls), wenn ich tatsächlich
ohne FS gefahren bin? Geldstrafe? FS-Entzug? Wie sieht das mit
dem Versicherungsschaden aus? Zahlt die gegnerische Vers. auch
dann, wenn ich ohne FS gefahren bin?

Mit der Versicherung wirst du Pech haben, sofern die dsa überhaupt erfahren! Hier würde ich an Deiner Stelle sofort die Regulierung des Schadens anstreben. Da es sich ja hier um einen Bagatellschaden zu handeln scheint wird eine seriöse Versicherung den Schaden bezahlen udn die Akten dicht machen, sodaß du davon ausgehen kannst daß egal was nichts nachkommt. Da die Autofahrerin ja die Schuld anerkennt wird die Versicherung vermutlich gar nicht „forschen“ sondern direkt bezahlen…

Bernd

Hallo, Bernd!

Selbstanzeige wird dir nichts nützen zumal dies unglaubwürdig
wäre! Wenn du angibst, daß du dachtest du dürftest fahren und
dann nachher Selbstanzeige erstattest fragt sich doch jeder
woher du auf einmal dann doch weißt, daß du net hättest fahren
dürfen…

Stimmt, so hab ich das noch nicht gesehen.

Nicht zu vergessen, daß die Polizisten dir den Führerschein
direkt an Ort und Stelle hätten wegenehmen müßen, wenn die von
Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgegangen wären, denke ich…

Ja, vermute ich eigentlich auch.

Danke für die Hinweise,
Grüßlis vom
Sams

Hallo nochmal (c:

Hai

Goldfisch? *lach*

Im ADAC bin ich leider nicht. Aber danke für den Tip.

Naja, DAS kann man aber jederzeit nacholen … auch
nachträglich sozusagen… :wink:

Oh, wenn das geht, das ist prima!

Da kann auch der Einkaufzettel drinstehen. Nach meiner Meinung
zählt der Unfallbericht… kann mich aber auch diesbezüglich
irren.

Dann will ich mal hoffen, daß du dich nicht irrst *g*

sowas sollten die eigentlich schon wissen!

Tja, sollte ich mir einen Versicherungswechsel überlegen? *grübel*

Danke nochmals,
Grüßlis vom
Sams

Hallo nochmal (c:

Hai

Goldfisch? *lach*

Im ADAC bin ich leider nicht. Aber danke für den Tip.

Naja, DAS kann man aber jederzeit nacholen … auch
nachträglich sozusagen… :wink:

Oh, wenn das geht, das ist prima!

Wenn Du das gaaanz schnell heute z.B. machst dann sind die manchmal gaaanz nett und datieren das einen Tag zurück…

sowas sollten die eigentlich schon wissen!

Tja, sollte ich mir einen Versicherungswechsel überlegen?
*grübel*

Frag doch erstnochmal da nach! Vielleicht hatte der oder die Mitarbeiter/in einen schlechten Tag oder Du hast ein Azubi erwischt :wink:
Und denk dran: kühles Moos :wink:))

Gruß
h.

Dir passiert nix…
Hallo Sams,

Ich habe hier in meinem Buch „Die neuen Fahrerlaubnisklassen“ (siehe Brettbeschreibung Vier,- und Mehrräder) nachgeschaut:

Ich zitiere:

„Klasse A (früher: 1) unbegrenzt wird nicht mehr auf Antrag erteilt, vielmehr steigt der Inhaber der FE-Klasse A/b (früher: 1a) dann in die Klasse A auf, wenn er diese zwei Jahre besitzt. Die frühere Fahrausbildung und Prüfung für den Aufstieg ist 1996 im Vorgriff auf die Umsetzung der 2.EG-Führerscheinrichtlinie ebsno entfallen, wie die Fahrpraxiserklärung auf Motorrädern der Klasse 1a. (Mußte Ich Dez1998 noch unterschreiben!!) Der Grund liegt darin, daß die Fahrpraxiserklärung nicht nachprüfbar und Mißbrauch nicht zu verhindern war. Der Inhaber der Klasse A/b (1a) steigt nunmehr Prüfungsfrei und „automatisch“ in die Klasse A (1) auf, wenn der Zweijahresraum verstrichen ist. Ein neuer FS wird nicht ausgestellt.“

Fazit: Mach Dir keinen Kopf. Melde das nicht der Versicherung, nicht der Polizei. Du hast einen gültigen Führerschein und fertig. Du kannst trotzdem den alten in einen neuen Umtauschen, damit Du im EU-Ausland keine Probleme bekommst.

gruß

dennis

Wow!
Hallo, Dennis!

Danke für deine Antwort - mensch, wenn das tatsächlich so zutrifft, bin ich ja wohl wirklich aus dem Schneider! *freu* (Du hörst eine leise Skepsis? Liegt wohl daran, daß ich in den letzten 24 Std. soviele verschiedene Meinungen von Ämtern, Polizisten, Versicherungen etc. gehört, daß ich bald gar nichts mehr glaube.)
Ich werde mir das Buch bestellen und notfalls mit dem Wälzer in der Hand zur Anhörung gehen, so es denn eine geben sollte (wovon ich allerdings ausgehe bei einem Unfall mit Pers.-Schaden).

Vielen lieben Dank vom
Sams

P.S. Umschreiben laße ich den FS auf jeden Fall - sicher ist sicher!

Hi!

Ich werde mir das Buch bestellen und notfalls mit dem Wälzer
in der Hand zur Anhörung gehen, so es denn eine geben sollte
(wovon ich allerdings ausgehe bei einem Unfall mit
Pers.-Schaden).

Unwahrscheinlich! Mich hat ne Tussi über den Haufen gafahren als ich mit Mokick unterwegs war (bevor die Schlampe wußte ob ich überlebt hatte war die Schlampe schon beim Anwalt um mich zu verklagen obwohl sie schuld war…) und da war rein gar nichts mit Anhörung!
Da bei dir ja „nichts“ passiert ist gibts auch keine Anhörung…

Bernd

Vorläufige Zusammenfassung
Hallo, H., Bernd & Dennis!

Wollte nur kurz mitteilen, wie z.Zt. die Sachlage ist. Also, die Unfallgegnerin möchte sich gerne ohne Versicherung mit mir einigen (ist mir in diesem Fall ausgesprochen recht *g*). Ich soll einen Gutachter den Schaden schätzen lassen, sie würden dann bezahlen. Gutachter der Dekra wird sich das Motorrad morgen ansehen.
Über den ADAC hat mein GöGa am Freitagmorgen einen Termin bei einem Verkehrsrechtsanwalt, der uns eine (vom ADAC übernommene) Erstberatung geben wird. Da werde ich auch das Buch mit hinnehmen, das Dennis empfohlen hat - danke nochmal.
Den Führerschein werde ich diese oder nächste Woche umschreiben lassen - sicher ist sicher!
Was den Tatbestand des Fahrens ohne FS angeht, halte ich solange still, wie die Polizei sich nicht rührt. Im Nachhinein denke ich, die vor Ort anwesenden Polizeibeamten haben mir das ja so abgenommen und mich auch (vor ihren Augen!) mit dem Motorrad weiterfahren lassen. Hätte da ein Zweifel bestanden, hätten sie mich ja nicht fahren lassen dürfen, oder?
Jedenfalls vielen Dank nochmal für eure Hilfe,
lieben Gruß vom
Sams

Hi!

Hallo, H., Bernd & Dennis!

Wollte nur kurz mitteilen, wie z.Zt. die Sachlage ist. Also,
die Unfallgegnerin möchte sich gerne ohne Versicherung mit mir
einigen (ist mir in diesem Fall ausgesprochen recht *g*). Ich
soll einen Gutachter den Schaden schätzen lassen, sie würden
dann bezahlen. Gutachter der Dekra wird sich das Motorrad
morgen ansehen.

Vorsicht! Ist an sich die bequemste Methode für Dich, aber auf jeden Fall solltest dir vorher eine Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen!
Eigentlich bringt es soweit ich es weiß nichts dies ohne Versicherung zu regeln, da man die Versicherung ja erstmal zahlen lassen kann und man kann dann immer noch entscheiden ob man die SF behalten will und selber den Schaden zahlt…
Habe aber gehört, daß auf diese Wiese manche versuchen sich vor der Bezahlung zu drücken! (Weiß aber jetzt net wie ;o))

Über den ADAC hat mein GöGa am Freitagmorgen einen Termin bei
einem Verkehrsrechtsanwalt, der uns eine (vom ADAC
übernommene) Erstberatung geben wird. Da werde ich auch das
Buch mit hinnehmen, das Dennis empfohlen hat - danke nochmal.
Den Führerschein werde ich diese oder nächste Woche
umschreiben lassen - sicher ist sicher!
Was den Tatbestand des Fahrens ohne FS angeht, halte ich
solange still, wie die Polizei sich nicht rührt. Im Nachhinein
denke ich, die vor Ort anwesenden Polizeibeamten haben mir das
ja so abgenommen und mich auch (vor ihren Augen!) mit dem
Motorrad weiterfahren lassen. Hätte da ein Zweifel bestanden,
hätten sie mich ja nicht fahren lassen dürfen, oder?

Hmmm… zumindest gilt bei Trunkenheitsfahrten, daß die Polizisten gesetzwidrig handeln, wenn sie dich z. B. aus einer Kneipe kommen sehen … dich fahren lassen… und dich dann anhalten wegen Blutkontorlle…dürfte ja an sich gleich sein…

Bernd