Kündigungsfrist nach 5 Jahren?

Sodelle, diesmal hab ich mich zuerst genau erkundigt, trotzdem fehlt mir noch der genaue Hinweis von einem von euch :wink:
Ich wohne jetzt 5 Jahre in meiner Wohnung und hätte somit 6 monate Kündigungsfrist, was natürlich saublöd ist. Jetzt hab ich beim Mieterbund.de gelesen, daß sich der Bundestag damit endlich beschäftig hat, das Mietrecht zu bearbeiten, in dem es heißt, daß sich die Frist auf 3 Monate verkürzt. Allerdings steht da was, daß es erst ab 1.Sept.2001 gilt.
Ich würde gern in eine andere Stadt ziehen (ich bin schwanger und will nicht unbedingt im 8 monat umziehen :wink:), zieht das vielleicht (falls dieses neue Gesetz noch nicht gilt), wenn wir sagen, daß mein Verlobter vom Job her versetzt wird? Müßte man das nachweisen?
3 monate Frist gingen ja noch, aber 6? puuh

Hi Sabine,

die Mietrechtsänderung tritt am 01.09.2001 in Kraft. Erst dann kannst du mit einer 3-Monats-Frist kündigen, also frühestens zum 30.11.2001.
Eine Sonderregelung wegen Versetzung am Arbeitsplatz gibt es nur für Beamte.

Gruß,
Francesco