Insolvenz: Betriebsstillegung

Hallo X-perten,

hat der Arbeitgeber/Insolvenzverwalter das Recht, meinen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen, weil einer von 2 Standorten des Unternehmens aus wirtschaftlichen Gründen dicht gemacht wird?

Danke!

Hallo,

grundsätzlich nein. Die Kündigungsfristen können auf 3 Monate gekürzt werden wenn sie länger gewesen wären. Ist Deine gesetzliche Kündigungsfrist kürzer gilt diese (4 Wochen?).

Zur Insovenz solltet Ihr Euch unbedingt kundig machen. Gibt es einen Intersessenausgleich, Sozialplan usw.
Habt Ihr wenigstens einen Betriebsrat?

Michael

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grundsätzlich nein. Die Kündigungsfristen können auf 3 Monate
gekürzt werden wenn sie länger gewesen wären. Ist Deine
gesetzliche Kündigungsfrist kürzer gilt diese (4 Wochen?).

Zur Insovenz solltet Ihr Euch unbedingt kundig machen. Gibt es
einen Intersessenausgleich, Sozialplan usw.
Habt Ihr wenigstens einen Betriebsrat?

Hallo Michael,
danke für die schnelle Antwort.
Meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Die gesetztliche ist doch immer 4 Wochen, oder?
Einen Betriebsrat haben wir nicht (trotz 80 Mitarbeitern) da ich in der IT Branche beschäftigt bin, und dort sind Betriebsräte ja eher die Ausnahme :smile:
Interessenausgleich, Sozialplan: nicht das ich wüsste…

Hi,

zunächst einmal hast du einen gültigen Arbeitsvertrag. Dieser gilt, auch wenn der Arbeitgeber durch den Insolvenzverwalter ersetzt wird. Wenn der Betrieb im Insolvenzverfahren dicht gemacht wird, kann der Arbeitsvertrag aufgelöst werden. Eventuell erhältst du Insolvenzausfallgeld, wenn Löhne und Gehälter nicht korrekt gezahlt wurden.
Wenn, wie hier, der Betrieb weitergeführt wird, kann der Insolvenzverwalter aus betriebsbedingten Gründen kündigen, aber nur nach Maßgabe des Arbeitsvertrages.
Ich würde mit der Kündigung sofort zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen. Dafür brauchst du keinen Anwalt.

Gruß,
Francesco

Hallo,

Hallo Michael,
danke für die schnelle Antwort.
Meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum
Quartalsende. Die gesetztliche ist doch immer 4 Wochen, oder?

Nein, § 622 BGB ist maßgebend.
§ 622 [Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses]
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Einen Betriebsrat haben wir nicht (trotz 80 Mitarbeitern) da
ich in der IT Branche beschäftigt bin, und dort sind
Betriebsräte ja eher die Ausnahme :smile:

Schade, wahrscheinlich verschenkt Ihr eine menge Geld. Ein Betriebsrat wäre für das Aushandeln eines Interessenausgleichs zuständig. Bei einem Sozialplan müßten einige von Euch vielleicht in dem anderen Betrieb beschäftigt werden. Was Ihr da ohne BR machen könnt, weiß ich auch nicht. Möglicherweise könnte Euch eine Gewerkschaft weiterhelfen. Vorrasusetzung ist da natürlich Mitglied werden. Für Euch ist wahrscheinlich Ver.di zuständig. Ich würde zumindest einmal unverbindlich anrufen, denn Info’s schaden nicht und tun auch nicht weh. Auch wenn für ITler Gewerkschaften igitt sind.

Interessenausgleich, Sozialplan: nicht das ich wüsste…

Mehr kann ich von hier aus nicht raten.
Grüße
Michael