Feiertagsbezahlung bei Leiharbeitnehmern?

Hi Hilfsbereite :smile:

wie sieht`s aus wenn jmd. bei einem Leiharbeitnehmervermittler arbeitet aber den Feiertag nicht bezahlt bekommt obwohl er ansonsten durchgehend eingesetzt wird?

Ein Arbeitsvertrag liegt nicht vor, wurde wahrscheinlich auch gar nicht abgeschlossen

Dank im voraus

NoahDilar

wie sieht`s aus wenn jmd. bei einem Leiharbeitnehmervermittler
arbeitet aber den Feiertag nicht bezahlt bekommt obwohl er
ansonsten durchgehend eingesetzt wird?

Ein Arbeitsvertrag liegt nicht vor, wurde wahrscheinlich auch
gar nicht abgeschlossen

Hallo,

natürlich gibt es einen Arbeitsvertrag, wenn nicht schriftlich, dann mündlich oder stillschweigend durch konkludentes Handeln der Beteiligten. Für derartige Arbeitsverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach werden gesetzliche Feiertage bezahlt.

Gruß
Wolfgang

Wurde ja schon gesagt!
Hi!

Steht im Entgeltfortzahlungsgesetz…

§ 2

Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

Grüße
Guido