Eine Handwerkerfirma berechnet mir für ihre Leistung eine KM-Pauschale „von bis zu 40 km“, obwohl ich durch Abfahren der Strecke nur 21 km gemessen habe. Zusätzlich wird für die Fahrtzeit "entgangener Arbeitslohn " berechnet.
Ich möchte den Gesamtpreis entsprechend kürzen.
Ist das rechtens oder handelt die Firma richtig?
Eine Handwerkerfirma berechnet mir für
ihre Leistung eine KM-Pauschale „von bis
zu 40 km“, obwohl ich durch Abfahren der
Strecke nur 21 km gemessen habe.
Zusätzlich wird für die Fahrtzeit
"entgangener Arbeitslohn " berechnet.
Ich möchte den Gesamtpreis entsprechend
kürzen.
Ist das rechtens oder handelt die Firma
richtig?
Hi,
ich denke es ist nichts daran auszusetzen. Das für die Zeit, die der Handwerker fährt auch etwas bezahlt werden muß ist klar. Es muß, nach geltender Rechtsprechnung aber unter dem normalen Stundensatz liegen. Die Fahrtkostenpauschale ist okay, denn es handelt sich hierbei um eine Pauschale bis 40 Km, gilt also für 1 Km Anfahrtstrecke genauso wie für 39 Km. Bei einer Pauschale kann man halt auf der Gewinner- oder Verliererseite sein, daher ist eine Pauschale für eine Seite immer ungerecht, aber so ist es halt.
Aber ganz davon abgesehen, hattest Du doch sicher die Möglichkeit dich vorher über die Konditionen der Firma zu informieren. Ich fände eine Kürzung des Rechnungsbetrages daher unfair und halte dies auch für unzulässig.