Pausenaufsicht Grundschule

Rein interessehalber:

Ich beobachte häufiger den Pausenhof einer Grundschule. I.d. Regel ist da High-Life, incl. einiger Aktionen, die ich als Lehrer nicht tolerieren würde. Allerdings habe ich noch nie einen Lehrer während der Pausen gesehen. Nachdem mir das aufgefallen ist, habe ich das schon ziemlich genau beobachtet; Lehrer sind nicht anwesend, nicht mal an den Fenstern …

Ich dachte eigentlich immer, Lehrer hätten so etwas wie eine Aufsichtspflicht und dürften die ihnen anvertrauten Schüler nicht so allein lassen. Täusche ich mich da etwa??

Nachdem ich darüber prompt mit einem Kollegen in eine Diskussion geraten bin: Kennt jemand die entsprechenden Vorschriften (für Baden Württemberg) ob so was zulässig ist oder nicht?

Danke und Gruß abi

Hallo abi,

sorry, aber die Vorschrift für WB oder eine andere länderspezifische Vorschrift habe ich gerade nicht im Kopf, es ist aber ganz klar so, dass eine Aufsichtspflicht besteht und sich diese schon aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergibt. Ich würde einfach mal den Schulleiter hierauf anschreiben oder ansprechen bzw. das zuständige Schulamt informieren. Die Schule ist verpflichtet einen entsprechenden Aufsichtsplan zu erstellen und auch zu kontrollieren und die Aufsicht führenden Lehrer sind auch verpflichtet die Aufsicht aktiv durchzuführen, also nicht immer nur an einer Stelle stehen zu bleiben (wo es so gemütlich ist), sondern eben das gesamte Gelände auf dem sich die Schüler erlaubterweise aufhalten dürfen, durch entsprechende Kontrollgänge im Auge zu halten. Dabei sind sogar bekannte Orte außerhalb dieses Bereichs mit im Auge zu halten, wenn dies möglich ist ohne die Aufsicht auf dem Gelände zu vernachlässigen (unerlaubtes Entfernen zum Kiosk an der nächsten Ecke, etc.)

Gruß vom Wiz

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