Infolge der Landgerichtsurteile gegen die Bundesrepublik waren einige Firmen (Diehl, VW, Siemens) im Jahre 1998 bereit, Zahlungen zu leisten, auch ohne daß gegen sie Klage erhoben worden war. Wegen der drohenden Verjährung werden gegenwärtig Einzelklagen ausländischer Zwangsarbeiter gegen deutsche Firmen auf den Weg gebracht.
Leider weiss ich keine Antwort auf die gestellte Frage, möchte aber gern eine Zusatzfrage stellen:
Auf welcher Rechtsgrundlage konnten/können Einzelklagen auf Entschädigung für die Zwangsarbeitsleistungen zugunsten einer (anscheinend) geringeren Sammelauszahlung abgewiesen werden ?
Torsten
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Leider weiss ich keine Antwort auf die gestellte Frage, möchte
aber gern eine Zusatzfrage stellen:
Auf welcher Rechtsgrundlage konnten/können Einzelklagen auf
Entschädigung für die Zwangsarbeitsleistungen zugunsten einer
(anscheinend) geringeren Sammelauszahlung abgewiesen werden ?
Torsten
Sorry, Torsten, weiss leider keine Anwort auf diese Frage.
Gruss
jan
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zum besseren Verstaendnis…
Infolge der Landgerichtsurteile gegen die Bundesrepublik waren
einige Firmen (Diehl, VW, Siemens) im Jahre 1998 bereit,
Zahlungen zu leisten, auch ohne daß gegen sie Klage erhoben
worden war. Wegen der drohenden Verjährung werden gegenwärtig
Einzelklagen ausländischer Zwangsarbeiter gegen deutsche
Firmen auf den Weg gebracht.