Urteil gesucht: Einstellung mir Piercing

Hallo www-ler!

Ich suche ein Urteil, zu dem ich leider nur sehr vage Angaben habe. Es ging um die Einstellung in den öffentlichen Dienst (Polizist) eines gepiercten Bewerbers. Alter der Entscheidung unbekannt. Gericht ebenfalls, müsste aber wohl BVerwG oder bereits BVerfG gewesen sein. In den einschlägigen Suchmaschinen finde ich dazu nichts.

Wenns jemand kennt, wäre ich für eure Hilfe sehr dankbar.

Viele Grüße
Markus

Hallo Markus,

es ging damals nicht um Piercing, sondern um einen Ohrring und lange Haare. Hier ist die damalige Pressemeldung:

_BVerwG 2 C 11.98 - Urteil vom 15. Januar 1999

Die Klage eines bayerischen Polizeibeamten gegen Anordnungen seines Dienststellenleiters, die Haare bis auf Hemdkragenlänge zu kürzen und während der Dienstzeit keinen Ohrschmuck zu tragen, hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg.

Der an einem Bildschirmarbeitsplatz in der Einsatzzentrale des Münchener Polizeipräsidiums beschäftigte uniformierte Beamte hatte geltend gemacht, die Anordnungen griffen ohne sachliche Rechtfertigung in seine grundrechtlich geschützte Privatsphäre ein. Das Verwaltungsericht München gab ihm Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen wies die Klage ab. Das Bundesverwaltungsgericht stellte das erstinstanzliche Urteil wieder her:

Das Verbot von Ohrschmuck und langen Haaren schränkt das Recht der Dienstkleidung tragenden Beamten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein. Die Befugnis, einzuschätzen und abzuwägen, ob derartige Eingriffe wegen der Funktion der jeweiligen Dienstkleidung erforderlich und gerechtfertigt sind, steht im Freistaat Bayern nach gesetzlicher Regelung nur der obersten Dienstbehörde zu. Diese muß ihre Entscheidung generell, einheitlich und nachvollziehbar treffen. Nachgeordnete Behörden dürfen das äußere Erscheinungsbild der Träger von Dienstkleidung nicht selbst regeln. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat als oberste Dienstbehörde „Anzugsbestimmungen“ für die Beamten der bayerischen Polizei erlassen. Diese enthalten aber keine Vorschriften über Haartracht und Ohrschmuck uniformierter Beamter. Ohne solche Bestimmungen der zuständigen obersten Dienstbehörde dürfte der Dienststellenleiter des Münchener Polizeipräsidiums die angegriffenen Weisungen nicht treffen._

Ein Urteil zum Piercing ist mir nicht bekannt. Vielleicht kommst Du aber damit weiter.

Ciao

Tessa

Hallo Tessa,

es ist nicht das erste Mal, daß ich über Dein Archiv staune. Gut, über Suchmaschinen und eine eigene, aber eher bescheidene Linksammlung finde ich auch etliche der für mich relevanten Dinge. Aber Du mußt eine leistungsfähigere Quelle haben.

Neugierig spionierend und in fremde Töpfe guckend frage ich Dich: Was ist das für ein sagenhafter Informationspool?

Gruß
Wolfgang

Hallo Tessa!

Das muss es wohl sein! Wir schreiben übernächste Woche ein ÖR-Klausur und der Prof., der die Klausur stellt, hat bei irgendwelchen Studenten mal so eine Andeutung über das Urteil gemacht und meinte, daraus liesse sich doch ein tollter GR-Fall stellen. Und bis ich das über 5 Ecken erfahren habe, wusste natürlich niemand mehr so genau den Inhalt dieses Urteils geschweige denn ein Aktenzeichen.

Aber jetzt hab ichs ja und somit stehen den 15 Punkten :wink: nichts mehr im Wege!

Herzlichen Dank
Markus

Soooooo nicht, mein Lieber…
Hallo Wolfgang,

es ist nicht das erste Mal, daß ich über Dein Archiv staune.

Danke schön. *erröt* Was meine leistungsfähigeren Quellen angeht…

Neugierig spionierend und in fremde Töpfe guckend frage ich
Dich: Was ist das für ein sagenhafter Informationspool?

Nun, da wäre zunächst einmal mein verrücktes Hirn, das auf eine auch mir unerklärliche Weise (fast) alles speichert, was ich irgendwann irgendwo aufgeschnappt habe. *auf arrogant tu* Dieser Umstand erleichtert im Falle eines Falles die Suche ungemein. Zweitens: daß ich mal für einen Anwalt & Notar gearbeitet habe, ist bekannt. :smile: Während dieser Zeit habe ich mir eine durchaus brauchbare Biblio- und Linkothek angelegt, die mir nun - auch privat - gute Dienste leistet. Und nicht zuletzt… Ich bin a) eine Frau und b) Skorpion; demzufolge also geradezu krankhaft neugierig auf alles, was so auf dieser Welt passiert.

Jetzt mal ernsthaft. Keine Ahnung, wie das kommt. Ich kriege ein Stichwort und dann geht’s wieder los…

Viele Grüße

Tessa

Ich drücke Dir dann schon mal die Daumen! (o. T.)
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Vielen Dank, Tessa! (o.T.)
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Sei vorsichtig…Einstellung und Unterschiede!

Hallo www-ler!

Ich suche ein Urteil, zu dem ich leider nur sehr vage Angaben
habe. Es ging um die Einstellung in den öffentlichen Dienst
(Polizist) eines gepiercten Bewerbers.

Sei vorsichtig! Die Einstellung eines Bewerbers wird mit Sicherheit nicht durch Urteil positiv beschieden worden sein! Es geht dann höchstens noch um die Verbeamtung auf Lebenszeit, wenn jemand Ohrringe trägt oder zu lange Haare hat! Oder um den Zwang, ein Piercing rauszunehmen! Das ist nicht mit einer EINSTELLUNG vergleichbar!

Gruß
Jeanny

Hallo Jeanny!

Danke für den Tipp. Aber als Beamtin kennst Du ja die Inspektorenprüfung in ÖR. Es geht hauptsächlich um die Argumentation und dabei ist das erwähnte Urteil ganz hilfreich.

Gruß
Markus, der auch bald Inspektor ist.