2ter Anlauf:Spielende Kinder auf einer Wendepl

Hallo,
zunächst einmal viele Dank für die vielen Beiträge, obwohl es mich erschreckt hat wie emotional (und teilweise haarstäubend)
die Antworten ausgefallen sind.
Ich habe die Frage absichtlich unter gepostet, da ich mir erhofft hatte gerade in diesem Forum wäre eine sachliche Diskussion möglich, denn Stammtischniveau möchte ich bewußt nicht, da ich nicht an einer Eskalation interessiert bin.

Also nochmal ein Anlauf:
Es geht nicht um unkontrolliert lärmende Kinder, sondern um den Lärm der beim Fahrrad- u. Rollerfahren entsteht.

  1. Wie beantragt man eine Spielstraße (daß meine Kinder bis zur Genehmigung evtl. in Rente sind ist mir klar)? Hat jemand Erfahrung damit?
  2. Gibt es Bußgeld für auf der Straße spielende Kinder (offensichtlich wurde bereits einmal die Polizei gerufen, die auch prompt die Kinder inflagranti ertappt hat, aber weder zu den Kindern noch zu 2 beaufsichtigenden Müttern etwas gesagt hat)? Es ist eine rechtlich Grauzone, aber kennt jemand einen Fall in dem tatsächlich Ordnungs- od. Bußgeld verhängt wurde?
  3. Geht die Rechtssprechung bei üblichem Lärm durch spielende Kinder außerhalb der Mittagsruhe immernoch von einer hinzunehmenden Belästigung aus?

Bitte keine Eskalationstips mehr, denn wenn ich das wollte würde mir genug selbst einfallen.

Dankrechtschön

Gerd

Hallo Gerd,

  1. Wie beantragt man eine Spielstraße (daß meine Kinder bis
    zur Genehmigung evtl. in Rente sind ist mir klar)? Hat jemand
    Erfahrung damit?

Der erste Schritt geht über die Gemeinde/Stadtverwaltung.Unter Umständen wäre es hilfreich,vorher eine Art Interessengemeinschaft ins Leben zu rufen.Vielleicht könnte auch die Bereitschaft,sich an anfallenden Kosten in einem bestimmten Rahmen zu beteiligen hilfreich sein (hilft zumindest gegen das gern angeführte Argument der Behörden „Wir würden ja gern,haben aber leider keine Mittel dafür“

  1. Gibt es Bußgeld für auf der Straße spielende Kinder
    (offensichtlich wurde bereits einmal die Polizei gerufen, die
    auch prompt die Kinder inflagranti ertappt hat, aber weder zu
    den Kindern noch zu 2 beaufsichtigenden Müttern etwas gesagt
    hat)? Es ist eine rechtlich Grauzone, aber kennt jemand einen
    Fall in dem tatsächlich Ordnungs- od. Bußgeld verhängt wurde?

Nein,ein solcher Fall ist mir nicht zu Ohren gekommen.Wie denn auch.Das Spielen auf der Strasse ist nicht grundsätzlich verboten,solange keine Gefährdung droht.Und wenn noch Aufsichtspersonen dabei sind?
Übrigens musste ich bei dem Satz „Kinder beim spielen in flagranti ertappt“ doch nachdenken.Klingt so ein bischen schuldbewußt? Ist doch nicht strafbar.

  1. Geht die Rechtssprechung bei üblichem Lärm durch spielende
    Kinder außerhalb der Mittagsruhe immernoch von einer
    hinzunehmenden Belästigung aus?

Ich denke,das muß man im Einzelfall klären.Was ist üblicher Lärm?
Wer fühlt sich gestört und inwiefern?Dazu gibt es auch genügend Urteile,kommt aber sehr auf die Örtlichkeiten an.

Dankrechtschön

Bitte gern.

Mein Gott,bin ich froh das wir mitten im Wald wohnen,wo meine Kinder lärmen,toben und spielen können,das es nur so kracht.
Gruß und schönes Wochenende
Sebastian

Hallo Sebastian,
herzlichen Dank für Deine Antwort. Nur noch kurz zur Erklärung:
Das mit dem inflagranti war ironisch gemeint, da sich die Polizeibeamten überhaupt nicht für die spielenden Kinder interessierten.

Sei froh über den Wald und geniesse es wenn Du Deine Kinder
Kinder unbeschwert spielen siehst.

Grüße

Gerd