Re: E-Mail & Internet am Arbeitsplatz
Hi,
Hallo Michael
unser Arbeitgeber hat in einem Personalrundschreiben Regeln
über die Nutzung von Internet/E-Mail am Arbeitsplatz erstellt.
Kein Betriebsrat? Möglicherweise Mitbestimmungspflichtig! (§ 87 BetrVG).
Unter anderem behält er sich das Recht vor, bei Missbrauch
bestimmter Regeln E-Mails auf deren Inhalt zu kontrollieren,
um eventuell Arbeitsrechliche Konsequenzen daraus zu erzielen.
Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern.
Folgendes habe ich dazu gefunden (Quelle: Das Arbeitsrecht Wolfgang Däubler)
Große Bedeutung hat in den vergangenen Jahren die Frage erlangt, inwieweit die Arbeit an Bildschirmgeräten zugleich die Voraussetzungen des § 87 Abs. l Nr. 6 BetrVG erfüllt. Das BAG hat dies u. a. dann bejaht, wenn ein Arbeitnehmer bei der Bedienung sein Namenskürzel eingeben muß und gleichzeitig die Anzahl der von ihm « geschriebenen » Textzeilen gespeichert wird.
Wird im Betrieb mit E-Mail gearbeitet, so könnte es naheliegen, daß der Arbeitgeber sich Kenntnis von allen ein- und ausgehenden
« Botschaften » verschaffen möchte. Dies wäre jedoch in aller Regel ein unverhältnismäßig starker und deshalb nicht gerechtfertigter Eingriff in die Persönlichkeitssphäre; insoweit gelten die Grundsätze über das Mithören beim Telefon entsprechend (Absatz folgt). Lediglich dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für einen Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen bestehen, ist ein Zugriff auf das geschriebene Wort möglich.
Auch die akustische Überwachung läßt sich im Grundsatz nicht mit dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten vereinbaren. Mikrofone am Arbeitsplatz einzubauen, um Gespräche und Arbeitsgeräusche auf Tonband aufnehmen oder um mithören zu können, ist nicht nur nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen verboten, sondern sogar nach § 201 StGB strafbar. Dasselbe gilt nach ganz herrschender Auffassung für das Abhören von Telefongesprächen, und zwar unabhängig davon, ob sie privaten oder dienstlichen Charakter tragen. Art. 1o GG muß als konkrete Form des Persönlichkeitsschutzes auch im Arbeitsverhältnis Beachtung finden
Außerdem wird ausdrücklich erklärt das die Internetnutzung
protokolliert wird, und somit festgestellt werden kann wer
wann welche Seiten abruft.
Protokollieren ist möglich, ähnlich Telefonnummern bei ISDN.
Ist das Rechtlich so haltbar, oder gibt es Gesetzte die
dagegen sprechen. Wenn ja, welche sind das?
Vielen Dank für eure Hilfe
Michael
Mit kollegialen Grüßen
Michael