E-Mail & Internet am Arbeitsplatz

Von: , Frage gestellt am Fr, 25. Mai 2001

Hi,

unser Arbeitgeber hat in einem Personalrundschreiben Regeln über die Nutzung von Internet/E-Mail am Arbeitsplatz erstellt.

Unter anderem behält er sich das Recht vor, bei Missbrauch bestimmter Regeln E-Mails auf deren Inhalt zu kontrollieren, um eventuell Arbeitsrechliche Konsequenzen daraus zu erzielen.

Außerdem wird ausdrücklich erklärt das die Internetnutzung protokolliert wird, und somit festgestellt werden kann wer wann welche Seiten abruft.

Ist das Rechtlich so haltbar, oder gibt es Gesetzte die dagegen sprechen. Wenn ja, welche sind das?

Vielen Dank für eure Hilfe

Michael

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten 2 hilfreich
    Re: E-Mail & Internet am Arbeitsplatz

    Hallo Michael,

    grundsätzlich handelt es sich bei der Internet-Nutzung am Arbeitsplatz um dienstliche Belange. Jedenfalls hat die Verfolgung privater Zwecke dort nichts oder überhaupt nur im Ausnahmefall etwas zu suchen. Die Kontrolle dienstlicher Vorgänge ist etwas völlig Normales. Die Internet-Nutzung ist dabei kein Sonderfall. So gesehen spricht sicher nichts gegen die Möglichkeit, auch in diesem Bereich die Option auf Kontrolle offen zu halten. Im übrigen ist es durchaus zulässig, daß die Firma die telefonisch angerufenen Rufnummern protokolliert oder von der Telefongesellschaft protokollieren läßt. Warum soll das für's Internet nicht gelten?

    Bei eMails sehe ich das durchaus ähnlich. Es handelt sich um einen "Firmenbriefkasten". Wer vertrauliche persönliche Schreiben verschicken will, kann das auf hergebrachte Weise im verschlossenen und entsprechend adressierten Umschlag machen.

    Hinzu kommt, daß es sich nicht um unerwartete Maßnahmen handelt, vielmehr sind sie für den Fall bestimmter Mißbräuche angekündigt. Jeder weiß also, woran er ist. Ich finde darin keinen Grund zur Beanstandung.

    Gruß
    Wolfgang

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: E-Mail & Internet am Arbeitsplatz

    Hi,
    Hallo Michael
    unser Arbeitgeber hat in einem Personalrundschreiben Regeln
    über die Nutzung von Internet/E-Mail am Arbeitsplatz erstellt.
    Kein Betriebsrat? Möglicherweise Mitbestimmungspflichtig! (§ 87 BetrVG).
    Unter anderem behält er sich das Recht vor, bei Missbrauch
    bestimmter Regeln E-Mails auf deren Inhalt zu kontrollieren,
    um eventuell Arbeitsrechliche Konsequenzen daraus zu erzielen.
    Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern.

    Folgendes habe ich dazu gefunden (Quelle: Das Arbeitsrecht Wolfgang Däubler)

    Große Bedeutung hat in den vergangenen Jahren die Frage erlangt, inwieweit die Arbeit an Bildschirmgeräten zugleich die Voraussetzungen des § 87 Abs. l Nr. 6 BetrVG erfüllt. Das BAG hat dies u. a. dann bejaht, wenn ein Arbeitnehmer bei der Bedienung sein Namenskürzel eingeben muß und gleichzeitig die Anzahl der von ihm « geschriebenen » Textzeilen gespeichert wird.
    Wird im Betrieb mit E-Mail gearbeitet, so könnte es naheliegen, daß der Arbeitgeber sich Kenntnis von allen ein- und ausgehenden
    « Botschaften » verschaffen möchte. Dies wäre jedoch in aller Regel ein unverhältnismäßig starker und deshalb nicht gerechtfertigter Eingriff in die Persönlichkeitssphäre; insoweit gelten die Grundsätze über das Mithören beim Telefon entsprechend (Absatz folgt). Lediglich dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für einen Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen bestehen, ist ein Zugriff auf das geschriebene Wort möglich.

    Auch die akustische Überwachung läßt sich im Grundsatz nicht mit dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten vereinbaren. Mikrofone am Arbeitsplatz einzubauen, um Gespräche und Arbeitsgeräusche auf Tonband aufnehmen oder um mithören zu können, ist nicht nur nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen verboten, sondern sogar nach § 201 StGB strafbar. Dasselbe gilt nach ganz herrschender Auffassung für das Abhören von Telefongesprächen, und zwar unabhängig davon, ob sie privaten oder dienstlichen Charakter tragen. Art. 1o GG muß als konkrete Form des Persönlichkeitsschutzes auch im Arbeitsverhältnis Beachtung finden
    Außerdem wird ausdrücklich erklärt das die Internetnutzung
    protokolliert wird, und somit festgestellt werden kann wer
    wann welche Seiten abruft.
    Protokollieren ist möglich, ähnlich Telefonnummern bei ISDN.
    Ist das Rechtlich so haltbar, oder gibt es Gesetzte die
    dagegen sprechen. Wenn ja, welche sind das?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Michael
    Mit kollegialen Grüßen
    Michael

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